75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Lars Hemme, Berater Fachstelle Teilhabeberatung
Der 10. Dezember ist ein besonderer Tag im Einsatz für die grundlegenden Rechte und Freiheiten von Menschen auf der ganzen Welt - der Internationale Tag der Menschenrechte. Auch in Deutschland setzt man sich dafür ein, diese wichtigen Rechte zu wahren und zu fördern. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz. Wir alle können in unserem privaten und beruflichen Alltag einen Beitrag dazu leisten, dass die Menschenrechte geschützt und geachtet werden.
Vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie ist ein wichtiger Meilenstein im Einsatz für Menschenrechte und gilt als das wichtigste Dokument zum Schutz der Rechte von Menschen auf der ganzen Welt.
In Deutschland genießen wir viele Freiheiten und Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgeschrieben sind. Doch halten wir fest: Der Einsatz für die Menschenrechte ist nicht abgeschlossen. Es gibt immer wieder Herausforderungen und Themen, bei denen sich alle gemeinsam für die Wahrung der Menschenrechte einsetzen können. In diesem Zusammenhang möchte ich einige der aktuellen Entwicklungen und Schwerpunkte hervorheben:
- Gleichberechtigung und Vielfalt: Die Förderung der Geschlechtergleichstellung, der Schutz von Minderheiten und die Integration von Geflüchteten.
- Rechtsstaatlichkeit und Datenschutz: Die Wahrung der Privatsphäre und die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit sind grundlegend für die Menschenrechte.
- Bildung und soziale Gerechtigkeit: Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung und ein Leben in Würde.
- Internationale Zusammenarbeit: Deutschland engagiert sich weltweit für die Menschenrechte, sei es durch humanitäre Hilfe, diplomatische Bemühungen oder die Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen.
Deutsches Institut für Menschenrechte
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Das Institut begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (siehe dazu auch Parallelbericht an den UN-Ausschuss zum Thema) und der UN-Kinderrechtskonvention. Hierfür hat es entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.
Ebenso gibt es seit 1998 im Deutschen Bundestag einen Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe. Mit der Einrichtung dieses Gremiums hat das Parlament den Stellenwert deutlich gemacht, den es der Menschenrechtspolitik einräumt.
Menschenrechtsberichte
Das Deutsche Institut für Menschenrechte legt jedes Jahr kurz vor dem Tag der Menschenrechte einen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor.
Der siebte Menschenrechtsbericht von 2022 rückte das Recht auf inklusive Bildung in den Fokus. Dazu heißt es im Bericht: „Doch vielen Schüler*innen mit Behinderungen in Deutschland wird dieser Zugang de facto verwehrt. […] Deutschland benötigt eine Gesamtstrategie für inklusive Bildung, deren Kernelement eine stärkere Kooperation von Bund und Ländern im Bildungsföderalismus sein sollte.“
Wissenswertes und weitere Informationen:
- landkarte-kinderrechte.de
- inklusion-als-menschenrecht.de
- kompass-menschenrechte.de
- recht-auf-geburtsurkunde.de
- kinderrechtekommentare.de
- Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
- Dokumente zur zweiten Staatenprüfung Deutschlands
- Bericht über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland in Leichter Sprache
- Menschenrechtsbericht 2023
12/2023