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Medizinische Rehabilitation als Schlüssel zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit für Menschen mit Behinderungen

Medizinische Reha

Lars Hemme, Berater Fachstelle Teilhabeberatung

Die Teilhabe am Arbeitsleben ist von großer Bedeutung – nicht nur um den Lebensunterhalt zu sichern, sondern auch für die persönliche Entfaltung und das soziale Miteinander. Menschen mit Behinderungen sehen sich jedoch oft mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, wenn es um die Teilhabe am Arbeitsleben geht. Eine neu auftretende Behinderung oder eine Verschlimmerung dieser kann den Arbeitsplatz gefährden.

Medizinische Rehabilitation ist ein wichtiger Baustein, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder diese wiederherzustellen. Medizinische Rehabilitation kann stationär, zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen erbracht werden. Häufig gehen Menschen in eine stationäre Rehabilitationseinrichtung nach einem Unfall oder einer Operation, aber auch chronische sowie psychische Erkrankungen können Anlass für eine medizinische Rehabilitation sein. Dort erhalten sie nicht nur therapeutische Maßnahmen, sondern auch eine ganzheitliche Betreuung, die auf individuelle Bedarfe zugeschnitten ist.

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können insbesondere erbringen:

Gesetzliche Rentenversicherung

Die Rentenversicherungsträger erbringen in bestimmten Fällen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Dies tritt ein, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder eingeschränkt ist und durch die Rehabilitation erhalten, wesentlich gebessert oder wiederhergestellt wird. Diese Leistungen treten ebenfalls ein, wenn bei bleibender teilweiser Erwerbsminderung der Arbeitsplatz gesichert werden kann. Versicherte müssen bei Antragstellung

  • die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben oder
  • eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen oder
  • eine große Witwen- oder Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten.

Für eine medizinische Rehabilitation genügt es auch, wenn Versicherte

  • in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben oder
  • innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben oder nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos waren oder
  • vermindert erwerbsfähig sind oder dies in absehbarer Zeit zu erwarten ist, wenn sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen.

Gesetzliche Unfallversicherung

Die Unfallversicherungsträger führen eine medizinische Rehabilitation durch, wenn sie nach einem Arbeitsunfall oder bei einer (drohenden) Berufskrankheit notwendig ist, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen. Dabei muss die Beeinträchtigung auf einen Arbeitsunfall, einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder auf eine (drohende) Berufskrankheit zurückzuführen sein.

Gesetzliche Krankenversicherung

Eine medizinische Rehabilitation erhalten Versicherte und ihre mitversicherten Angehörigen, wenn sie erforderlich ist, um beispielsweise eine (chronische) Krankheit zu heilen oder zu bessern oder einer drohenden Behinderung vorzubeugen. Die Krankenversicherung leistet vor allem immer dann, wenn nicht vorrangig die gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung zuständig sind.

Träger der Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe umfasst Leistungen für Menschen, die durch körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Medizinische Rehabilitationsleistungen werden, wie auch andere Leistungen der Eingliederungshilfe, nur erbracht, wenn kein anderer Träger zuständig ist und sich betroffene Menschen nicht durch ihre Arbeitskraft, ihr Einkommen, Vermögen oder Unterstützung von anderen selbst helfen können.

Die EUTB-Angebote beraten lebenslagenorientiert und trägerübergreifend

Für Ratsuchende ist es wichtig, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Die EUTB bietet Zugang zu einer Vielzahl von Informationen. Wenn Ratsuchende sich darüber informieren möchten, wie medizinische Rehabilitation ihnen helfen kann, ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten, stehen ihnen die Beratenden gerne zur Verfügung. Auch bei der Antragstellung und der Suche nach einer passenden Klinik kann die Beratung Hinweise geben. Insbesondere ist hier der Vorteil, dass die Peer-Beratenden auch auf eigene Erfahrungen zurückgreifen und wertvolle Tipps und Empfehlungen geben können.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder spezifische Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an ein EUTB-Angebot in Ihrer Nähe zu wenden.

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06/2024