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Pressebereich der Fachstelle Teilhabeberatung

Wir freuen uns, dass Sie Interesse daran haben, über die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) als im Journalismus tätige oder Interessierende zu berichten. Bitte beachten Sie, dass Presseanfragen ausschließlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) selbst beantwortet werden und nicht von der Fachstelle Teilhabeberatung. Zudem weisen wir darauf hin, dass alle Materialien bei der Verwendung mit dem entsprechenden Copyright zu versehen sind. Falls Sie eine spezifische Frage zu einem bestimmten EUTB®-Angebot haben, dürfen Sie sich auch gerne direkt an das jeweilige Beratungsangebot wenden. Im Beratungsatlas finden Sie unter Angabe bestimmter Merkmale wie Wohnort oder Beratungsschwerpunkt das passende Angebot.

Eine Verlinkung von Ihrer Webseite auf das Angebot www.teilhabeberatung.de ist möglich und gerne gesehen. Weiter freut sich die Fachstelle Teilhabeberatung, Ihnen mitzuteilen, dass Sie den EUTB®-Kurzfilm im Rahmen Ihrer Arbeit einbinden können.

Für Anfragen hinsichtlich des Logos sowie zum Erhalt des EUTB®-Kurzfilms als Datei wenden Sie sich gerne an fachstelle@teilhabeberatung.de.

Ansprechpartner*innen im BMAS

Presseanfragen zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, Teilhabe, Inklusion und Arbeit richten Sie bitte per E-Mail an das Referatspostfach Vb5@bmas.bund.de oder presse@bmas.bund.de

Pressemitteilungen und weiteres Informationsmaterial

Hier finden Sie offizielle Pressefotos und -mitteilungen, weitere Meldungen, Interviews sowie Reden und Texte des Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Pressebereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Pressefotos

Für Zwecke der Berichterstattung bieten wir Ihnen Bilddateien zum Download an. Eine über die Medienberichterstattung hinausgehende kommerzielle Nutzung, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.

Im Falle einer Veröffentlichung der Fotos ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die fotografierende Person als Quelle zu benennen. Bearbeitungen, Umgestaltungen oder Manipulationen der digitalen Bilder, die über Farbkorrekturen, Ausschnitte und Verkleinerungen hinausgehen, sind unzulässig.

Hintergrundinformationen zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung

Die Angebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) starteten 2018 als Modellprojekt auf Grundlage des § 32 im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX), gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Mittlerweile konnte die EUTB® von der zuwendungsrechtlichen Förderung auf einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss für Personal- und Sachkosten umgestellt werden. Der Auftrag der EUTB® ist gemäß §32 SGB IX „die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen…“. Das Beratungsangebot ist von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängig und ergänzt die bestehenden Beratungs- und Informationsangebote der Rehabilitationsträger sowie sonstiger Beratungsangebote. EUTB®-Angebote fungieren dabei als Lotsen im System. Im Beratungsatlas können Ratsuchende das für sie passende Angebot finden, zum Beispiel nach ihren örtlichen Präferenzen und auch nach Beratungsschwerpunkten im Freitextfeld suchen.

Bundesweit gibt es rund 500 EUTB®-Angebote, die zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe kostenlos beraten und informieren. Es handelt sich um ein niedrigschwelliges und kostenloses Angebot. Mit der Beratung soll die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen gestärkt werden (Empowerment), insbesondere durch die besondere Berücksichtigung der Beratungsmethode des Peer Counseling, der Beratung von Betroffenen für Betroffene. Ebenfalls ist die Beratung offen für Angehörige und ihnen nahestehende Menschen.

Dabei sind die Beratenden in den EUTB®-Angeboten ausschließlich den ratsuchenden Personen verpflichtet und beraten „auf Augenhöhe“. Die EUTB® steht unter dem Leitprinzip „Eine für alle“. Dies bedeutet, dass Menschen unabhängig von der Art ihrer Teilhabeeinschränkung in jedem EUTB®-Angebot beraten werden können. Es gibt keine örtliche festgelegte Zuständigkeit der EUTB®-Angebote; die ratsuchenden Personen bestimmen und wählen selbst aus, an welches EUTB®-Angebot sie sich wenden.

Beratungsangebote der EUTB®: https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb