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Reihe „Sport, Kunst und Kultur": Teilhabeempfehlungen für eine inklusive Kultur

Piktogramm weiße Masken auf blauem Hintergrund

Im vergangenen Jahr sprachen wir mit der ZAV-Künstlervermittlung Berlin. Die Fachstelle Teilhabeberatung setzt im Jahr 2025 die Reihe zur gesellschaftlichen Teilhabe im Newsletter fort. Aus aktuellem Anlass berichten wir über die neuen Teilhabeempfehlungen für Kunst und Kultur. 

Im Dezember 2024 haben Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und der Deutsche Kulturrat die „Teilhabeempfehlungen für eine inklusive Kultur" vorgestellt. Diese wurden gemeinsam mit Fachleuten und Menschen aus der inklusiven Kulturszene entwickelt. Ziel ist es, Kunst und Kultur besser zugänglich zu machen. Die Teilhabeempfehlungen betonen, dass der Zugang zu Kunst und Kultur ein grundlegendes Menschenrecht ist, wie es in Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist. Die Empfehlungen konzentrieren sich dabei auf die folgenden wesentlichen Themenfelder, um die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern: 

  1. Zugang zu Kunst und Kultur: Es sollen Barrieren abgebaut und die Zugänglichkeit zu kulturellen Angeboten verbessert werden. Damit sind zum einen bauliche Maßnahmen gemeint. Außerdem soll außerschulische kulturelle Kinder- und Jugendbildung sowie Erwachsenenbildung gefördert und der Zugang zu Literatur, z. B. für Menschen, die blind sind oder eine Seh- oder Lesebehinderung haben, ermöglicht werden. 
  2. Qualifizierung für den Arbeitsmarkt Kunst, Kultur und Medien: Menschen mit Behinderungen sollen bessere Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten in kulturellen und medialen Berufen erhalten. Dazu gehört die duale Ausbildung, Berufsbildungsbereiche in Werkstätten als auch die Hochschulausbildung.
  3. Teilhabe am Arbeitsmarkt Kunst, Kultur und Medien: Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in diesen Bereichen soll gefördert und unterstützt werden.


Die drei genannten Themenfelder greifen ineinander und bilden die Grundlage für eine inklusive Kulturlandschaft. Während der Abbau von Barrieren den Zugang erleichtert, schaffen Qualifizierung und berufliche Teilhabe langfristige Perspektiven. Neben barrierefreien Gebäuden bedarf es vor allem auch Gebärdensprachdolmetschender und Medienangebote, die für alle nutzbar sind. Auch digitale Angebote müssen ausgebaut werden, damit mehr Menschen unabhängig von ihrem Wohnort oder körperlichen Einschränkungen an Kunst und Kultur teilhaben können.


Ausbildung, Vernetzung und Sichtbarkeit
Mehr Menschen mit Behinderungen sollen in Kultur- und Medienberufen arbeiten können. Dazu braucht es Ausbildungsprogramme, Vernetzung und Förderungen. Kulturinstitutionen sollen inklusive Arbeitsplätze schaffen und Bewerbungsbarrieren abbauen. Gleichzeitig müssen Kunstschaffende mit Behinderungen sichtbarer werden – durch inklusive Veranstaltungen und mehr mediale Präsenz.


Die Vorschläge richten sich an Bund, Länder, Kommunen, Kulturinstitutionen und private Anbietende. Gemeinsam sollen sie Inklusion vorantreiben, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an Kunst und Kultur teilhaben. „Diese Teilhabeempfehlungen für die Kultur, die wir gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat und vielen weiteren Expertinnen und Experten entwickelt haben, sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiveren Kulturlandschaft,“ so Jürgen Dusel (Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit).


Weiterführende Informationen zum Thema
Meldung zur Übergabe der Teilhabeempfehlungen
UN-Behindertenrechtskonvention
In den EUTB®-Angeboten können Sie sich auch zur sozialen Teilhabe informieren.

 

03/2025