Bundesteilhabegesetz – BTHG
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz soll die Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen verbessern.
Und es soll die Selbst-Bestimmung von Menschen mit
Behinderungen verbessern.
Die Abkürzung für das Bundes-Teilhabe-Gesetz ist: BTHG.
Das BTHG hat 4 Teile.
Diese Teile heißen Artikel.
Bis 2023 werden alle 4 Teile nach-einander eingeführt.
Das neue BTHG trennt diese Hilfen besser voneinander:
- Sozial-Hilfe.
Das ist Hilfe zum Leben.
Wenn das eigene Geld zum Leben nicht reicht.
Diese Hilfe gehört zum Sozial-Recht.
- Hilfen für Teilhabe.
Das sind Hilfen bei der Eingliederung im Arbeits-Leben
und im Zusammen-Leben.
Diese Hilfen gehören zum Rehabilitations-Recht
und Teilhabe-Recht.
Rehabilitation ist das schwere Wort für Eingliederung.
Was steht im BTHG?
- Regeln für Kosten von Hilfen:
- Regeln für verschiedene Anträge von Hilfen.
- Regeln für Verträge von Einrichtungen und
Büros für Eingliederungs-Hilfe. - Regeln für die Pflege.
- Regeln für Hilfen im Arbeits-Leben.
Regelungen seit dem 1. Januar 2017
Es gibt Verbesserungen beim Recht auf Lohn.
Es gibt Verbesserungen beim Recht auf eigenes Vermögen.
Vermögen ist ein anderes Wort für eigenes Geld.
Dieses Geld hat man gespart.
Oder man hat es geerbt.
Man darf 5.000 Euro vom eigenen Geld behalten.
Auch wenn man Hilfen vom Staat bekommt.
Änderungen im Schwer-Behinderten-Recht und Schwer-Behinderten-Vertretungen
Über Kündigungen von Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen mit
Schwer-Behinderung muss die Schwer-Behinderten-Vertretung beraten.
Wenn die Schwer-Behinderten-Vertretung hat nicht
darüber beraten hat:
Dann ist diese Kündigung nicht gültig.
Diese Regel heißt:
Unwirksamkeits-Klausel.
Wenn in einem Betrieb 100 Menschen mit
Schwer-Behinderung arbeiten:
Dann kann die Vertrauens-Person von der Arbeit
frei-gestellt werden.
Die Vertrauens-Person arbeitet dann nichts anderes.
Ihre Arbeit ist nur die Arbeit als Vertrauens-Person.
Diese Regel heißt:
Senkung des Schwellen-Werts für die Freistellung.
In großen Betrieben darf eine Vertrauens-Person mehr als
2 Stellvertreter und Stellvertreterinnen haben.
Die Stellvertreter und Stellvertreterinnen von einer
Vertrauens-Person haben das Recht auf Schulungen.
Arbeit-Geber und Abreit-Geberinnen bezahlen einen
Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin im Büro von der
Schwer-Behinderten-Vertretung.
Wenn ein Betrieb schließt.
Oder.
Wenn ein Betrieb neu aufgebaut wird:
Dann ist die Arbeit von der
Schwer-Behinderten-Vertretung zu Ende.
ABER:
Die Arbeit von der Schwer-Behinderten-Vertretung
ist besonders wichtig:
Am Ende von einem Betrieb.
Oder beim Umbau von einem Betrieb.
Deshalb gibt es die Regel:
Die Schwer-Behinderten-Vertretung arbeitet weiter.
Sie bekommt ein Übergangs-Mandat.
Ein Mandat ist so etwas wie eine Erlaubnis.
Ein Übergangs-Mandat ist eine Erlaubnis zum
Weiter-Machen in der Übergangs-Zeit.
Behinderten-Vertretungen werden einfach gewählt.
Auch wenn ein Betrieb mehrere Betriebs-Orte hat.
Einfache Wahl bedeutet:
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stimmen
über mehrere Personen ab.
Die Person mit den meisten Stimmen gewinnt die Wahl.
Schwer-Behinderten-Vertretungen werden förmlich gewählt:
Wenn mehr als 50 Personen wählen dürfen.
Förmlich wählen bedeutet:
Es gibt genaue Regeln für den Ablauf von der Wahl.
