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Barriere-Freiheit

Eine Barriere ist eine Grenze.
Sie behindert eine Person.
Man kann nicht weiter.
Man kann auch Hindernis sagen.
Oder Barrikade.

Barriere-Freiheit heißt:
Es gibt keine Grenzen.
Menschen mit Behinderungen können alles machen.
In einem Gebäude unterwegs sein.
Oder im Internet.
Oder sie können Geräte so benutzen wie alle anderen Menschen.
Alle Sachen sind für sie da wie für alle Menschen.

Auch die Angebote von der ergänzenden unabhängigen Teilhabe-Beratung sind barriere-frei.
Alle sollen die Angebote nutzen können.
Die Beratungs-Angebote von der Teilhabe-Beratung sollen gute Beratung machen.
Sie sollen gut erreichbar sein.
Sie sollen ein Treffpunkt sein:
Wo Menschen zusammen-kommen.
Sie sollen lange Öffnungs-Zeiten haben.

Die Beratungs-Angebote sind nicht nur für Menschen mit Behinderungen.
Sie sind auch für alte Menschen.
Und wenn Menschen eine andere Sprache sprechen.
Auch Menschen mit Kinder-Wagen können die Büros gut erreichen.
Barriere-Freiheit in den Beratungs-Angeboten ist für viele Menschen gut.
Nicht nur für Menschen mit Behinderungen.

Was ist Ausgrenzung?

Ausgrenzung bedeutet:
Menschen werden an etwas gehindert.
Sie können bei etwas nicht mit-machen.
Sie haben kein Recht auf Teilhabe.

In Deutschland gibt es Gesetze für Barriere-Freiheit.
Denn Barriere-Freiheit macht Teilhabe möglich
Wenn es keine Barrieren gibt:
Dann können alle Menschen alles mit-machen.
Damit das klappt:
Gibt es Gesetze für Barriere-Freiheit.
Diese Gesetze sind für alle Menschen.

Auch im UN-Vertrag steht:
Barriere-Freiheit ist wichtig für das Recht auf Teilhabe.
Aber: Im UN-Vertrag steht eine andere Erklärung von Barriere-Freiheit.
Anders als in den deutschen Gesetzen.

Was steht zur Barriere-Freiheit in deutschen Gesetzen?

Schon vor vielen Jahren gab es in Deutschland Regeln für Barriere-Freiheit.
Diese Regeln standen in den Deutschen-Industrie-Normen.
Die Abkürzung ist: DIN.
Das sind Regeln.
Wie in Deutschland Sachen hergestellt werden sollen.

Im Jahr 2002 stand das Wort Barriere-Freiheit das erste Mal in einem Gesetz:
Im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: BGG.
Das steht im BGG.
Barriere-Freiheit heißt:
Etwas ist für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Anstrengung erreichbar.
Man braucht dafür keine Hilfe von anderen.
Etwas ist gut zu finden.
Und gut zu benutzen.

Diese Sachen sollen barriere-frei sein:

  • Gebäude und Teile von Gebäuden.
  • Verkehrs-Mittel.
  • Technische Gebrauchs-Gegenstände.

Zum Beispiel Automaten.

  • Sachen für die Informations-Verarbeitung.

Zum Beispiel Internet-Seiten.

  • Orte zum Informieren

Wo man Informationen hören kann.
Wo man Informationen sehen kann.

  • Andere Lebens-Bereiche.

Der Staat hat die Regeln für Barriere-Freiheit genau festgelegt.
Sie stehen in diesem Text:
Barriere-Freiheit-Informations-Technik-Verordnung.
Die Abkürzung ist: BITV 2.0.
Dort steht:
So müssen die barriere-freien Internet-Seiten vom Staat sein.
Und von allen Betrieben vom Staat.
Zum Beispiel Ämter von Städten.

Die Bundes-Länder haben die gleichen Regeln zur Barriere-Freiheit.
Diese Regeln sind auch für alle Betriebe von den Bundes-Ländern.

ABER:
Diese Regeln für Barriere-Freiheit sind nicht für alle anderen Betriebe.
Nicht-staatliche Betriebe müssen die Regeln nicht beachten.
Zum Beispiel:

  •  Hersteller von Verkehrs-Mitteln wie Busse oder Bahnen.
  •  Hersteller von Automaten.
  •  Nicht-staatliche Internet-Seiten.

Der Staat regelt Barriere-Freiheit nur für Betriebe vom Staat.
Der Staat regelt Barriere-Freiheit nicht für nicht-staatliche Betriebe.
Deshalb ist es nicht gegen das deutsche Gesetz:
Wenn ein nicht-staatlicher Betrieb die Barriere-Freiheit nicht beachtet.
Man kann sich nicht dagegen wehren.

