Persönliche Assistenz und Schulbegleitung für Jugendliche und junge Erwachsene: Ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung im Alltag
Mit Fokus auf die Unterstützung von Jugendlichen gibt dieser Beitrag einen Einblick, was unter persönlicher Assistenz gefasst wird, wie eine Assistenz arbeitet, wo sie beantragt werden kann, wie die Finanzierung funktioniert und was besonders zu beachten ist, wenn junge Menschen eine Assistenz benötigen.
Die persönliche Assistenz ist eine Unterstützungsleistung, die Menschen mit Behinderungen dabei hilft, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, wie z. B. Alltagunterstützung, Mobilität, Kommunikation. Die persönliche Assistenz wird in der Regel im Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt.
Wer hat Anspruch auf eine persönliche Assistenz?
Junge Menschen, die von einer (möglichen) seelischen Behinderung betroffen sind, erhalten Unterstützung durch das Jugendamt. Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind nach § 35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche und für junge Erwachsene in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nach § 41 SGB VIII zuständig.
Davon unterscheiden sich die Eingliederungshilfen für junge Menschen mit körperlichen Behinderungen oder Lernschwierigkeiten bis zu deren 27. Lebensjahr. Für diese wird der Zugang zur Eingliederungshilfe unter den Voraussetzungen des § 99 SGB IX sichergestellt. Hier sind die Teilhabefachdienste verantwortlich. In einigen Gemeinden sind die Eingliederungshilfen für alle jungen Menschen, unabhängig von der Art der Behinderung, beim Jugendamt angesiedelt.
Besondere Problemlagen bei Freizeit- und Schulassistenz für Jugendliche und junge Erwachsene
Ein zentrales Ziel der Persönlichen Assistenz ist die Förderung der Selbstständigkeit und Vorbereitung auf ein eigenverantwortliches Leben, ohne die Grenzen der Erziehungsberechtigten zu überschreiten.
Die Freizeitassistenz bietet individuelle Begleitung, Beratung, Anleitung und Unterstützung zur Teilnahme an verschiedenen Aktivitäten, wie zum Beispiel bei Ausflügen, Spielplatzbesuchen und Besuchen von Sport-, Kultur- oder Bildungsangeboten. Es kann auch unterstützt werden beim Aufbau von Kontakten und Freundschaften oder auch beim Erlernen von Strategien zur Konfliktbewältigung, bei der Förderung der Selbständigkeit, der Vermeidung von Ausgrenzung und bei der Stärkung des Selbstbewusstseins. Letztendlich trägt die persönliche Assistenz auch dazu bei, dass Assistenznehmende ohne Begleitung vom Elternteil ihre Selbstbestimmung ausprobieren und leben können.
Die Eltern sind in den Prozess der persönlichen Assistenz für ihre Kinder meist stark eingebunden, wodurch eine enge Zusammenarbeit zwischen Assistenz, Jugendlichen und Familie notwendig wird. Der Übergang in die Eigenständigkeit des Kindes kann manchmal auch ein Reibungsthema zwischen Eltern und Kind sein.
Eine Schulbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche und ermöglicht ihnen die Teilnahme am schulischen Leben und Unterricht. Die Aufgaben einer Schulbegleitung richten sich nach dem individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf des jeweiligen Kindes. Diese Aufgaben können stark variieren. Es ist gut nachvollziehbar, dass ein körperlich beeinträchtigtes Kind, das sich auf einen Schulabschluss vorbereitet, andere Unterstützung benötigt als ein Kind mit Lernschwierigkeiten und/oder hohem Pflegebedarf oder ein Kind mit Verhaltensauffälligkeiten. Die Schulbegleitung soll dabei helfen, dass alle Kinder im schulischen Umfeld gleichberechtigt teilhaben können, und zwar nicht nur während des Unterrichts, sondern auch im gesamten Schulalltag. Deshalb ist die Schulbegleitung zum Beispiel auch in den Pausen, bei Ausflügen, Schulfesten und während Klassenfahrten dabei.
Neben dem Kontakt zu den Jugendämtern oder Teilhabefachdiensten können Eltern und Jugendliche sowie junge Erwachsene bei Problemen auch Kontakt zu den seit dem 01.01.2024 zuständigen Verfahrenslotsen aufnehmen. Verfahrenslotsen beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen mit Behinderungen sowie deren Familien auf ihrem Weg zu Leistungen der Eingliederungshilfe. Ihre Aufgabe ist vergleichbar der eines Fallmanagers in der Unfall-, Renten- oder Krankenversicherung.
Beratungsmöglichkeiten durch EUTB®-Angebote
Ratsuchende, die eine unabhängige Unterstützung bei der Beantragung von persönlicher Assistenz benötigen, können sich an die Beratenden der EUTB®-Angebote wenden. Ein besonderer Vorteil besteht darin, dass die Peer-Beratenden auf eigene Erfahrungen zurückgreifen und wertvolle Tipps und Empfehlungen geben können. Für weitere Informationen oder spezifische Fragen können Sie ein EUTB®-Angebot in Ihrer Nähe kontaktieren.
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Blog-Serie zu Persönlicher Assistenz
Zum Beitrag der Fachstelle Teilhabeberatung zum Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz
10/2024