Direkt zum Inhalt

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Überblick: Vorstellung der BEMpsy Plattform

Wiedereingliederung

Ruth Kremser, Mitarbeiterin bei GAW – gemeinnützige Gesellschaft für Arbeitsfähigkeit und Wohlbefinden GmbH

Vielen Menschen, gerade jüngeren, ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nicht bekannt. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 167 Neuntes Sozialgesetzbuch. Danach sind Arbeitgebende verpflichtet Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres wiederholt oder länger als sechs Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig krankgeschrieben waren, den Wiedereintritt in das Unternehmen zu ermöglichen und erneute Arbeitsunfähigkeit zu verhindern.

In der Praxis bieten die Arbeitgebenden den erkrankten Beschäftigten und gegebenenfalls weiteren Beteiligten, wie z. B. dem Betriebsrat ein strukturiertes Gespräch an. In dem Gespräch werden die Gründe für die Arbeitsunfähigkeit erörtert und gemeinsam nach Lösungen gesucht, wie die Mitarbeitenden wieder in den Unternehmen eingegliedert werden können.

Für die betroffenen Beschäftigten ist die Teilnahme freiwillig. Auch spielt es keine Rolle, ob sie in Voll- oder Teilzeit beschäftigt, befristet angestellt, Aushilfskräfte oder Auszubildende sind. Durch das BEM sollen die Beschäftigten dabei unterstützt werden, wieder gesund zu werden und arbeitsfähig zu bleiben.

Das BEM-Verfahren bietet Vorteile für beide Seiten:

Für Arbeitgebende:

  • Verringerung der Fehlzeiten: Durch die Wiedereingliederung der erkrankten Beschäftigten können Fehlzeiten im Unternehmen reduziert werden.
  • Erhalt von Know-how: Durch die Vermeidung einer Kündigung erkrankter Beschäftigter geht dem Unternehmen kein wertvolles Know-how verloren.
  • Verbesserung des Betriebsklimas: Ein gut funktionierendes BEM kann zu einem besseren Betriebsklima führen.

Für Beschäftigte:

  • Schnellere Wiedereingliederung in das Unternehmen: Durch das BEM können erkrankte Beschäftigte schneller wieder in das Unternehmen eingegliedert werden.
  • Erhalt des Arbeitsplatzes: Das BEM kann dazu beitragen, den Arbeitsplatz der erkrankten Beschäftigten zu erhalten.
  • Stärkung der Motivation: Die Teilnahme am BEM kann die Motivation der erkrankten Beschäftigten stärken.

Nach den aktuellen Erkenntnissen sind psychische Beeinträchtigungen zunehmend Anlass für ein BEM. Der Umgang damit ist teilweise immer noch mit viel Unsicherheit und Vorurteilen behaftet.

Kostenfreie Informationen und Hilfsmittel auf der BEMpsy Plattform

Als Unterstützung rund um das Thema BEM und psychische Beeinträchtigung wurde die BEMpsy Plattform entwickelt. Dort erhalten Ratsuchende Informationen und eine Vielzahl an niedrigschwelligen und kostenfreien Hilfsmitteln. Die Plattform teilt sich in zwei Bereiche auf: Für Beschäftigte und für Unternehmen. Mit den Menüpunkten „Infos zum BEM“, „Schnelle Hilfe“, „(Psychische) Beeinträchtigungen erkennen“ und „BEMpowerment“ werden die Themen gut verständlich aufgeteilt.

Bereitgestellte Hilfsmittel sind u. a. E-Learnings, kurze Erklärvideos, eine Infografik zur Therapieplatzsuche, Fragebögen zu Belastungen, authentische Erfahrungsberichte sowie eine Datenbank mit Hilfsangeboten.

Die Plattform entstand in einem durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Ausgleichfonds geförderten Projekt und wird von der GAW gGmbH über das Projektende hinaus betreut und fortlaufend aktualisiert.

Haben Sie Fragen zum BEM? Schauen Sie gerne in den Beratungsatlas der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung. Geben Sie in das Freitextfeld den Begriff „BEM“ ein und es werden Beratungsangebote angezeigt, die eine besondere Expertise zu diesem Thema ausweisen.

Wissenswertes und weitere Informationen

Mehr über BEMpsy
Wie funktioniert BEM?
Erfahrungsberichte zum BEM

06/2024