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Reihe „Ziele für nachhaltige Entwicklung: Ungleichheiten verringern“

blaues Piktogramm Buch

In unserer Reihe zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen stellen wir Ihnen in diesem Monat das Ziel Nr. 10 – Weniger Ungleichheiten – vor. Dieses Ziel strebt an, Ungleichheiten in und zwischen Staaten zu verringern. Dabei geht es nicht nur um wirtschaftliche Unterschiede, sondern auch um soziale, politische und kulturelle Barrieren, die Menschen daran hindern, ein gleichberechtigtes Leben zu führen.

Wo gibt es Handlungsbedarf?

Ungleichheit kann sich in verschiedenen Formen zeigen – sei es im Zugang zu Bildung, im Gesundheitssystem oder auf dem Arbeitsmarkt. Besonders betroffen von Ungleichheiten sind häufig Menschen mit Behinderungen. Frauen und Mädchen mit Behinderungen begegnen dabei Mehrfachdiskriminierung: Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [Verlinkung auf nicht barrierefreies PDF] sind Frauen mit Behinderungen im internationalen Kontext deutlich häufiger von Armut betroffen. Armut kann sogar Ursache der Behinderung sein, da durch Mangelernährung und schlechte medizinische Versorgung einige Behinderungen erst entstehen können. Auch in Deutschland haben Frauen mit Behinderungen öfter einen schlechteren Zugang zu guter Bildung, gesundheitlicher Versorgung und Arbeitsmöglichkeiten. Sie werden außerdem häufiger Opfer sexualisierter Gewalt als Frauen ohne Behinderungen oder Männer. Auch in politisch oder gesellschaftlich einflussreichen Positionen sind sie unterrepräsentiert. Diese Mehrfachbelastung verstärkt die Gefahr, dass sie in Armut und Abhängigkeit leben, und verringert ihre Möglichkeiten auf ein selbstbestimmtes Leben.

Welche Maßnahmen gibt es bereits?

In Deutschland gibt es bereits Gesetze, die die Chancengleichheit für Mädchen und Frauen mit Behinderungen stärken sollen, beispielsweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [Verlinkung auf ein nicht barrierefreies PDF]. Dieses verbietet Diskriminierung u.a. am Arbeitsplatz aus verschiedenen Gründen, darunter auch wegen einer Behinderung oder des Geschlechts. Des Weiteren ist mit der Einführung des § 37a SGB IX seit 2021 ein Gewaltschutzkonzept mit besonderem Fokus auf Frauen und Kinder mit Behinderungen für alle Leistungserbringer verpflichtend. Auch Artikel 6 in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) legt einen besonderen Fokus auf Frauen mit Behinderungen.

Vereine und Selbstvertretungsorganisationen haben sich zum Ziel gesetzt, Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu stärken. Eine solche Organisation ist Weibernetz e.V. Der Verein ist seit über 20 Jahren in der Interessensvertretung und Netzwerkarbeit tätig und arbeitet mit zahlreichen Behinderten- und Frauenverbänden zusammen. Weibernetz e.V. bringt sich dabei aktiv in die Gleichstellungs- und Behindertenpolitik ein: „Ein wichtiges Thema unserer bundesweiten Selbstvertretungsorganisation ist der bessere Gewaltschutz von Mädchen und Frauen mit Behinderungen. Sie erleben zwei- bis dreimal häufiger Gewalt, aber Selbstverteidigungstrainings, Frauenhäuser und Beratungsstellen sind überwiegend nicht barrierefrei. Das ändert sich langsam, weil wir erfolgreich mit Kooperationspartnerinnen aus dem Gewalthilfesystem zusammenarbeiten und durch hartnäckige Gremienarbeit erreicht haben, dass beim Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ Gelder für den barrierefreien Um- oder Neubau beantragt werden konnten. Davon braucht es mehr und zudem einen Rechtsanspruch auf barrierefrei Hilfe!“, so Martina Puschke von Weibernetz e.V.

Wie kann die EUTB® einen Beitrag zu mehr Chancengleichheit für Frauen und Mädchen mit Behinderungen leisten?

Die EUTB® berät und unterstützt Frauen und Mädchen mit Behinderungen umfassend. Praxisbeispiele aus der Beratung können sein: 

  • Empowerment durch (weibliche) Peer-Beratung
  • Sensibilisierung in der Beratung und durch Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Mehrfachdiskriminierung / Intersektionalität
  • Beratung zu beruflicher Teilhabe oder Beratung zu Ausbildung und Weiterbildung
  • Beratung zu Elternassistenz
  • Kontaktherstellung zu weiteren Unterstützungsangeboten und Netzwerken für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Ein Beispiel für die Sichtbarmachung von Frauen mit Behinderungen in der EUTB®-Landschaft ist beispielsweise eine Wanderausstellung von Lebendiger Leben e.V. zum Thema berühmte Frauen mit Behinderungen.

Wissenswertes und weitere Informationen

12/2024