Wichtige Änderungen durch das BTHG
Das Bundes·teilhabe·gesetz heißt kurz BTHG.
Das BTHG ist wichtig für Menschen mit Behinderung.
Es verändert viele Dinge für sie.
Das BTHG soll mehr Teilhabe ermöglichen.
Und es soll mehr Selbst·bestimmung ermöglichen.
Alle sollen die richtige Unterstützung bekommen.
Die Wünsche der Rat·suchenden sind wichtig.
Es wird nicht mehr über die Menschen gesprochen.
Es wird mit den Menschen beraten und gesprochen.
Im Januar 2020 gibt es Änderungen durch das BTHG.
Diese Änderungen erklären wir Ihnen im Text.
Die letzten Änderungen durch das BTHG
gibt es am 1. Januar 2023.
Im Jahr 2017 und im Jahr 2018
hat das BTHG schon viele Dinge verändert.
Im Jahr 2020 ändert das BTHG diese Dinge:
- Regeln für die Eingliederungs·hilfe
standen vorher in diesem Gesetz: Im SGB 12.
Jetzt stehen die Regeln für die Eingliederungs·hilfe
in diesem Gesetz: In Teil 2 vom SGB 9.
Der Teil 2 vom SGB 9 heißt so:
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
- Fachleistungen der Eingliederungs·hilfe werden
von den existenz·sichernden Leistungen getrennt.
Fachleistungen sind zum Beispiel:
Assistenzen oder Hilfs·mittel.
Existenz·sichernde Leistungen sind zum Beispiel:
Geld für eine Wohnung oder
Geld für Mittag·essen in der Werkstatt.
- Änderungen zum Thema Geld.
Zum Beispiel:
Ein Mensch braucht Unterstützung.
Einen Teil der Unterstützung muss er oder sie
vielleicht selbst bezahlen.
Aber: Nur wenn er oder sie viel Geld verdient.
Oder: Nur wenn er oder sie viel Geld gespart hat.
Sie haben schon gelesen:
Die Eingliederungs·hilfe steht jetzt im SGB 9.
Sie gehört jetzt nicht mehr zur Sozial·hilfe.
Zur Eingliederungs·hilfe gehören jetzt 4 Leistungen:
- medizinische Rehabilitation
- Teilhabe am Arbeits·leben
- Teilhabe an Bildung
- Soziale Teilhabe
Leistungen zum Lebens·unterhalt werden
nicht mehr von der Eingliederungs·hilfe bezahlt.
Leistungen zum Lebens·unterhalt bezahlen jetzt:
- Träger der Grundsicherung für Arbeits·suchende.
Das ist zum Beispiel das Job·center. - Sozial·hilfe·träger.
- Träger der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbs·minderung.
Für die Leistungen wird nicht mehr
zwischen verschiedenen Wohnformen unterschieden.
Zum Beispiel:
Es wird nicht mehr zwischen Wohnstätten und
einer eigenen Wohnung unterschieden.
Trennung der Leistungen: Was heißt das für Sie?
Jeder Mensch soll gute Unterstützung bekommen.
Darum muss die Unterstützung zum Menschen passen.
Die Trennung von Leistungen soll dabei helfen.
Zum Beispiel:
Viele Menschen mit Behinderung
leben in besonderen Wohnformen.
Früher hießen besondere Wohnformen zum Beispiel Wohnstätten.
Viele Menschen bekommen dort Assistenz.
Das Geld für die Assistenzen bekommt
die besondere Wohnform.
Auch die Menschen mit Behinderung bekommen Geld.
Damit bezahlen sie zum Beispiel ihre Miete und Essen.
So können Menschen mit Behinderung mitbestimmen.
Zum Beispiel wo sie wohnen wollen.
Und sie wissen genau: Dafür geben sie ihr Geld aus.
Infos zu Einkommen und Vermögen
Mit Arbeit verdientes Geld nennt man Einkommen.
Gespartes Geld und teure Dinge nennt man Vermögen.
Dazu gehört zum Beispiel eine eigene Wohnung.
Für die Eingliederungs·hilfe ist wichtig:
Sie können Vermögen bis 56.070 Euro haben.
Vermögen bis 56.070 Euro wird nicht angerechnet.
Ihr Einkommen wird für das Jahr berechnet.
Dafür prüft man: Wie viel Geld verdienen Sie im Jahr?
Davon wird noch etwas Geld abgezogen.
Das ist nicht mehr wichtig:
Das Einkommen von Ihrem Partner.
Das heißt:
Jetzt können mehr Menschen
Geld aus der Eingliederungs·hilfe bekommen.
Lese-Tipps in schwerer Sprache:
Dieser Text in Leichter Sprache ist vom
Institut für Leichte Sprache
Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.V.
Kehdenstraße 2-10
24103 Kiel
Die Texte in Leichter Sprache sind geprüft.
Das heißt:
Menschen mit Lern·schwierigkeiten
lesen die Texte.
Dann sagen sie:
- Das verstehen wir.
- Oder: Das verstehen wir nicht.
Danach verbessern die Schreiber die Texte.
Diese Menschen haben die Texte geprüft:
Antje Liegmann
Stefan Hoyme
Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
Mehr Informationen unter www.leicht-lesbar.eu
Die Bilder sind von:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013