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Wissenswertes zum Schwerbehindertenausweis

Ausweisdokument

Etwa jede zehnte Person in Deutschland besitzt einen Schwerbehindertenausweis. Bei der Gruppe der über 65-Jährigen, sogar jede*r zweite1. Die Folgen von Erkrankungen oder Behinderungen wie beispielsweise durch Krebserkrankungen, Multiple Sklerose, psychischen Krankheiten, Genveränderungen oder Geburtskomplikationen können Menschen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe beeinträchtigen und werden somit als Schwerbehinderung anerkannt.

Was ist der Grad der Behinderung?

Der Grad der Behinderung (GdB) geht in 10-er Schritten aufwärts und liegt zwischen 20 und 100. Er muss amtlich festgestellt werden, wobei sich die zuständigen Behörden von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Weitere Informationen gibt es bei den Bürgerämtern und auf der Webseite von www.einfach-teilhaben.de.

Wichtige Voraussetzung: Die Behinderung muss dauerhaft sein oder mindestens sechs Monate bestehen. Ab einem GdB von 50 besteht eine Schwerbehinderung. Damit können ein früher Renteneintritt erwirkt oder besondere Nachteilsausgleiche, wie besonderer Kündigungsschutz, zusätzliche Urlaubstage oder das Parken auf einem Behindertenparkplatz (bei vorliegendem Parkausweis) gewährt werden. Ab einem GdB von 30 kann eine Gleichstellung beantragt werden. Mit einer Gleichstellung können Betroffene u.a. den besonderen Kündigungsschutz, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder die Wahlberechtigung für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung erwirken. Ein vorzeitiger Renteneintritt, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 63 Jahren, Zusatzurlaub oder die kostenlose Beförderung mit Bus und Bahn bleibt jedoch Menschen mit Schwerbehinderung (ab einem GdB von 50) vorbehalten.*

Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

Für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises bedarf es eines Formulars. Dieses kann beispielsweise telefonisch bei der zuständigen Behörde angefragt werden. Manche Behörden stellen dieses auch zum Download zur Verfügung. Wenn ein Schwerbehindertenausweis mit einem Formular beantragt wird, können gleich wichtige Angaben, wie zum Beispiel zum behandelnden (Fach-)Arzt bzw. Ärztin aufgenommen, sowie Gutachten und Attests beigefügt werden.

Wichtig: Für die Feststellung des GdB zählt nicht die Diagnose, sondern welche Auswirkungen die Diagnose auf alle Lebensbereiche hat. Bei einer Kniearthrose müsste die betroffene Person schildern, dass sie beispielsweise keine langen Strecken gehen kann oder Schmerzen sie nachts vom Schlafen abhalten.

Die antragstellende Person ist gut beraten, wenn sie hierüber mit einem Arzt oder einer Ärztin spricht und mitteilt, dass ein Antrag auf Zuerkennung eines GdB gestellt wurde. Nur so kann der Arzt oder die Ärztin auf die Befragung seitens der Behörde passend Auskunft geben.

Informationen und Hilfe zum Thema „Schwerbehindertenausweis“ bieten unter anderem die bundesweiten EUTB®-Angebote.

1 Statistisches Bundesamt: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/06/PD20_230_227.html

09/2022

* Korrektur am 04.10.2022. Wir haben den Absatz aktualisiert, da es zu Missverständnissen geführt hat.