Inklusion in Betrieben
Inklusion bedeutet:
Alle können alles mit-machen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Das Recht auf Inklusion von Menschen mit
Behinderungen steht im:
Betriebs-Verfassungs-Gesetz.
Das bedeutet:
Inklusion ist ein Thema bei der Personal-Planung.
Und in den Regeln für die Arbeit im Betrieb.
Betriebe haben eine Inklusions-Vereinbarung.
Das ist ein Papier.
Darin steht:
Das sind die Rechte von Menschen mit
Behinderungen in einem Betrieb.
Wenn es in einem Betrieb Streit zum Thema
Schwer-Behinderung gibt:
Dann darf das Integrations-Amt helfen.
Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin vom Amt
eine gute Lösung für beide Seiten.
Beim Integrations-Amt gibt es Hilfen für die
berufliche Orientierung.
Das bedeutet:
Man sucht im Beruf eine neue Aufgabe.
Manchmal macht man dann Schulungen oder Kurse.
Das Geld dafür kann man beim
Integrations-Amt beantragen.
Die berufliche Orientierung ist ein Teil von Hilfen für die Arbeit.
Änderungen bei der Mit-Bestimmung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Zum Werkstatt-Rat können mehr als 7 Mitglieder gehören.
Es soll mehr und bessere Mit-Bestimmung geben.
Deshalb gibt es im BTHG:
- Das Recht auf Mit-Wirkung
Das bedeutet:
Man macht bei einer Arbeits-Gruppe mit.
Zum Beispiel im Werkstatt-Rat.
- Das Recht auf Mit-Bestimmung.
Das bedeutet:
Man sagt zu wichtigen Regeln seine Meinung.
Wenn die Regeln neu beschlossen werden.
Oder wenn alte Regeln neu geschrieben werden.
Mit-Bestimmung gibt es zum Beispiel zu diesen Themen:
- Arbeits-Zeiten.
- Pausen-Zeiten.
- Lohn.
- Werkstatt-Regeln.
Mitglieder vom Werkstatt-Rat haben das Recht
auf Freistellung für Schulungen.
Das bedeutet:
Für eine Schulung müssen sie nicht Urlaub nehmen.
In einer gesamten Amts-Zeit hat man 15 Tage
für Schulungen.
Die Amts-Zeit ist die Zeit, in der man im
Werkstatt-Rat ist.
Diese Regel ist gültig für Werkstatt-Räte,
die es schon gibt.
Neu gewählte Werkstatt-Räte haben 20 Tage
Schulungen in einer Amts-Zeit.
Der Stellvertreter oder die Stellvertreterin vom Vorsitzenden
vom Werkstatt-Rat hat auch das Recht auf
Freistellung für Schulungen:
Wenn in dem Betrieb über 700 Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen
mit Schwer-Behinderung arbeiten.
Ein Werkstatt-Rat hat eine Vertrauens-Person.
Es gibt eine Frauen-Beauftragte in Werkstätten für
Menschen mit Behinderungen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einer
Werkstatt für Menschen
mit Behinderungen können mehr Geld vom Lohn behalten.
Das Arbeits-Förderungs-Geld steigt.
Das ist Geld für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.
Sie bekommen jetzt 52 Euro im Monat.
Früher waren es 26 Euro im Monat.
Änderungen beim Schwer-Behinderten-Ausweis
Merk-Zeichen aG
Die Abkürzung bedeutet außer-gewöhnliche Geh-Behinderung.
Das bedeutet:
Eine Person kann nicht gut laufen.
Weil ein Körper-Teil fehlt.
Oder weil ein Körper-Teil nicht gut arbeitet.
ABER:
Manchmal kann man wegen einer Krankheit nicht gut laufen.
Dann bekommt man jetzt auch dieses Merk-Zeichen im
Schwer-Behinderten-Ausweis.
Man kann dann besser Geld für Hilfen beantragen.
Das Merk-Zeichen TBl ist neu im Schwer-Behinderten-Ausweis.
Es bedeutet taub-blind.
Es wird in den Ausweis eingetragen:
- Wenn eine Person eine Hör-Behinderung hat.
Der Grad von der Hör-behinderung muss 70 sein. - Wenn eine Person eine Seh-Behinderung hat.
Der Grad von der Seh-Behinderung muss 100 sein.
Ein Arzt oder eine Ärztin muss den Grad von jeder Behinderung prüfen.
