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Aktuelle Informationen zum Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) und zum Verhalten bei Verdachtsfällen

Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Informationen ab dem 01.04.2023 nicht mehr aktualisiert werden.

Nachstehend finden Sie Hinweise zum Verhalten bei Verdachtsfällen, bei Quarantänemaßnahmen, bei Dienst- und Privatreisen sowie Hinweise zum Schutz vor Ansteckung und Links zu den wichtigsten Informationen der zuständigen Einrichtungen.

Diese Informationen stehen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und in Leichter Sprache zur Verfügung.

Nähere und aktuelle Informationen zu den nachfolgenden Themen finden Sie auf Seiten der Bundesregierung. Auf den Seiten der Bundesregierung sind diese Informationen ebenfalls in Leichter Sprache und Gebärdensprache verfügbar.

  • Die EUTB®-Angebote stehen Ihnen grundsätzlich weiterhin zur Beratung offen. Bitte informieren Sie sich telefonisch oder per E-Mail direkt bei den Beratungsangeboten, ob bzw. inwieweit persönliche Beratungen aktuell stattfinden. Eine Liste der Beratungsangebote finden Sie auf unsere Webseite.
     

  • Bitte beachten Sie stets die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens von Bund und Ländern. Bitte entnehmen Sie die länderspezifischen Maßnahmen den Regelungen Ihres Bundeslandes.

    Aktuelle Informationen und einen Überblick zu den aktuell geltenden Corona-Schutzmaßnahmen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

    Von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. So gelten in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen in ganz Deutschland: etwa eine bundesweite Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen soll auch die Maskenpflicht gelten. Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.

    Informationen zu Impfungen:

    Informationen zu den wichtigsten Fragen und Informationen zu Impfungen gegen das Coronavirus erhalten Sie auf dieser Webseite der Bundesregierung. Hier werden unter anderem Fragen zur Auffrischungsimpfung und Impfung von Kindern beantwortet.

    Die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen kann an vielen Stellen nötig sein. Nutzen Sie dazu den digitalen Impfnachweis: Der digitale Impfnachweis ist ein elektronisches Zertifikat, das Corona-Impfungen digital dokumentieren kann, beispielsweise auf dem Smartphone. Er kann in der Arztpraxis, Apotheke oder in einem Impfzentrum generiert werden. Lesen Sie hier nach, wie es funktioniert. Beim Bundesgesundheitsministerium finden Sie weitere Informationen zum digitalen Impfpass.

    Bitte beachten Sie weiterhin die aktuell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in Ihrem Bundesland.

  • Bitte beachten Sie dazu grundsätzlich die sogenannten AHA+A+L-Regeln:

    • Abstand halten. Halten Sie generell mindestens 1,5m Abstand zu Personen und verzichten Sie möglichst auf Händeschütteln und Umarmungen.
    • Hygiene beachten
    • Alltagsmaske bzw. wie im aktuellen Bund-Länder-Beschluss festgehalten medizinische Masken tragen
    • Corona-Warn App verwenden. Nutzen Sie die Corona-Warn-App, wenn Ihnen dies möglich ist, dies ist keine Vorschrift)
    • Regelmäßiges Lüften in geschlossenen Räumen. Das regelmäßige Lüften in geschlossenen Räumen stellt einen wesentlichen Bestandteil in der Prävention einer SARS-CoV-2 Infektion dar.

    Mit ergänzenden, einfachen Maßnahmen können Sie helfen, sich selbst und andere vor Infektionskrankheiten, saisonalen Erkältungserkrankungen und auch vor einer Erkrankung mit dem Erreger SARS-CoV-2 zu schützen:

    1. Waschen Sie sich stets und gründlich die Hände mit Wasser und Seife - insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten. Krankheitserreger können dadurch nahezu vollständig entfernt werden.
    2. Denken Sie auch an eine gute Husten- und Niesetikette und husten und niesen Sie zum Schutz anderer in die Armbeuge oder in ein Taschentuch, das Sie anschließend entsorgen.
    3. Halten Sie beim Husten und Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen - und drehen Sie sich am besten weg.    

