Folgeantragsverfahren für die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist gestartet
Ab dem 01.10.2019 ist das Folgeantragsverfahren für das Bundesprogramm EUTB® – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung für die Jahre 2021 und 2022 geöffnet. Bis zum 30.11.2019 können die Anträge gestellt werden.
Weitere Informationen sowie die Handlungsanleitung zum Folgeantragsverfahren finden Sie hier:https://www.gsub.de/projekte/foerdermittelmanagement/eutb-beratungsleistungen-nach-32-sgb-ix/