Angemessene Vorkehrungen
Eine Behinderung ist keine Eigenschaft von einem Menschen.
Eigenschaft heißt: So ist ein Mensch.
Behinderung heißt:
Ein Mensch kommt an eine Grenze.
An eine Barriere.
Es bedeutet:
Man kommt nicht weiter.
Zum Beispiel:
Ein Mensch kann einen Weg nicht benutzen.
Weil es an dem Weg Stufen gibt.
Die Stufen sind eine Barriere.
Er kommt nicht weiter.
Ein anderes Beispiel.
Ein Mensch kann eine schwere Tür nicht öffnen.
Er kommt nicht durch die Tür.
Das ist auch eine Barriere.
Diese Wörter werden auch im Wörter-Buch erklärt:
- Behinderung
- Barriere-Freiheit.
Manchmal gibt es schon viel Barriere-Freiheit.
Damit viele Menschen bei etwas mit-machen können.
Aber manchmal reicht das noch nicht.
Dann muss man noch mehr machen.
Damit auch eine bestimmte Person so mit-machen kann
wie alle anderen Menschen.
Dafür muss man etwas ändern.
Für diese Änderungen gibt es ein schweres Wort:
Angemessene Vorkehrungen.
Im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz steht:
Jeder Mensch mit Behinderungen hat das Recht auf angemessenen Vorkehrungen.
Das steht auch in den Gleichstellungs-Gesetzen von den Bundes-Ländern.
Die angemessenen Vorkehrungen gibt es in Betrieben vom Staat.
In anderen Betrieben gibt es kein Recht darauf.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention regelt das anders.
Sie macht keinen Unterschied zwischen:
Betrieben vom Staat und anderen Betrieben.
Deshalb haben wir die deutschen Gesetze und die UN Behinderten-Rechts-Konvention miteinander verglichen.
Das heißt.
Wir haben geschaut:
Was steht in den deutschen Gesetzen.
Und was steht in der UN Behinderten-Rechts-Konvention.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
Darin stehen die Rechte für Menschen mit Behinderungen.
Man kann auch sagen: UN-Vertrag.
Beispiele für angemessene Vorkehrungen
Ein blinder Mann arbeitet an einem Computer.
Eine angemessene Vorkehrung ist:
Eine Tatstatur in Blinden-Schrift.
Eine Rollstuhl-Fahrerin will in ein Theater.
Dort gibt es am Eingang Treppen.
Sie braucht eine Rampe:
Es gibt aber keine feste Rampe.
Eine angemessene Vorkehrung ist:
Eine Hilfs-Rampe.
Aber das Theater ist damit nicht barriere-frei.
Denn Barriere-Freiheit ist:
Wenn das Theater eine Dauer-Lösung für das Problem hat.
Zum Beispiel einefeste Rampe für Rollstühle.
Angemessene Vorkehrungen müssen nicht teuer sein.
Sie müssen auch nicht schwer zu bauen sein.
Es sind manchmal ganz einfache Lösungen.
Zum Beispiel ein Stroh-Halm für eine Person:
Wenn sie nicht gut aus einem Glas trinken kann.
Das steht im deutschen Gesetz über angemessene Vorkehrungen
Lange gab es ein anderes Wort dafür:
Anpassungen am Arbeits-Platz.
Die Regeln dazu standen im Sozial-Gesetz-Buch.
Seit 2016 stehen diese Regeln im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Man kann auch sagen: BGG
Man findet sie unter dieser Überschrift: Benachteiligungs-Verbot für Träger öffentlicher Gewalt.
Dort steht:
Menschen mit Behinderungen bekommen
angemessene Vorkehrungen
Sie haben ein Recht darauf.
Wenn sie keine angemessenen Vorkehrungen bekommen:
Haben Menschen mit Behinderungen Nachteile:
In dem Gesetz steht auch:
Angemessene Vorkehrungen sind Hilfen von einem staatlichen Betrieb.
Die Hilfen sind für Menschen mit Behinderungen.
Damit sie die gleichen Rechte haben.
Der Betrieb muss diese Hilfen gut anbieten können.
Damit steht im Gesetz:
Eine Barriere oder eine Grenze behindert einen Menschen.
Er kann dann seine Rechte nicht nutzen.
Er kann nicht bei allen Sachen mit-machen.
Diese Barrieren oder Grenzen müssen abgebaut werden.
Damit Menschen mit Behinderungen am Leben teilhaben können.
So wie alle Menschen ohne Behinderungen.
Im Gesetz steht aber auch:
Der Abbau von den Barrieren oder Grenzen darf nicht zu teuer sein.
Bedeutet das:
Gleichberechtigung kann zu teuer sein?
Außerdem geht es bei dieser Regel nur um Betriebe vom Staat.
Alle anderen Betriebe müssen keine angemessenen Vorkehrungen machen.
Wie steht es im UN-Vertrag?
Im UN-Vertrag steht es so ähnlich wie im deutschen Gesetz.
Auch im UN-Vertrag steht:
Angemessene Vorkehrungen dürfen den Betrieb nicht belasten.
Man muss sie gut machen können.
Das Recht auf angemessene Vorkehrungen für
Menschen mit Behinderungen gibt es auch in anderen Gesetzen.
Das sind Gesetze zu diesen Themen:
- Gefängnis-Strafe.
- Bildung.
- Arbeits-Markt.
Im UN-Vertrag steht:
Wenn es keine angemessenen Vorkehrungen in einem Betrieb gibt:
Ist das Ausgrenzung.
Und das kann bestraft werden.
So steht es auch im deutschen Gesetz.
Aber: Im UN-Vertrag steht nicht:
Das gilt nur in Betrieben vom Staat.
Wenn ein Land den UN-Vertrag unterschrieben hat:
Muss es die angemessenen Vorkehrungen überall anbieten.
Es muss überall die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen fördern.
Es muss gegen Ausgrenzung kämpfen.
Im UN-Vertrag steht:
Alle Menschen haben die gleichen Möglichkeiten auf dem Arbeits-Markt.
Ein Betrieb muss an einem Arbeits-Platz für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen anbieten.
Das ist eine Pflicht für alle Betriebe.
Nicht nur für Betriebe vom Staat.
Angemessene Vorkehrungen und selbst-bestimmte Teilhabe
Der UN-Fach-Ausschuss ist eine Arbeits-Gruppe.
Sie achtet darauf:
Beachten alle Länder den UN-Vertrag.
Der UN-Fach-Ausschuss hat festgestellt:
Deutschland macht zu wenig für angemessene Vorkehrungen.
Deshalb hat der UN-Fach-Ausschuss Deutschland mehrmals ermahnt.
Aber erst 2016 wurde das Bundes-Gleichstellungs-Gesetz über-arbeitet.
In Deutschland haben Menschen mit Behinderungen
in nicht-staatlichen Betrieben kein Recht auf angemessene Vorkehrungen
Sie können sich nicht wehren:
Wenn sie dort keine guten Arbeits-Bedingungen haben.
Sie können bei einem Gericht nicht dagegen klagen.
Weil sie in diesen Betrieben kein Recht darauf haben.
Das ist ungerecht.
Denn in nicht-staatlichen Betrieben haben Menschen mit Behinderungen
dadurch kein Recht auf Teilhabe im Arbeits-Leben.
Sie werden ausgeschlossen.
ABER:
Meistens bewegen sich Menschen mit Behinderungen in nicht-staatlichen Einrichtungen.
Oder sie brauchen Hilfen von nicht-staatlichen Anbietern.
Und dann haben sie kein Recht auf angemessene Vorkehrungen.
Das ist nicht gut.
Was ist der Unterschied zwischen angemessene Vorkehrungen und Barriere-Freiheit ?
Barriere-Freiheit heißt:
Alles wird so gemacht, dass auch Menschen mit Behinderungen alles benutzen können.
Man denkt schon von Anfang an daran:
Was brauchen Menschen mit Behinderungen.
Zum Beispiel.
Ein Haus wird gebaut.
Schon beim Planen denkt man daran:
Das Haus braucht einen Eingang für Rollstuhl-Fahrer.
Und eine Toilette für Rollstuhl-Fahrer.
Oder eine Licht-Klingel für gehörlose Menschen.
Man denkt schon vorher an diese Sachen.
Bevor sie gebraucht werden.
Angemessene Vorkehrungen sind immer Sachen für eine Einzel-Person.
Diese Sachen sind nicht lange vorher geplant.
Sie werden schnell gemacht.
Weil man die Sachen in einer bestimmten Situation braucht.
Zum Beispiel.
Man schließt schnell eine Tastatur in Blinden-Schrift an einen Computer an.
Man bestellt einen Dolmetscher für Gebärden-Sprache für eine Veranstaltung.
Man baut eine Rampe für eine Person im Rollstuhl auf.
Man räumt die Rampe wieder weg:
Wenn die Person im Rollstuhl nicht mehr da ist.
In diesem Text steht noch mehr zum Unterschied
zwischen Barriere-Freiheit und angemessene Vorkehrungen:
Allgemeine Bemerkungen
Nummer 2, Absatz 25 und Absatz 26
Auf dieser Interente-Seite gibt es die Allgemeinen Bemerkungen in Leichter Sprache:
Allgemeine Bemerkungen
Wie bekomme ich mein Recht?
Sie arbeiten bei einem Betrieb vom Staat.
Aber Sie bekommen keine angemessenen Vorkehrungen.
Dann können Sie sich wehren.
In dem Bundes-Gleichstellungs-Gesetz steht:
Sie haben das Recht auf angemessene Vorkehrungen.
Gehen Sie in zu der Schlichtungs-Stelle.
Das ist ein Büro.
Dort bekommen Sie Hilfe.
Weitere Informationen finden Sie im Text über Barriere-Freiheit.
Hier kommen Sie zu diesem Bereich:
Barriere-Freiheit
Hier können Sie mehr zum Thema angemessene Vorkehrungen lesen:
Presse-Text zum Thema angemessene Vorkehrungen im Gesetz
Dieser Presse-Text ist in schwerer Sprache.
Text über angemessene Vorkehrungen und das Verbot von Ausgrenzung [PDF, 161 KB]
Dieser Text ist von Professor Doktor Felix Welti.
Dieser Text ist in schwerer Sprache.