In Deutschland gibt es auch noch die:
Bundes-Fach-Stelle Barriere-Freiheit.
Das ist ein Beratungs-Büro für:

  • Betriebe.
  • Verbände.
  • Für alle Menschen

In dem Büro bekommt man Informationen zu Barriere-Freiheit.
Man kann dort alles zu diesem Thema fragen.

Was mache ich bei Problemen mit Barriere-Freiheit ?

Manchmal gibt es auch in Betrieben und Einrichtungen vom Staat Probleme mit der Barriere-Freiheit.
Zum Beispiel. In dem Betrieb ist nicht alles barriere-frei.
Das können Sie dann machen:

  •  Sprechen Sie mit dem Betrieb oder mit der Einrichtung über das Problem.
  •  Sprechen Sie mit dem Betrieb über das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

Dort steht alles zum Thema Barriere-Freiheit.

  •  Wenn das alles nicht hilft:

Dann melden Sie sich bei der Schlichtungs-Stelle.

Was ist die Schlichtungs-Stelle ?

Die Schlichtungs-Stelle ist ein Büro.
Sie hilft Menschen mit Behinderungen:
Wenn sie vom Staat kein Recht auf Teilhabe bekommen.

Oder Nachteile haben bei staatlichen Betrieben oder Einrichtungen.
Die Schlichtungs-Stelle hilft bei Problemen.
Und bei Streit.
Die Hilfe von der Schlichtungs-Stelle kostet kein Geld.

Auf dieser Internet-Seite steht:
Das macht die Schlichtungs-Stelle.
So bekomme ich Hilfe von der Schlichtungs-Stelle.
Hier geht es zur Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle.

Hilfreiche Internet-Seiten über Barriere-Freiheit:

Internet-Seite von einfach-teilhaben.de
Hier werden wichtige und schwere Wörter aus Gesetzen erklärt.
Auch Wörter zum Thema Barriere-Freiheit.
Internet-Seite von der Bundes-Fach-Stelle Barriere-Freiheit
Hier gibt es eine Übersicht über wichtige Wörter zum Thema Barriere-Freiheit.

Erklärung von Barriere-Freiheit im UN-Vertrag

Barriere-Freiheit ist ein sehr wichtiges Wort im UN-Vertrag.
Weil Barriere-Freiheit sehr wichtig ist.
Denn Barrieren behindern.
Statt Barriere kann man auch sagen: Grenze.

Das bedeutet:
Nicht durch eine Behinderung ist jemand behindert.
Sondern Barrieren oder Grenzen behindern Menschen.
Zum Beispiel.
Ein Mensch benutzt wegen seiner Behinderung einen Rollstuhl.
Er möchte zu einem Amt.
Aber.
In dem Amt gibt es Treppen.
Und keinen Fahrstuhl.
Das Amt hat Barrieren.
Diese Barrieren behindern den Menschen im Rollstuhl.

Mehr dazu steht im Artikel 1 vom UN-Vertrag.
Dort wird die Bedeutung von dem Wort Behinderung erklärt.
Im UN-Vertrag steht:
Barriere-Freiheit muss es überall geben.

Was bedeutet Barriere-Freiheit?

Das Wort kommt aus dem Englischen.
Dort heißt es: accessibilty.
Man spricht es so: äk-zess-ibi-liti
Auf Deutsch heißt das: Zugänglichkeit.
Es bedeutet:
Man kommt überall hin.

In Österreich hat man den UN-Vertrag anders übersetzt.
Man schreibt da: Barriere-Freiheit.
Zu diesem Thema steht mehr unter der Frage:

Welche Fach-Wörter gibt es im englischen UN-Vertrag?

Warum ist das interessant?

Im UN-Vertrag gibt es einen Text-Abschnitt mit der Überschrift: Grundsätze von dem Übereinkommen.
In diesem Text-Abschnitt geht es um Zugänglichkeit und Barriere-Freiheit.

Es gibt noch einen Text-Abschnitt zu diesem Thema:
Artikel 9.
Dort geht es darum:
So macht man Barriere-Freiheit.
Dort steht auch: Auch nicht-staatliche Betriebe sollen barriere-frei sein.

Was schreibt der UN-Fach-Ausschuss zum Thema Barriere-Freiheit ?