Der Ärztliche Sachverständigen-Beirat Versorgungs-Medizin
ist eine Arbeits-Gruppe mit Fach-Leuten aus der Medizin.
Sie arbeitet mit dem Bundes-Ministerium für
Arbeit und Soziales
zusammen.
Gemeinsam wird geprüft:
Wie kann die Versorgung von Menschen
mit Behinderungen
klappen.
In dieser Arbeits-Gruppe gibt es 2 Vertreter von
Vereinen für Menschen mit Behinderungen.
Sie achten darauf:
- Wünsche von Menschen mit Behinderungen
werden ernst genommen. - Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
wird verbessert.
Änderungen beim Geld
Ein Frei-Betrag ist ein Teil vom Lohn.
Für diesen Teil braucht man keine Steuern zahlen.
Wenn man Hilfen bei der Eingliederung bekommt.
Dann gibt es einen neuen Frei-Betrag.
Der Frei-Betrag ist nicht mehr als die Hälfte
vom Regel-Bedarf von der Stufe 1.
Das sind 260 Euro im Monat.
Regel-Bedarf nennt man Hilfen zum Leben.
Wenn das eigene Geld nicht reicht.
Es gibt auch einen Frei-Betrag für eigenes Geld.
Früher durfte man vom eigenen
Geld 2.600 Euro behalten.
Jetzt darf man 27.600 Euro behalten.
Wenn man Hilfe bei der Pflege bekommt.
Dann gilt der neue Frei-Betrag nur für Geld,
das man beim Arbeiten verdient hat.
Änderungen ab 1. Januar 2018
Es gibt neue Regeln für Hilfen für die Teilhabe
am Arbeits-Leben.
Es gibt neue Regeln für den Gesamt-Plan.
Das ist ein Plan für Hilfen für eine Person mit Behinderungen.
Es gibt ein neues 9. Sozial-Gesetz-Buch mit 3 Teilen:
Teil 1:
Hier stehen die Regeln zum:
- Recht auf Wieder-Eingliederung.
- Recht auf Teilhabe.
Sie gelten für alle Büros und Einrichtungen für
Menschen mit Behinderungen.
Teil 2:
Hier stehen alle Regeln zum Eingliederungs-Recht.
Es geht um Hilfen bei der Eingliederung.
Teil 3:
Hier stehen alle Regeln zum Schwer-Behinderten-Recht.
Wichtige Änderungen im 9. Sozial-Gesetz-Buch seit 1. Januar 2018
Es wird anders geprüft:
Welche Hilfen braucht eine Person mit Behinderung.
Das nennt man Verfahrens-Recht.
Es gibt neue Arten von Beratung:
- Ansprech-Personen von Büros und Einrichtungen für
Menschen mit Behinderungen. - Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung.
Es gibt Teilhabe an Bildung.
Damit sind Hilfen beim Lernen gemeint.
Zum Beispiel:
- Ausbildung.
- Studium.
- Schulungen.
Es gibt Inklusions-Betriebe.
Das sind Betriebe, wo Menschen mit und ohne
Behinderungen arbeiten.
Diese Betriebe hießen früher:
Integrations-Betriebe.
Auch Menschen mit einer seelischen Behinderung
oder Krankheit dürfen dort arbeiten.
Es gibt Inklusions-Beauftragte.
Sie hießen früher:
Beauftragte des Arbeit-Gebers.
Es gibt das Budget für Arbeit.
Das ist Geld für Hilfen bei der Arbeit.
Es gibt mehr Arbeits-Angebote für Menschen mit Behinderungen.
Es gibt nicht nur Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Änderungen ab 1. Januar 2020
Der 2. Teil vom 9. Sozial-Gesetz-Buch wird eingeführt.
Darin geht es um Hilfen bei der Eingliederung.
Neue Regeln zum Lohn und zu eigenem Geld
werden eingeführt.
Änderungen ab 1. Januar 2023
In den neuen Regeln geben für Hilfen bei der
Eingliederung steht:
Wer kann diese Hilfen bekommen.
Wer hat diese Texte gemacht?
Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert – Schriftgut
Die Texte wurden geprüft von:
Prüfer und Prüferinnen für Leichte Sprache
von Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.
Dieser Text ist in Schwerer Sprache zuerst erschienen auf der Webseite von REHADAT:
Man kann ihn hier nachlesen.