Vier Jahre EUTB - Im Gespräch mit Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Die EUTB® - die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung – ist eine Gemeinschaft von rund 500 EUTB®-Angeboten in Deutschland. Seit Januar 2018 werden hier Menschen mit und ohne Behinderungen und deren Angehörige beraten, die Unterstützung für ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe benötigen. Mit Herrn Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, haben wir einen kurzen Blick in die Vergangenheit, aber auch in die Zukunft geworfen.
Herr Dr. Schmachtenberg, Sie sind Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und maßgeblich für die Einführung der EUTB® im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) verantwortlich. Sie begleiten auch weiterhin dessen Umsetzung. Was waren für Sie die Gründe, sich für die EUTB® einzusetzen? Was motiviert Sie, dieses Thema unermüdlich voranzutreiben?
Dr. Rolf Schmachtenberg: Das Kernanliegen des Bundesteilhabegesetzes ist es, die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Bundesteilhabegesetz und EUTB® gehören für mich untrennbar zusammen. Die mit der Modernisierung des Teilhaberechts verbundene Individualisierung der Leistungsansprüche erfordert ein „Mehr“ an Beratung - eine Beratung, die alle Lebenslagen der Ratsuchenden umfasst.
Ich denke, es sollte unser aller Anliegen sein, dass Menschen mit Behinderungen in der Mitte unserer Gesellschaft leben können. Um die volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen zu ermöglichen, bedarf es vieler Maßnahmen. Unverzichtbar ist dabei ein Beratungsangebot, das Menschen mit Behinderungen unterstützt, stärkt und begleitet, auf dem Weg zur selbstbestimmten Lebensführung. In den EUTB®-Angeboten wird die Begegnung auf Augenhöhe ermöglicht, denn Betroffene beraten Betroffene. Dieser Peer Aspekt bereichert die Beratung enorm. Die Beraterinnen und Berater sind quasi Experten in eigener Sache.
Die EUTB®-Angebote haben sich in den letzten knapp vier Jahren in der Beratungslandschaft für Menschen mit Behinderungen erfolgreich etabliert. Inwieweit haben diese Beratungsangebote in Ihren Augen eine gesamtgesellschaftliche Relevanz?
Dr. Rolf Schmachtenberg: Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist seit April 2009 geltendes Recht in Deutschland. Sie fordert die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Das heißt, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen, Chancengleichheit in der Bildung und in der Arbeitswelt zu verwirklichen und allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit auf einen selbstbestimmten Platz in einer barrierefreien Gesellschaft zu geben. In den EUTB®-Angeboten haben die Ratsuchenden die Möglichkeit, sich bundesweit zu allen gesellschaftlichen Themen rund um Rehabilitation und Teilhabe zu informieren und beraten zu lassen. Sollten in einer Beratung weiterführende Informationen zu einem Thema benötigt werden, sind die Beraterinnen und Berater selbst bundesweit, regional und lokal mit anderen Beratungsangeboten sehr gut vernetzt, um sich auszutauschen. Netzwerke sind hierbei eine Quelle ihres Wissens. Die EUTB® bildet damit in Übereinstimmung mit der UN-BRK einen wichtigen Eckpfeiler in der Neuordnung des Leistungsrechts für Menschen mit Behinderungen, wie sie mit dem BTHG vorgenommen wurde.
Die Jahre 2020 und 2021 sind aufgrund der pandemischen Lage für die EUTB® besonders herausfordernde Jahre. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie wurden an vielen Stellen spürbar. Eine Gruppe, die besonders von den Auswirkungen betroffen ist, sind Menschen mit Behinderungen. Welche Möglichkeiten sehen Sie, diese Menschen gerade in diesen Zeiten einzubeziehen und die Teilhabe zu stärken?
Dr. Rolf Schmachtenberg: Wir alle erleben mit der Corona-Pandemie die Zunahme digitaler Angebote. Die Digitalisierung eröffnet Chancen, die Teilhabe in vielen Bereichen neu zu denken und zu verbessern. Es ergeben sich zum Beispiel neue Zugänge zur Arbeits- und Bildungswelt. Die digitale Teilhabe kann gleichzeitig auch soziale Teilhabe bedeuten. Denn „teilzuhaben“ meint die Möglichkeit, an den Aktivitäten und Angeboten einer Gesellschaft umfassend partizipieren zu können. Für die digitale Teilhabe ist neben den technologischen Entwicklungen und dem Zugang zu ihnen auch entscheidend, dass alle Menschen den digitalen Wandel aktiv erfahren statt „passiv überfahren zu werden“ und ihre Bedarfe gehört und berücksichtigt werden.
