EUTBV Verkündung im Bundesgesetzblatt I Nr. 32 vom 17. Juni 2021
Mit der heute veröffentlichten Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV) setzt das BMAS die im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode verankerte Weiterführung der EUTB® ab dem Jahr 2023 um. Zur nachhaltigen Etablierung der Beratungsangebote wird die Finanzierung von der bisherigen zuwendungsrechtlichen Förderung umgestellt auf einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zu Personal- und Sachkosten. Dafür stehen ab 2023 jährlich 65 Mio.€ zur Verfügung (§32 SGB IX). Die Änderungen tragen insbesondere den Belangen kleinerer Träger der Beratungsangebote Rechnung. Die Aufstockung des Finanzrahmens ermöglicht u. a. Verbesserungen im Bereich der Erstausstattung von Beratungsangeboten sowie der Finanzierung von Sprachdolmetschern und der Öffentlichkeitsarbeit. Mit der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) werden Menschen mit Behinderungen in ihrer Eigenverantwortung und Selbstbestimmung gestärkt. Die EUTB® leistet einen unverzichtbaren Anteil für das Ziel, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Die mit großem Erfolg gestarteten Beratungsangebote besitzen für die Ratsuchenden eine hohe Anziehungskraft. Das niedrigschwellige Angebot und dessen Qualität konnte sich in der bestehenden Beratungslandschaft gewinnbringend etablieren. Die Rechtsverordnung zur Weiterführung der EUTB® wird zum 1. Januar 2022 in Kraft treten, um eine lückenlose Beratung der Ratsuchenden in den Beratungsangeboten der EUTB® zu gewährleisten.
Quelle: BMAS Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV)