FAQ
Häufig gestellte Fragen
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Das ist eine Beratungs-Stelle.
Die Abkürzung ist EUTB®.
Das Zeichen ® hinter der Abkürzung bedeutet:
Die Abkürzung EUTB® ist rechtlich geschützt.Die Beratungs-Stellen von der EUTB® heißen Beratungs-Angebote.
Es gibt diese Beratungs-Angebote in ganz Deutschland.
Es gibt etwa 500 Beratungs-Angebote in Deutschland.
Dort gibt es Beratung zu diesen Themen:- Rehabilitation.
Das bedeutet Wieder-Eingliederung.
Es bedeutet:
Etwas wieder so machen wie vorher.
Zum Beispiel:
Nach einer Krankheit wieder so arbeiten wie vor der Krankheit.
Nach einem Unfall wieder so arbeiten wie vor dem Unfall.
- Teilhabe am Zusammen-Leben.
Zu diesen Themen können Sie sich bei der EUTB® beraten lassen:
- Fragen zur medizinischen Wieder-Eingliederung:
Bevor Sie Hilfen dafür beantragen.
Diese Beratung ist kosten-frei.
Diese Beratung ist unabhängig.
Das bedeutet:
Die Beratung ist frei.
Sie wird nicht von einer Partei bezahlt.
Sie wird nicht von einer Firma bezahlt.
Vermittlung zu einem passenden Rehabilitations -Träger. - Zum Beispiel zur gesetzlichen Renten-Versicherung.
Rehabilitations -Träger sind Büros für Hilfen.
Dort kann man verschiedene Hilfen beantragen:
o Wenn man eine Behinderung hat.
o Wenn man eine Krankheit hat.
o Wenn man einen Unfall hatte. - Unterstützung bei der Suche nach möglichen Hilfen:
o Für Sie.
o Für Ihre Angehörigen. - Beratung zum Berufs-Leben.
Zum Beispiel:
o Bei der Suche nach einem passenden Arbeits-Platz.
o Infos, wie man einen Arbeits-Platz bekommt.
Die Beratung ist überall gleich.
Es ist auch egal, welche Behinderung eine Person hat.
Wir nennen diese Art von der Beratung:
Eine für alle.
Es bedeutet.
Eine Rat-Suchende Person kann zu jedem Beratungs-Angebot gehen.
Sie muss nicht zu verschiedenen Beratungs-Angeboten gehen.
Die Beratung ist für:- Alle Menschen mit Behinderungen.
- Angehörige und Familien von Menschen mit Behinderungen.
- Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Das bedeutet:
Diese Menschen haben noch keine Behinderung.
Aber sie werden vielleicht eine Behinderung bekommen.
Zum Beispiel wegen einer Krankheit.
Man kann mit einer Begleit-Person zur Beratung kommen.
Die Beratung ist auf Augen-Höhe.
Das bedeutet:
Menschen mit Behinderungen werden ernst genommen.
Niemand ist wichtiger als andere.Die Beratung soll Ihnen helfen:
- Damit Sie eine Lösung für ein Problem finden.
- Damit Sie selbst entscheiden können.
Dabei sind Ihre eigenen Wünsche wichtig.
Entscheidungen sollen nicht abhängig sein von Büros:
- Wenn sie eine Hilfe bezahlen.
- Wenn sie eine Hilfe anbieten.
Die Beratung ist ergänzend.
Das bedeutet:
Die Beratungs-Angebote von der EUTB® gibt es zusätzlich.
Andere Beratungs-Stellen bleiben erhalten.
Man kann auch sagen:
Die Beratungs-Angebote von der EUTB® ergänzen andere
Beratungs-Angebote.
Deshalb heißt es: ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung. - Rehabilitation.
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Die Abkürzung EUTB® bedeutet:
Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung.EUTB®-Angebote sind die etwa 500 Beratungs-Angebote in Deutschland.
Dort gibt es Beratung zu den Themen:
- Teilhabe.
- Rehabilitation.
Das bedeutet Wieder-Eingliederung.
Es bedeutet:
Etwas wieder so machen wie vorher.
Zum Beispiel:
Nach einer Krankheit wieder so arbeiten wie vor der Krankheit.
Nach einem Unfall wieder so arbeiten wie vor dem Unfall
Die Beratung ist kostenlos.
Man muss nichts dafür bezahlen. -
Die Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung war bis zum
31. Dezember 2022 ein Versuch.
Damit sollte diese neue Art von Beratung ausprobiert werden.
In dieser Zeit wurde geprüft:
So gut hilft die Beratung.In dieser Zeit wurde das Recht für Hilfen neu geregelt.
Man hat das Recht auf Geld für Hilfen:
Man bekommt das Geld dafür als Zuschuss.Die Teilhabe-Beratung bleibt weiter unabhängig.
Das bedeutet:
Die Beratung ist frei.- Sie wird nicht von einer Partei bezahlt.
- Sie wird nicht von einer Firma bezahlt.