    Auf den Seiten von infektionsschutz.de finden Sie allgemeine Hygiene-Hinweise auch zum Download von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

  • Nähere und aktuelle Informationen zu Regelungen und Hinweisen zu Mund-Nasen-Schutzen im Alltag finden Sie auf dieser Webseite der Bundesregierung.

    Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben ist ein wichtiger Baustein, um die Verbreitung des COVID-19 und SARS-CoV-2 einzudämmen. Bitte beachten Sie die aktuellsten Beschlüsse.

    Beim Sprechen, Husten oder Niesen werden Tröpfchen freigesetzt, die nach und nach zu Boden sinken. Außerdem werden feinste Aerosole versprüht, die kleiner als fünf Mikrometer sind und länger in der Luft schweben. Diese Flüssigkeitspartikel können das Coronavirus SARS-CoV-2 enthalten. Es besteht das Risiko der Übertragung. Daher stellt das regelmäßige Lüften in geschlossenen Räumen einen wesentlichen Bestandteil in der Prävention vor einer SARS-CoV-2 Infektion dar.
    Alltagsmasken tragen dazu bei, andere Menschen zu schützen. Die Mund-Nasen-Bedeckung hält vor allem größere Tröpfchen zurück. Wichtig ist, dass die Alltagsmaske Mund und Nase vollständig bedeckt und an den Rändern eng anliegt.

    Informationen zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung finden Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

  • Die Zeit zwischen dem Kontakt mit dem Krankheitserreger und den ersten Krankheitszeichen (Symptomen) beträgt bis zu 14 Tagen (Inkubationszeit).
    Bei einer COVID-19 Erkrankung treten viele asymptomatische und milde Verläufe auf. Epidemiologischen und virologischen Studien nach kann eine Ansteckung auch von asymptomatischen und präsymptomatischen Personen ausgehen.
    Asymptomatisch bedeutet, dass sich bei einer infizierten Person keine Krankheitsanzeichen entwickeln. Präsymptomatisch bedeutet, dass sich bei einer infizierten Person noch keine Krankheitsanzeichen entwickelt haben.

    Folgende Symptome können auftreten:

    • Häufigste Symptome:
      Husten, Fieber über 38 Grad, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit sowie Kratzen im Hals. Es kann zu einer Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns kommen, Pneumonie
    • Weitere mögliche Symptome:
      Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Bindehautentzündung, Hautausschlag, Lymphknotenschwellung, Apathie, Benommenheit, allgemeine Schwäche

    Weitere Informationen zu Symptomen finden Sie auf den Seiten von Zusammen gegen Corona.

    Langzeitfolgen nach einer Ansteckung werden als Long Covid bezeichnet. Wie dies festgestellt wird und was dann empfohlen wird kann auf den Seiten von long-covid.de nachgelesen werden.

  • In den meisten Fällen verläuft die Erkrankung mild. Sie kann auch bei Personen ohne bekannte Vorerkrankung und bei jüngeren Menschen auftreten. Bei folgenden Personengruppen werden schwere Krankheitsverläufe häufiger beobachtet:

    • ältere Personen (steigendes Risiko für schweren Verlauf ab etwa 50 bis 60 Jahren)
    • Raucher*innen (schwache wissenschaftliche Datenlage)
    • Menschen mit sehr starkem Übergewicht
    • Menschen mit Trisomie 21
    • Personen mit bestimmten Vorerkrankungen (z.B. Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und chronischen Lungenerkrankungen)
  • Immer dann, wenn viele Menschen aufeinandertreffen ist das Risiko einer Ansteckung besonders groß. In diesen Risikosituationen sind die AHA+A+L-Regeln - Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, Corona-Warn-App und Lüften - besonders zu beachten. Risikosituationen sind beispielsweise geschlossene Räume, Gruppen und Gedränge.

