Beratung in der EUTB – Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund
„Können Leistungen der medizinischen Rehabilitation auch für Geflüchtete beantragt werden?“, „Welche Hilfsmittel stehen ihnen zu?“ „Können sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen?“, „Welche Rolle spielt hierbei der Schutzstatus?“, „Wie können wir mehr Menschen mit Migrationshintergrund in Angebote der Prävention und Rehabilitation bringen?“
Immer mehr Anfragen rund um das Thema Menschen mit Behinderungen und Flucht- bzw. Migrationshintergrund gehen bei der Fachstelle Teilhabeberatung ein. Der zunehmende Beratungsbedarf zeigt zum einen die Unsicherheiten bei der Beratung zu diesem spezifischen Themenbereich aber auch, dass diese Personengruppe die EUTB®-Angebote als Ansprechpartner*in wahrnehmen. Schließlich sollen Programme für Bevölkerungsteile mit Migrationsgeschichte uneingeschränkt zugänglich sein, so die Aufforderung des UN-Fachausschusses. Das BMAS unterstützt die Bemühungen nun mit einem EUTB®-Flyer in den Fremdsprachen Englisch, Französisch und Türkisch.
Menschen mit Behinderungen und Migrationserfahrung können auf Barrieren treffen, die auf mehreren Ebenen stattfinden können, etwa die Beeinträchtigung als auch die Verständigung betreffend. Zusätzlich kann diese Personengruppe aber auch von Mehrfachdiskriminierung betroffen sein (intersektionale Diskriminierung) (Zweiter Teilhabebericht der Bundesregierung, vgl. Kap. III.1).
Nicht nur deshalb ist die Beratung im Kontext Migration und Flucht eine Herausforderung, zumal hier Kenntnisse zu den beiden Rechtsgebieten Teilhabe- und Aufenthaltsrecht erforderlich sind.
Besonders komplex ist die Beratung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen ohne Aufenthaltstitel während der ersten 15 Monate ihres Aufenthalts. Denn notwendige Leistungen können oft nur über § 6 AsylbLG beantragt werden und bedürfen daher besonderer Begründung.
Der Beratungsleitfaden (siehe unten) greift die komplexe Thematik auf und bieten eine gute Orientierung.
Die wertvollste Ressource liegt aber im Netzwerk der EUTB® Berater*innen, die sich mit ihrer fachlichen Expertise unterstützen und ergänzen können. Die Fachstelle Teilhabeberatung berät und unterstützt die Vernetzung nicht zuletzt auch mit dem Ziel, Peer-Beratung in diesem Bereich der Intersektionalität auszubauen.