Der UN-Fach-Ausschuss ist eine Arbeits-Gruppe.
Sie kümmert sich um Sachen aus dem UN-Vertrag.
Diese Arbeits-Gruppe hat ein Papier geschrieben:
Allgemeine Bemerkungen.
In diesem Papier geht es um das Thema Barriere-Freiheit.
Manchmal steht dort auch das Wort: Zugänglichkeit.
In diesem Papier gibt es eine Erklärung zur Barriere-Freiheit.
In der Erklärung steht:
Wenn Sachen für alle Menschen sind:
Müssen alle Menschen diese Sachen nutzen können.
Egal ob diese Sachen vom Staat sind.
Oder von anderen Betrieben oder Einrichtungen.

Hier geht es zum ganzen Text von dieser Allgemeinen Erklärung:
Deutsche Übersetzung von den Allgemeinen Bemerkungen zum Artikel 9 vom UN-Vertrag

Was kann man mit dem UN-Vertrag lernen?

Barriere-Freiheit und selbst-bestimmtes Leben gehören zusammen.
Menschen sind ohne Barrieren oder Grenzen weniger behindert.
Man kann auch sagen: Menschen sind dann ent-hindert.
Das bedeutet:
Sie sind ohne Behinderung.

Deshalb ist Barriere-Freiheit im UN-Vertrag ein sehr wichtiges Thema.
Barriere-Freiheit muss es überall geben.
In deutschen Gesetzen ist Barriere-Freiheit noch nicht überall geregelt.
Viele Regeln sind nur für Betriebe und Einrichtungen vom Staat.
Für andere Betriebe und Einrichtungen sind diese Regeln nicht.
Sie müssen die Gesetze zur Barriere-Freiheit nicht beachten.

Es gibt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: AGG.
Dort stehen Regeln für alle Betriebe und Einrichtungen.
Aber dort stehen keine Regeln für die Barriere-Freiheit.

Außer Barriere-Freiheit gibt es auch die angemessenen Vorkehrungen.
Im Bundes-Gleichstellungs-Gesetz und im UN-Vertrag steht:
Das sind angemessene Vorkehrungen.
Das ist die Gemeinsamkeit von Barriere-Freiheit und angemessenen Vorkehrungen:
Sie sollen Barrieren oder Grenzen ab-bauen.

Das ist der Unterschied zwischen Barriere-Freiheit und angemessene Vorkehrungen:
Barriere-Freiheit ist für viele Menschen.
Angemessene Vorkehrungen sind für eine Einzel-Person.

Hier geht es zur Erklärung von angemessene Vorkehrungen.

Welche Fach-Wörter gibt es im englischen UN-Vertrag?

Warum ist das interessant?

Im Englischen gibt es das Wort: accessibilty.
Man spricht es so: äk-zess-ibi-liti
Auf Deutsch heißt das: Zugänglichkeit.
Es bedeutet:
Man kommt überall hin.
Im englischen UN-Vertrag wird dieses Wort für Barriere-Freiheit verwendet.

Die Übersetzung vom Staat macht es so:
Wenn im englischen Text das Wort accessibilty steht:
Dann steht im deutschen Text: Zugänglichkeit.
So macht es auch das Deutsche Institut für Menschen-Rechte.
Das ist ein Büro.
Es kontrolliert in Deutschland:
So werden in Deutschland die Regeln aus dem UN-Vertrag beachtet.

Manche sind gegen das Wort: Zugänglichkeit.
Weil es in den Menschen-Rechten viele Bedeutungen hat.
Zum Beispiel:
Man kann in eine Schule gehen.
Das ist auch ein wichtiges Thema.
Es geht um den Zugang zu Bildung.
Das heißt:
Für jeden Mensche ist die Schule erreichbar.
Jeder Mensch darf in die Schule.
Und das ist wichtig für viele Menschen.
Aber es geht dabei nicht nur um Menschen mit Behinderungen.

Menschen mit Behinderungen haben oft andere Probleme.
Sie kommen nicht weiter.
Weil sie einen Weg nicht benutzen können.
Eine Barriere verhindert das Weiter-Kommen.
Deshalb passt das Wort Barriere-Freiheit für Menschen mit Behinderungen besser.
Es gibt eine neue Übersetzung vom UN-Vertrag.
Die Übersetzung ist aus Österreich.
Dort wird nur das Wort Barriere-Freiheit verwendet.

Diese Übersetzung ist anders als der englische Text.
Man kann auch beide Übersetzungen mischen.
Dann schreibt man:
barriere-freie Zugänglichkeit.

Weitere Informationen

Auf diesen Internet-Seiten kann man sich über den UN-Vertrag informieren.
Und über das Thema Barriere-Freiheit:

Text über Barriere-Freiheit

Diese Texte sind in schwerer Sprache.

Wer hat diese Texte gemacht?

Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert – Schriftgut

Die Texte wurden geprüft von:
Prüfer und Prüferinnen für Leichte Sprache
von Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.