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So geht es mit den EUTB®-Angeboten weiter

Geld in Mümzen und Scheinen

Ab dem Jahr 2020 gilt ein neues Gesetz:
Das Angehörigen-Entlastungs·gesetz.
Im  Angehörigen-Entlastungs·gesetz steht zum Beispiel:
Die EUTB®-Angebote bekommen weiter Geld.
Das heißt:
Die EUTB®-Angebote gibt es auch nach dem Jahr 2022.
Die Bundes·regierung schreibt dazu:
Die EUTB®-Angebote sind sehr wichtig.
Sie bieten Betroffenen eine gute Beratung.
Die Beratung ist von Betroffenen für Betroffene.
Die Bundes·regierung schreibt auch:
Durch das BTHG gibt es viele Fragen.
Auch im Jahr 2020 gibt es viele Fragen dazu.
Antworten darauf geben die EUTB®-Angebote.

Noch gibt es wichtige Fragen.
Zum Beispiel:

  • Wie stellen EUTB®-Angebote in Zukunft Anträge?
  • Wie werden diese Anträge geprüft?
  • Wie viel Geld bekommen die EUTB®-Angebote?

Zu diesen Fragen soll es noch Infos geben.

Sie wollen das Angehörigen-Entlastungs·gesetz lesen?
Hier können Sie es in schwerer Sprache lesen:
Klicken Sie bitte auf diesen Satz.

Dieser Text in Leichter Sprache ist vom
Institut für Leichte Sprache
Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.V.
Kehdenstraße 2-10
24103 Kiel

Die Texte in Leichter Sprache sind geprüft.
Das heißt:
Menschen mit Lern·schwierigkeiten
lesen die Texte.
Dann sagen sie:

  • Das verstehen wir.
  • Oder: Das verstehen wir nicht.

Danach verbessern die Schreiber die Texte.
Diese Menschen haben die Texte geprüft:
Stefan Hoyme
Antje Liegmann

Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
Mehr Informationen unter www.leicht-lesbar.eu

Die Bilder sind von:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013