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Neues im Pflegegesetz

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Rund-Brief in Leichter Sprache:
Neues im Pflegegesetz    

Den Rund-Brief soll jeder gut verstehen.
Deshalb schreiben wir nur die männliche Form. 
Zum Beispiel:
Der Berater.
Wir meinen aber immer alle Menschen.
Alle Geschlechter.
So ist es aber leichter zu lesen.

Pflege-Unterstützungs- und Entlastungs-Gesetz 
Seit 1. Juli 2023 gibt es ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Pflege-Unterstützungs- und Entlastungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist:
PUEG
Dieses Gesetz hilft Menschen, die Pflege brauchen.
Und hilft auch den Familien von diesen Menschen.

Das Gesetz macht die Pflege-Versicherung besser. 
Manche Teile von dem Gesetz gelten sofort. 
Andere Teile von dem Gesetz gelten erst später. 
In diesem Rund-Brief erklären wir, was neu ist.

Das Entlastungs-Budget
Das Entlastungs-Budget ist ein Geld-Betrag.
Budget ist ein französisches Wort. 
Man spricht es Büd-sche.
Der Geld-Betrag ist für die Kurz-Zeit-Pflege 
und die Verhinderungs-Pflege.
Den Geld-Betrag gibt es ab 1. Juli 2025,
wenn man Kurz-Zeit-Pflege 
oder Verhinderungs-Pflege braucht.
Man bekommt höchstens 3539 Euro pro Jahr.

Was ist Verhinderungs-Pflege?
Sie können Dinge nicht mehr allein machen.
Sie werden von einer Person gepflegt.
Diese Person kann Sie nicht pflegen.
Zum Beispiel: 

  • weil sie krank ist
  • in den Urlaub fährt
  • ins Kino möchte

Dann kommt eine andere Person zu Ihnen.
Die Pflege-Kasse bezahlt das Geld für diese Person.

Was ist Kurz-Zeit-Pflege?
Kurz-Zeit-Pflege ist in einem Pflege-Heim.
Sie dauert ein paar Wochen.
Die Kurz-Zeit-Pflege ist für Menschen,
die für eine Zeit nicht zu Hause 
gepflegt werden können.
Zum Beispiel:

  • weil sie plötzlich mehr Pflege brauchen
  • weil die Pflege-Person krank ist

Neues ab 1. Juli 2025
Es gibt einen gemeinsamen Geld-Betrag für 
die Kurz-Zeit-Pflege und
die Verhinderungs-Pflege.
Das Entlastungs-Budget.
Das Entlastungs-Budget macht vieles leichter.

Die Menschen wissen immer, 
wie viel Geld im Jahr sie schon genutzt haben. 
Sie müssen nicht fragen, 
um diese Information zu bekommen.

Die Dauer für die Verhinderungs-Pflege wird länger.
Neu ist:
Man kann die Verhinderungspflege für 8 Wochen beantragen.
Vorher waren es nur 6 Wochen im Jahr,
Auch die Dauer für die Kurz-Zeit-Pflege ändert sich.

Sie bekommen Kurz-Zeit-Pflege?
Oder Verhinderungs-Pflege?
Dann bekommen Sie trotzdem das Pflege-Geld.
Aber nur die Hälfte.
Und höchstens für 8 Wochen.

Verhinderungs-Pflege kann sofort genutzt werden.
Dafür muss man Pflege-Grad 2 haben.
Früher musste man 6 Monate warten.

Für junge Menschen,
die Pflege brauchen,
gelten die neuen Regeln schon ab 1. Januar 2024.
Die Menschen müssen jünger als 25 Jahre sein.
Und Pflege-Grad 4 oder 5 haben.

Kur von der Pflege-Person
Seit 1. Juli 2024 gibt es eine neue Regel.
Die Regel gilt für Menschen,
die viel Pflege brauchen.
Diese Menschen haben Pflege-Grad 2 oder mehr.
Sie werden zu Hause gepflegt.
Und die Pflege-Person macht es ehrenamtlich.
Ehrenamtlich bedeutet:
Die Pflege-Person bekommt für die Pflege kein Geld.

Die neue Regel ist:
Die Pflege-Person macht eine Kur.
Sie kann den Menschen,
der Hilfe benötigt,
dann nicht pflegen.
Die Pflege-Kasse bezahlt das Geld  
für die Pflege in der Zeit.
Zum Beispiel:

  • Für die Mit-Aufnahme in die Kur-Klinik
    Mit-Aufnahme bedeutet:
    Der Mensch, der Hilfe benötigt
    kommt mit in die Kur-Klinik.
    Er wird dort versorgt und gepflegt.
  • Für Kurz-Zeit-Pflege oder
  • Für die Tagespflege

Die Pflege-Kasse bezahlt die Kosten nicht:
Wenn die Kranken-Kasse die Kur 
von der Pflege-Person bezahlt.

Die Texte in Leichter Sprache hat übersetzt und geprüft:
Büro für Leichte Sprache Iserlohn von 
Diakonie Mark-Ruhr Teilhabe und Wohnen gGmbH.

Die Bilder sind von:

  • Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,  
    Illustrator Stefan Albers, 2013
  • Pixabay.com
  • © Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe

10/2024