Welche Erkenntnisse können aus der pandemischen Situation – gerade auch in digitaler Hinsicht – zukünftig für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen gewonnen werden?
Dr. Rolf Schmachtenberg: Die Technologie zum eigenen Vorteil nutzen und die Chancen durch diese ergreifen: Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oder Mobilitätseinschränkungen profitieren beispielsweise von Spracherkennungssoftware, Apps können Menschen mit Lernschwierigkeiten bei der Strukturierung von Aufgaben im Alltag und am Arbeitsplatz unterstützen. So könnte durch Technologie die Chancengleichheit etwa im Arbeitsalltag verbessert werden.
Bei allem Enthusiasmus für die Digitalisierung müssen wir aber beachten, dass die gegenwärtigen Bedingungen noch ausbaufähig sind. Sensibel sind nicht nur die Verfügbarkeit eines stabilen und leistungsfähigen Internetzugangs, die Funktionsfähigkeit von IT-Plattformen oder die Ausstattung mit leistungsfähiger Hard- und Software. Eingeschränkte Barrierefreiheit und unzureichende Medienkompetenz können Menschen mit Beeinträchtigungen gerade durch eine wohlgemeinte Digitalisierung ausschließen. Solche Be- und Ausgrenzungen erfordern auch weiterhin analoge bzw. unmittelbar persönliche Formen des Gespräches und des Austausches. Dafür braucht es eine qualitativ hochwertige und leistungsstarke ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, die in der Lage ist, ihr Angebot kontinuierlich an den Bedarfen der Ratsuchenden auszurichten.
Ich freue mich sehr darüber, dass durch digitale Formate, die die EUTB®-Angebote nutzen, eine bundesweite Vernetzung viel besser umsetzbar wird. Die Teilnahme an Fachgesprächen ermöglicht vielen Menschen mit Behinderungen Partizipation und Vernetzung und - beispielsweise durch die Nutzung von sozialen Medien - eine stärkere Präsenz in der Öffentlichkeit.
Die digitale Barrierefreiheit ist dabei eine wichtige Voraussetzung. Soweit es um Produkte und Dienstleistungen geht, fördert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt.
Was gefällt Ihnen an der EUTB® ganz besonders?
Dr. Rolf Schmachtenberg: Bei meinen Besuchen vor Ort ist es mir wichtig, nach einer weitgreifenden Gesetzesänderung mit einem breiten Beteiligungsprozess zu erfahren, wo es hakt und was gut läuft. In den Gesprächen mit den Beraterinnen und Beratern bin ich stets begeistert über ihr Engagement. Die Angebote sind mit viel Elan auf einem guten Weg. Sie ergänzen die bestehenden Beratungsangebote und konzentrieren sich auf die Stärkung der Betroffenen als Expertinnen und Experten in eigener Sache – ganz im Sinne einer inklusiven Gesellschaft. Und entsprechend des Leitgedankens der Peer-Beratung können sich Ratsuchende unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer Teilhabebeeinträchtigung an jedes EUTB®-Angebot wenden – nach dem Prinzip „Eine für alle“.
Deshalb freue ich mich besonders, dass wir mit der Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV) im Juni 2021 die Fortführung der EUTB® ab dem Jahr 2023 umsetzen. Die EUTB® leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Verwirklichung des Ziels, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Die mit großem Erfolg gestarteten Beratungsangebote besitzen für die Ratsuchenden eine hohe Anziehungskraft. Das niedrigschwellige Angebot und dessen Qualität konnte sich in der bestehenden Beratungslandschaft gewinnbringend etablieren.
Die Berater und Beraterinnen der EUTB®-Angebote haben mit viel Kraft und Engagement in den letzten Jahren eine wichtige Beratungslandschaft aufgebaut. Mit der Rechtsverordnung zur Weiterführung der EUTB®, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten wird, werden wir die finanzielle Unterstützung der Beratungsangebote durch eine Zuschussfinanzierung lückenlos fortführen und die bisherige Form der Projektförderung beenden.
Herr Dr. Schmachtenberg, vielen Dank für Ihre Zeit!
Weiterführende Links:
Informationen zur Teilhabeberatungsverordnung - Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV)
Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
10/2021