Direkt zum Inhalt

Partizipation

Viele Menschen denken:

Partizipation ist so etwas Ähnliches wie Teilhabe.

ABER:

Es gibt Unterschiede.

Teilhabe heißt:
Man gehört im Zusammen-Leben dazu.
Man macht alles mit.

Partizipation ist noch mehr:
Man gehört im Zusammen-Leben dazu.
Und man redet mit bei Entscheidungen.
Man bestimmt mit.

Das ist ein Beispiel für den Unterschied zwischen
Teilhabe und Partizipation:
Bei der Barriere-Freiheit in einem Gebäude heißt Teilhabe:
Das Gebäude ist barriere-frei.
Menschen mit Behinderungen kommen gut überall hin.

Partizipation bedeutet:
Menschen mit Behinderungen haben
die Barriere-Freiheit in dem Gebäude mit-geplant.

Partizipation ist Mit-Bestimmung.
Es bedeutet:
Man entscheidet über Sachen mit.
Man plant Sachen mit.
Man zeigt anderen Menschen etwas:
Zum Beispiel:
Das ist in einem Gebäude für Menschen
mit Behinderungen wichtig.

Bei Mit-Bestimmung geht es um Entscheidungen
für viele Menschen.
Das ist anders als bei Selbst-Bestimmung.
Da geht es um Entscheidungen für das eigene Leben.

Das braucht man für gute Partizipation:

  • Austausch von Infos.
  • Austausch von Meinungen.
  • Gemeinsame Entscheidungen von Fach-Leuten und Betroffenen.
  • Eigene Entscheidungen von Betroffenen.

Was steht im UN-Vertrag?

Der UN-Vertrag ist auf Englisch.
Im deutschen Text wurde Partizipation
mit Teilhabe übersetzt.

Es gibt eine andere deutsche Übersetzung.
Darin werden einige Wörter anders benutzt.
Diese Übersetzung heißt: Schatten-Übersetzung.
In der anderen Übersetzung wird
immer das Wort Partizipation benutzt.
Weil man heute weiß:
Es geht um mehr als Teilnehmen durch Teilhabe.
Es geht um Mit-Entscheiden durch Mit-Bestimmung.

Auf diesen Internet-Seiten gibt es die Texte vom UN-Vertrag:

Der UN-Vertrag ist ein gutes Beispiel für Partizipation.
Weil es dabei viel Mit-Bestimmung gab.

Viele Menschen mit Behinderungen haben daran mit-gearbeitet.

Im UN-Vertrag stehen viele Regeln zur Partizipation.
Zum Beispiel:

  • Partizipation ist eine Grund-Regel beim Zusammen-Leben.
    Alle Menschen haben ein Recht auf Mit-Bestimmung.
    Das steht in Artikel 3 vom UN-Vertrag.
     
  • Menschen mit Behinderungen sollen an
    Gesetzen und Rechts-Texten mit-arbeiten.
    Das steht in Artikel 4 vom UN-Vertrag.
     
  • Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Teilhabe:
    • In der Politik.
    • Im Zusammen-Leben mit allen Menschen.
       
  • Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf:
    • Teilnahme an Wahlen.
    • Gewählt zu werden.
    • Wahlen zu verstehen.

Das steht in Artikel 29 vom UN-Vertrag.

Was steht in den deutschen Gesetzen zur Partizipation?

Im 9. Sozial-Gesetz-Buch stehen diese Sachen:

  • Das Teilhabe-Plan-Verfahren muss partizipativ sein.
    Das bedeutet:
    Menschen mit Behinderungen bestimmen mit:
    Wenn es um die Planung von Hilfen für sie geht.
     
  • Menschen mit Behinderungen haben das Recht
    auf Mit-Bestimmung in den Werkstätten.
     
  • In den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
    gibt es eine Frauen-Beauftragte.
     
  • Wenn in einem Betrieb mindestens 5 Menschen mit einer
    Schwer-Behinderung arbeiten:
    Dann gibt es eine Schwer-Behinderten-Vertretung
    in diesem Betrieb.

In Paragraph 19 vom Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz steht:
Die Partizipation wird gefördert.
Es soll mehr Mit-Bestimmung von
Menschen mit Behinderungen geben.

Hier geht es zu den Gesetzen und Rechts-Texten zum Thema Partizipation:

Achtung:

Diese Texte sind in schwerer Sprache.

Wer hat den Text gemacht?
Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert - Schriftgut

Die Texte wurden geprüft von:
Prüfer und Prüferinnen
für Leichte Sprache von Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.