Weiterführung der Finanzierung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde am 29. November 2019 vom Bundesrat verabschiedet. Darin enthalten ist - neben den Neuregelungen zur Entlastung Angehöriger - auch die Weiterführung der Finanzierung der EUTB®. Mit der Weiterführung werden die Vorgaben des Koalitionsvertrages und der 95. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) umgesetzt. „Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass dieses Angebot für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen sehr wichtig ist, bietet es doch eine niedrigschwellige Beratung auf Augenhöhe“, heißt es in der Begründung der Bundesregierung zum Gesetz. Und an anderer Stelle: „Die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes, das Inkrafttreten der reformierten Eingliederungshilfe, wird am dem 1. Januar 2020 einen weiteren Schub an Beratungsbedarf auslösen.“
Eine automatische Verlängerung für die aktuell rund 500 geförderten Beratungsangebote bedeutet die gesetzliche Regelung zunächst nicht. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren wie auch alle weiteren Regelungen werden Inhalt der noch zu verfassenden Rechtsverordnung sein, deren Ermächtigung im AEG enthalten ist. In der Gesetzesbegründung ist von einem Zuschussmodell die Rede, das weiterhin keine Vollfinanzierung vorsieht.
Die Neuregelungen zur Entlastung der Angehörigen und andere Regelungen werden gültig ab dem 1. Januar 2020. Die Entfristung der EUTB tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Hier können Sie den Wortlaut des Gesetzes nachlesen.