Wichtiges von den EUTB-Angeboten: Wie geht es weiter?
Die EUTB®-Angebote machen wichtige Arbeit.
Jeden Tag beraten die EUTB®-Berater viele Menschen.
Sie ermöglichen den Menschen mehr Selbst·bestimmung.
So machen die EUTB®-Angebote mehr Teilhabe möglich.
Viele Menschen gehen zu den EUTB®-Angeboten.
Fast alle Rat·suchenden finden die EUTB®-Angebote gut.
Darum soll es die EUTB®-Angebote weiter geben.
Auch nach dem Jahr 2023 soll es EUTB®-Beratung geben.
Dafür brauchen die EUTB®-Angebote Geld.
Das Geld sollen viele EUTB®-Angebote auch bekommen.
Das steht in einem neuen Gesetz:
Im Angehörigen·entlastungs·gesetz.
EUTB®-Angebote können einen Antrag stellen.
Den Antrag können sie bis zum 30. November 2019 stellen.
Die EUTB®-Angebote bekommen dann vielleicht
auch im Jahr 2021 und im Jahr 2022 Geld.
Für die Entscheidung zum Antrag sind einige Dinge wichtig.
Zum Beispiel ist wichtig:
- Wie viele Beratungen macht das EUTB®-Angebot?
- Wie lange dauern die Beratungen vom EUTB®-Angebot?
- Wie barrierefrei ist das EUTB®-Angebot?
- Beraten im EUTB®-Angebot Menschen mit Behinderung?
Es gibt noch nicht überall EUTB®-Angebote.
Vor allem in Dörfern gibt es wenige EUTB®-Angebote.
Vielleicht wird es dort neue EUTB®-Angebote geben.
Oder alte EUTB®-Angebote beraten auch woanders.
Dafür können die EUTB®-Angebote einen Antrag stellen.
Einige EUTB®-Angebote haben das schon mal gemacht.
Damals wurde ihr Antrag abgelehnt.
Diese EUTB®-Angebote können noch einen Antrag stellen.
Dafür müssen sie vielleicht einige Dinge verändern.
Die Anträge von den EUTB®-Angeboten
prüft die EUTB®-Administration.
Die EUTB®-Administration entscheidet über die Anträge.
Und sie beantwortet alle Fragen zu den Anträgen.
Auch Fragen beantwortet die EUTB®-Administration.
EUTB®-Angebote können eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse heißt so: EUTB@gsub.de
Wichtig:
Seit dem 15. Mai 2017 gilt die Förder·richtlinie.
In der Förder·richtlinie stehen Regeln.
Die Regeln sind für die EUTB®-Angebote.
Hier können Sie die Förder·richtlinie lesen:
www.gemeinsam-einfach-machen.de
Aber: Die Förder·richtlinie ist in schwerer Sprache.