Ab 2023 gibt das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales jedes Jahr 65 Millionen Euro für die EUTB®- Angebote.
Damit es weiter kostenlose und gute Beratung für alle gibt.
Damit die Beratung gut zu den Menschen passt.
Damit bei der Beratung alle ernst genommen werden.Seit dem 1. Januar 2023 kann man Geld für Hilfen als Zuschuss bekommen.
Die Regeln dafür stehen in diesem Text:
Teilhabe-Beratungs-Verordnung.
Die Abkürzung ist EUTBV. -
Es gibt einen Beratungs-Atlas.
Das ist eine Karte.
Diese Karte ist auf der Internet-Seite von der Teilhabe-Beratung.
Hier geht es zur Internet-Seite von der Teilhabe-Beratung:
www.teilhabeberatung.deIn der Karte sind alle Beratungs-Stellen von der Teilhabe-Beratung.
Dort finden Sie eine Beratungs-Stelle in der Nähe von Ihrem Wohn-Ort.
Hier geht es zum Beratungs-Atlas:
https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutbSie können dort nach bestimmten Beratungs-Angeboten suchen.
Zum Beispiel:- Beratungs-Angebote in der Nähe von Ihrem Wohn-Ort.
- Beratungs-Angebote zu einer bestimmten Behinderung.
- Beratungs-Angebote mit einer bestimmten Adresse.
So können Sie einfacher entscheiden:
- Dort gehe ich zur Beratung.
- Dieses Büro soll die Beratung machen.
-
Die Fach-Stelle Teilhabe-Beratung informiert regelmäßig über:
- Neuigkeiten zum Thema Teilhabe.
- Neuigkeiten zum Thema Inklusion.
- Bestimmte EUTB®-Angebote.
Diese Infos gibt es in einem Newsletter.
Das spricht man so: Njus-letter.
Das ist ein regelmäßiger Info-Brief.
Man bekommt ihn als E-Mail.
Dafür muss man sich anmelden.
Dann bekommt man den Newsletter immer.Wenn Sie den Newsletter von der Fach-Stelle Teilhabe-Beratung
bekommen wollen:
Dann klicken Sie auf diesen Link:
https://www.teilhabeberatung.de/artikel/newsletter-anmeldungSie können auch alte Newsletter lesen.
Dann klicken Sie auf diesen Link:
https://www.teilhabeberatung.de/artikel/newsletter-archivEs gibt auch einen Film.
Darin wird erklärt:
Das ist die EUTB®.
So kann die EUTB® Sie unterstützen.
Wenn Sie den Film sehen wollen
Dann klicken Sie auf diesen Link:
https://www.teilhabeberatung.de/meldung/kurzfilm-uber-die-erganzende-unabhangige-teilhabeberatung-eutbSie können sich über Beratungs-Angebote in Ihrer Nähe informieren.
Dazu können Sie das Büro persönlich besuchen.
Oder Sie gehen auf die Internet-Seite von dem Beratungs-Angebot.Eine Liste mit den Beratungs-Angeboten finden Sie auf einer Karte.
Diese Karte heißt Beratungs-Atlas.
Atlas ist ein anderes Wort für Karte.
Wenn Sie diese Liste mit den Angeboten sehen wollen:
Dann klicken Sie auf diesen Link:
https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutbEs gibt eine besondere Internet-Seite von der EUTB®.
Diese Seite wurde für die Benutzung mit dem Handy gemacht.
APP ist ein anderer Name für so eine Seite.
Man spricht es so: Äpp.
Diese APP heißt Teilhabeberatung.
Damit können Sie sich unterwegs über EUTB®-Angebote informieren.Wenn Sie den Link weiter unten klicken:
Dann finden Sie weitere Infos dazu.
Von dort können Sie diese APP auch auf Ihr Handy herunter-laden.
Damit Sie die APP mit Ihrem Handy benutzen können.
https://www.teilhabeberatung.de/artikel/ueber-die-app-teilhabeberatung
Für Infos und Kontakt-Daten für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
von der Presse klicken Sie auf diesen Link:
https://www.teilhabeberatung.de/artikel/pressebereich-der-fachstelle-teilhabeberatung -
Ja.
Man kann sich überall beraten lassen.
Aber:
Jedes Bundes-Land hat eigene Rechte und Regeln.
Deshalb ist es besser:
Man lässt sich im eigenen Bundes-Land beraten. -
Die Teilhabe-Beratung machen Menschen mit Behinderungen.
Sie wissen am besten:
Das brauchen Menschen mit Behinderungen.
So muss eine Beratung für Menschen mit Behinderungen sein.
Denn sie haben oft etwas Ähnliches erlebt.
Für diese Beratung gibt es einen schweren Namen:
Peer Counseling.
Man spricht es so: Pier Kaun-SellingEine genaue Erklärung finden Sie im Wörter-Buch zur Teilhabe.
Wenn Sie die Erklärung im Wörter-Buch lesen wollen:
Dann klicken Sie auf diesen Link
https://www.teilhabeberatung.de/woerterbuch/peer-counseling -
Die Fach-Stelle Teilhabe-Beratung ist ein Büro für die EUTB®-Angebote.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen den EUTB®-Angeboten in ganz Deutschland:- Bei der Planung von der Beratungs-Arbeit.
- Mit Fach-Wissen zu den Themen Rehabilitation und Teilhabe.
Die Fach-Stelle Teilhabe-Beratung macht auch Schulungs-Angebote.
Außerdem hilft sie beim Vernetzen.
Sie hilft bei der Öffentlichkeits-Arbeit.
Das sind Berichte über die Arbeit von der Ergänzenden unabhängigen Teilhabe-Beratung.
Zum Beispiel in Zeitungen oder im Internet.
Damit die EUTB® noch bekannter wird.Die Fach-Stelle Teilhabe-Beratung gehört zur Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung
Die Abkürzung ist gsub mbH.Die Fach-Stelle Teilhabe-Beratung arbeitet eng zusammen mit:
- Selbstbestimmt Leben Unabhängig Gemeinsam.
Die Abkürzung ist SLUG GmbH. - Humboldt-Universität Berlin
Abteilung Deaf Studies - Das spricht man so: Däf Stadies.
Das ist der Name von einem Studium an einer Uni in Berlin.
Man lernt mehr die Sprache von gehörlosen Menschen.
Man lernt etwas über das Leben von gehörlosen Menschen. - Digitas GmbH.
Das ist eine Technik-Firma.
Fach-Leute aus verschiedenen Bereichen arbeiten in Gruppen zusammen.
Sie beschäftigen sich mit wichtigen Fragen.
Sie suchen gemeinsam nach guten Lösungen.Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos über die Aufgaben von der Fach-Stelle Teilhabe-Beratung:
https://www.teilhabeberatung.de/artikel/pressebereich-der-fachstelle-teilhabeberatung
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Die Fach-Stelle Teilhabe-Beratung
beantwortet Fragen von den Beratungs-Angeboten zu Themen aus der Beratung.
Die Beratungs-Angebote können sich Unterstützung holen zu diesen Themen:- Rechts-Fragen.
- Medizinische Fragen.
- Fragen zum Leben in der Gesellschaft.
Damit ist das Zusammen-Leben mit anderen Menschen gemeint. - Zur Planung von der Beratungs-Arbeit.
Zum Beispiel zu:- Schulungen.
- Infos für Nachrichten.
- Vernetzung.
- Das ist wichtig für gute Beratungs-Arbeit.
- Daten-Schutz.
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Das schwere Wort für Verwaltung ist Administration.
Die Verwaltung beantwortet Fragen
von den Beratungs-Angeboten zu diesen Themen:- Geld für Beratungs-Angebote.
- Briefe vom Amt.
Zum Beispiel:
Zuwendungs-Bescheid.
Das ist ein Brief vom Amt.
Darin steht:
Diese Hilfe bekommt eine Person. - Auflagen.
Das sind Regeln.
Das muss man beachten:
Wenn man Geld vom Amt bekommt. - Mittel-Abruf.
Das bedeutet:
Der Staat bezahlt etwas.
So kommt man an dieses Geld vom Staat. - Verwendungs-Nachweis-Prüfung.
Das bedeutet:
Es wird geprüft:
Dafür wurde Geld genehmigt.
Dafür wurde Geld ausgegeben.
Wenn Sie mehr über die Arbeit von der Verwaltung wissen wollen:
Dann können Sie den folgenden Text lesen:
https://www.teilhabeberatung.de/artikel/die-eutb-administration-im-dialogDer Text ist in schwerer Sprache.
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Von 2018 bis 2022 haben 2 Firmen die wissenschaftliche Begleitung gemacht:
- Prognos AG.
- infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH.
Sie hatten vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales den Auftrag bekommen:
Sie sollten die Arbeit von der EUTB® bewerten.
Das bedeutet:
Es wird geprüft.- Das ist gut.
- Das ist nicht so gut.
- Das soll besser werden.
Dabei hat Frau Professor Doktor Gudrun Wansing mit-gearbeitet.
Sie ist vom Institut für Rehabilitationswissenschaften von der Humboldt-Universität zu Berlin.
Sie weiß sehr viel zum Thema Wieder-Eingliederung.
Sie hat mit ihrem Fach-Wissen geholfen.
Bei der Prüfung von der Arbeit von der EUTB® ging es darum:- So erfolgreich ist die Arbeit von der EUTB®.
- Diese Aufgaben aus dem Gesetz schafft die EUTB®.
- Das braucht die EUTB® für gute Arbeit.
Die Ergebnisse von dieser Prüfung wurden schon benutzt:
Auch als die Prüfung noch lief.
Es gibt einen Abschluss-Bericht über die Arbeit von der EUTB®.
Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert - Schriftgut
Die Texte wurden geprüft von:
Prüfer und Prüferinnen für Leichte Sprache von Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.
Die Bilder sind von:
• Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
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