Umsetzung des Peer-Counseling im Rahmen der EUTB – erste Ergebnisse
Mit der Einführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) soll die „Beratung von Betroffenen für Betroffene“ (§ 32 Absatz 3 SGB IX) besonders berücksichtigt werden. Doch wie sieht es in den einzelnen Beratungsangeboten aus? Wie viele Menschen mit Behinderungen und Angehörige von Menschen mit Behinderungen sind dort als Berater*innen tätig? Und welches Verständnis von Peer Counseling haben die Verantwortlichen der Beratungsangebote und wie setzen sie dieses in der Praxis um?
Erste Antworten auf diese Fragen liegen nun der Fachstelle Teilhabeberatung vor. Basis sind die Angaben von 349 EUTB®-Angeboten. Dies entspricht 70% aller Beratungsangebote.
Nach dieser Selbstauskunft bieten 81,66% aller Beratungsangebote Peer Counseling an. Hauptamtliche Peer-Berater*innen sind in 70,77% der Beratungsangebote beschäftigt. Ehrenamtliche Peer-Berater*innen gibt es in 36,10% aller EUTB®-Angebote.
Daneben gaben die Verantwortlichen in den EUTB®-Angeboten auch Beschreibungen dazu ab, was sie unter Peer Counseling verstehen und wie sie die Beratungsmethode umsetzen. Schaut man sich diese Antworten an, dann fallen die Unterschiede im Verständnis von Peer Counseling zwischen den einzelnen Beratungsangeboten besonders auf: So legen einige Verantwortliche den Begriff „Peer“ sehr eng aus und verstehen darunter ausschließlich Berater*innen mit Behinderungen, die eine Peer-Counseling-Ausbildung durchlaufen haben. Andere wiederum fassen unter dem Begriff alle Berater*innen mit Behinderungen und auch beratende Angehörige zusammen.
Eine tiefergehende Auswertung dieser Antworten soll weitere Erkenntnisse liefern, um auf die Bedarfe für den weiteren Ausbau des Peer Counseling angemessen reagieren zu können. Mit entsprechenden Ergebnissen ist Ende 2019 zu rechnen.