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FAQ

Häufig gestellte Fragen

  • Zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft können Sie sich kostenlos und bundesweit bei einem der zahlreichen EUTB-Angebote beraten lassen. Die EUTB bietet ihnen insbesondere die

    • Möglichkeit sich schon vor der Beantragung von Leistungen etwa zu Fragen der medizinischen Rehabilitation unabhängig und kostenfrei beraten zu lassen,
    • Vermittlung zu dem in ihrem Fall zuständigen Rehabilitationsträger, z. B. dem Träger gesetzlichen Rentenversicherung,
    • Orientierung darüber, welche Leistungen für Sie oder Ihre Familienangehörigen in Betracht kommen können,
    • Beratung zu ihren beruflichen Perspektiven und wie Sie einen passenden Arbeitsplatz finden oder diesen erhalten.

    Die EUTB-Angebote beraten Sie nach dem Prinzip „Eine für alle“, das bedeutet, dass Sie sich an eines der bundesweit rund 500 Angebote der EUTB wenden können - unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung.
    Das Angebot richtet sich an alle Menschen mit Behinderungen sowie Ihre Angehörigen und Menschen, die von Behinderungen bedroht sind. Gerne können Sie sich zu der Beratung begleiten lassen.

    Die Beratung erfolgt unabhängig und auf „Augenhöhe“ mit Ihnen. Ziel ist es, Sie in der konkreten Lebenssituation dabei zu unterstützen, Entscheidungen selbstbestimmt treffen können. Und zwar:

    • ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen,
    • unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen, oder von Leistungserbringern,
    • ergänzend zur Beratung anderer Angebote.
  • Die Abkürzung EUTB steht für „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
    EUTB-Angebote bezieht sich auf die bundesweit rund 500 regionalen Beratungsangebote, die Sie kostenfrei zu Fragen rund um Rehabilitation und Teilhabe unterstützen.

     

  • Zur nachhaltigen Etablierung der bis zum 31. Dezember 2022 befristeten modellhaften Erprobung einer Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) wird deren Finanzierung von der bisherigen zuwendungsrechtlichen Förderung auf einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zu Personal- und Sachkosten umgestellt. Die Konzeption einer Leistungsträger und Leistungserbringer unabhängigen Teilhabeberatung bleibt erhalten.

    Die Umsetzung und Ausgestaltung der ab 1. Januar 2023 möglichen Zuschussfinanzierung regelt die Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV) vom 14. Juni 2021. Mit der EUTBV können eine Reihe von Verbesserungen für die Träger umgesetzt werden, so z. B. durch Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung, Ausweitung zuschussfähiger Sachausgaben und mehr Rechtssicherheit. Für die Finanzierung stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ab 2023 jährlich 65 Mio. Euro zur Verfügung. Sie bietet damit eine individuelle und kostenfreie Beratung für alle auf Augenhöhe.

  • Im Beratungsatlas auf der Webseite www.teilhabeberatung.de finden Sie alle vom BMAS geförderten regionalen Angebote der EUTB aufgelistet. Ihre Suche können Sie nach Bundesland, besonderen Erfahrungen mit spezifischen Teilhabebeeinträchtigungen und nach Adressen filtern. Sie entscheiden selbst, durch wen und wo Sie sich beraten lassen möchten.

  • Folgende Quellen können Sie als Ausgangspunkt für Ihre Informationssuche nutzen:

    • Die Fachstelle Teilhabeberatung informiert regelmäßig über Neuigkeiten aus den Bereichen Teilhabe, Inklusion und über ausgewählte EUTB-Angebote im Rahmen eines Newsletters. Hier können Sie Newsletter abonnieren.

    Ältere Artikel zum Nachlesen sowie vergangene Newsletter finden Sie in unserem Archiv.

    • Um die Arbeit der EUTB-Angebote und deren Nutzen für Sie darzustellen, hat die Fachstelle Teilhabeberatung in Kooperation mit EUTB-Angeboten einen informativen Kurzfilm erstellt
    • Informationen über ein EUTB-Angebot in Ihrer Nähe erhalten Sie bei diesem vor Ort oder auf der jeweiligen Online-Plattform des Angebots. Im Beratungsatlas  finden Sie die einzelnen Angebote aufgelistet.
    • Wenn Sie unterwegs sind und vor allem Ihr Smartphone nutzen, erhalten Sie Informationen zu den EUTB-Angeboten über die App „Teilhabeberatung“. Hier finden Sie die App Stores und weitere Informationen zur Nutzung der App.
    • Im Journalismus beschäftigte Personen finden aufbereitete Informationen sowie entsprechende Kontaktdaten im Pressebereich.
  • Der Zugang zu einem EUTB-Angebot ist nicht örtlich beschränkt. Sie können sich also bundesweit in jedem EUTB-Angebot beraten lassen. Da jedoch teilweise unterschiedliche Zuständigkeiten auf Landesebene geregelt sind, empfiehlt es sich, ein EUTB-Angebot im eigenen Bundesland aufzusuchen.

  • Die Beratung in den EUTB-Angeboten soll von Betroffenen für Betroffene nach der Methode des Peer Counseling erfolgen. Im Wörterbuch der Teilhabe finden Sie eine detaillierte Erklärung zu diesem Begriff.

  • Die Fachstelle Teilhabeberatung unterstützt die Träger und die regionalen Angebote der EUTB fachlich zu inhaltlichen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe sowie zu organisatorischen Fragen.
    Darüber hinaus bietet sie Schulungsangebote, Möglichkeiten der Vernetzung und Rat bei der Öffentlichkeitsarbeit an.

    Die Fachstelle Teilhabeberatung wird umgesetzt durch die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) mbH in Zusammenarbeit mit der Selbstbestimmt Leben Unabhängig Gemeinsam - SLUG GmbH und der Humboldt-Universität zu Berlin, Abteilung Deaf Studies und Gebärdensprachdolmetschen am Institut für Rehabilitationswissenschaften sowie Digitas Pixelpark GmbH. Es werden gemeinsam mit Fachleuten aus allen Lebensbereichen – z.B. in eigens eingerichteten Focus-Teams – Lösungen für komplexe inhaltliche und weiterführende Fragestellungen entwickelt.

    Weitere Informationen zu den Aufgaben der Fachstelle Teilhabeberatung können Sie auch der Präsentation der Fachstelle im Pressebereich entnehmen.

     

  • Die Administration beantwortet Fragen zum Antragsverfahren, dem Zuwendungsbescheid, den Auflagen, dem Mittelabruf und der Verwendungsnachweisprüfung. Einen näheren Einblick in die Arbeit der Administration können Sie im Interview mit den Beteiligten nachlesen.
     

  • Das BMAS hatte für den Zeitraum der modellhaften Erprobung der Einführung der EUTB von 2018 bis 2022 die Prognos AG und das infas - Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH mit der Evaluation der EUTB beauftragt.


    Frau Prof. Dr. Gudrun Wansing vom Institut für Rehabilitationswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin ergänzte das Team mit ihrer fachwissenschaftlichen Expertise.

    Mit der Evaluation wurde untersucht, inwieweit die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele erreicht werden und welche Bedingungen dazu beitragen, dass Teilhabeberatung erfolgreich ist. Die ersten Erkenntnisse konnten bereits während des Evaluationszeitraums genutzt und umgesetzt werden. Die Evaluation hat die Bewertung der EUTB in einem Abschlussbericht zusammengefasst.