  • Weitere Informationen, wie Sie sich im Fall einer Corona-Infektion verhalten sollen, finden Sie auf dieser Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

    Bei Krankheitszeichen, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hindeuten, sollten Sie wichtige Verhaltensregeln beachten:

    • Bleiben Sie zu Hause und schränken Sie auch dort direkte Kontakte ein (beachten Sie die AHA+AL-Formel!), insbesondere zu Personen, die zu einer Risikogruppe gehören.
    • Lassen Sie sich telefonisch beraten: Rufen Sie Ihre Hausarztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an. Diese Kontaktstellen informieren über das weitere Vorgehen. Falls Sie einer Risikogruppe angehören, weisen Sie darauf hin. In Notfällen, zum Beispiel bei akuter Atemnot, sollten Sie die Notfallnummer 112 anrufen. Um sich und andere zu schützen, sollten Sie nicht ohne vorherige telefonische Anmeldung eine Arztpraxis aufsuchen.
    • Die Ärztin oder der Arzt beurteilt zunächst den Schweregrad Ihrer Erkrankung und bespricht mit Ihnen, welche Behandlung notwendig ist.
    • Die Ärztin oder der Arzt wird anhand bestimmter Kriterien entscheiden, ob bei Ihnen eine PCR-Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt wird. Bei Symptomen – auch ohne Vorliegen eines Testergebnisses – wird dringend empfohlen, selbständig Kontakte zu reduzieren. Dies gilt ganz besonders für Kontakte zu Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Bitte beachten Sie weiterhin die AHA+L-Formel.
    • Wenn bei Ihnen ein PCR-Test durchgeführt wird, bleiben Sie bis zum Vorliegen des Ergebnisses weiterhin zu Hause, reduzieren Sie direkte Kontakte und setzen Sie die AHA+L-Formel konsequent um. Wenn das Ergebnis des PCR-Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 negativ ist, also keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt wurde: Fragen Sie Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt, ob weitere Maßnahmen notwendig sind


    Weitere Informationen, wie Sie sich im Fall einer Corona-Infektion verhalten sollen, finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

     

     

     

  • Wenn Sie erfahren, dass Sie persönlichen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten, wird dringend empfohlen, dass Sie für einen Zeitraum von fünf Tagen selbständig Ihre Kontakte reduzieren, insbesondere zu Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. In diesen fünf Tagen wird eine tägliche Testung mit einem Antigen-Schnelltest oder mit einem Antigen-Selbsttest dringend empfohlen.

    Wenn Sie nach einem persönlichen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person Krankheitszeichen entwickeln, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hindeuten, sollten Sie sich selbst isolieren und sich telefonisch an eine Ärztin oder einen Arzt wenden, um das weitere Vorgehen abzustimmen

     

  • Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde geändert. Demnach sind die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus nicht mehr an die Inzidenz der Neuinfektionen gebunden.

    Bitte informieren Sie sich zu den aktuell geltenden Regeln zu Isolierungsmaßnahmen für Infizierte und Quarantänemaßnahmen für Kontaktpersonen unter dieser Webseite der Bundesregierung.

  • Mit der 6. Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung gelten die coronabezogenen Regeln im Kontext der Einreise nach Deutschland wie bisher fort.

    Ausweisung von Risikogebieten:

    Seit dem 1. Juni 2022 gibt es nur noch die Kategorie der Virusvariantengebiete. Die Kategorien der „einfachen“ Risikogebiete sowie der Hochrisikogebiete sind bereits entfallen.

    Virusvariantengebiete können Gebiete sein, in denen eine Virusvariante (Mutation) des Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet aufgetreten ist, die nicht zugleich in Deutschland verbreitet auftritt und von der anzunehmen ist, dass von ihr ein besonderes Risiko ausgeht. Solche besonderen Risiken können sich unter anderem daraus ergeben,

    • dass die Virusvariante die Krankheitsschwere verstärkt
    • oder dass Impfstoffe oder eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz gegenüber dieser Variante aufweisen.

    Bitte informieren Sie sich über die Regelungen zur Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten auf Seite der Bundesregierung.

    Bitte entnehmen Sie alle aktuellen Informationen der Seite des Auswärtigen Amtes und der Seite des Robert Koch Instituts.