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Reihe „Ziele für nachhaltige Entwicklung": Förderung von inklusiver und hochwertiger Bildung

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In dieser Ausgabe unserer Reihe zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung betrachten wir das 4. UN-Ziel. Mit dem Ziel „Hochwertige Bildung“ wird eine inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung sowie lebenslange Lernmöglichkeiten für alle Menschen verbunden. Ziel ist es, alle Formen der Diskriminierung in Bildungssystemen zu beseitigen und ein Bildungssystem zu schaffen, das alle Lernenden einschließt und individuelle Bedürfnisse berücksichtigt.

Wo gibt es Handlungsbedarf?

Zwar gelten für das deutsche Bildungssystem gesetzliche Rahmenbedingungen, wie das Bundesteilhabegesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die den Anspruch auf inklusive Bildung festschreiben. Jedoch gibt es bei der Umsetzung zahlreiche Herausforderungen, wie beispielsweise die Ergebnisse einer Umfrage des Deutschen Schulbarometers aus dem Jahr 2024 zeigen. Der Schulalltag ist oft nicht ausreichend barrierefrei gestaltet und es mangelt an speziell ausgebildetem Personal, um den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen gerecht zu werden. Die Ressourcen für die notwendige technische Ausstattung sind oft unzureichend. Zudem kommt es in der Praxis häufig zu einer Trennung von Lernenden mit und ohne Behinderungen. Dies geschieht vor allem durch das System der Förderschulen und Regelschulen. Diese Trennung sei nicht mit dem Ziel der Inklusion vereinbar und solle langfristig abgeschafft werden, meint Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung. Es gehe dabei um „fundamentale Menschenrechte“. Er erklärt: „Artikel 24 UN-BRK verpflichtet Deutschland ein inklusives Schulsystem sicherzustellen. Damit haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf eine diskriminierungsfreie inklusive Beschulung (Art. 5 UN-BRK, Art.3 Abs.3 S.2 GG)“.

Welche Maßnahmen gibt es bereits?

In Deutschland gibt es viele Maßnahmen zur Förderung inklusiver Bildung an Schulen, Hochschulen und im Weiterbildungskontext. Studierende mit Behinderungen haben die Möglichkeit, Nachteilsausgleiche zu beantragen, um beispielsweise Prüfungsbedingungen anzupassen. Zusätzlich können sie Unterstützung durch Studienassistenz erhalten und spezialisierte Beratungsangebote nutzen. Auch für den Weiterbildungsbereich - zum Beispiel berufliche Fortbildungen - können nötige Hilfen im Rahmen der Teilhabe an Bildung beantragt werden. In Schulen ermöglicht die Schulassistenz individuelle Unterstützung im Schulalltag, wodurch das Lernumfeld an Regelschulen zugänglicher gestaltet und die Inklusion gefördert wird. Das sind nur einige Beispiele für eine Vielfalt an Maßnahmen im Bildungsbereich, um verbesserte Teilhabe an inklusiver Bildung für alle zu ermöglichen.

Wie kann die EUTB® einen Beitrag zu mehr Inklusion leisten?

Die EUTB® berät und unterstützt Menschen mit Behinderungen und ihre Familien umfassend.
Praxisbeispiele aus der Beratung können sein:

  • Unterstützung bei der Beantragung von Schul- oder Studienassistenz
  • Unterstützung bei der Beantragung notwendiger Hilfsmittel
  • Beratung bei der Gestaltung von Übergängen, beispielsweise von der Kita in die Schule oder von der Schule in den Beruf.

Annika Palmtag, Beraterin aus der EUTB® Garbsen-Seelze, hat bereits einige Eltern zum Thema Schulassistenz beraten und versucht, Ängste vor möglicher Stigmatisierung der Kinder in Bildungseinrichtungen zu nehmen: „Ich habe selbst in der Schulassistenz gearbeitet und kann daher den Eltern einen Einblick in die Arbeit und Aufgaben geben. Eine Schulassistenz soll die Kinder in ihrer Entwicklung unterstützen und sich im besten Fall selbst überflüssig machen. […] Eltern haben immer das Recht mitzusprechen! Sie sind weiterhin die Personen, die entscheiden, wie das Kind beschult wird und was mit ihrem Kind geschieht.“

Wissenswertes und weitere Informationen

Informationen zu Schulbegleitung
Vorteile inklusiver Bildung
Positive Beispiele für Inklusion in Kita und Schule
 

10/2024