Wunsch- und Wahlrecht
Das Wunsch-und-Wahl-Recht bedeutet:
Menschen mit Behinderungen können viele Hilfen für eine
bessere Teilhabe selbst regeln.
Zum Beispiel:
Man stellt einen Antrag auf Hilfe.
Man wird vom Amt gefragt:
Wie soll die Hilfe sein.
Menschen mit Behinderungen dürfen ihre Wünsche sagen.
Diese Wünsche müssen angemessen sein.
Das bedeutet:
Die Wünsche müssen sich erfüllen lassen.
Man muss ein Recht auf diese Wünsche haben.
Die Wünsche müssen zur Person passen.
Sie dürfen nicht zu teuer sein.
Das nennt man auch berechtigte Wünsche.
Solche Wünsche können sein:
- Die Wahl von einem Anbieter von Hilfen.
- Der Ort, wo man die Hilfe bekommt.
Zum Beispiel zu Hause oder im Wohn-Heim.
Wunsch-und-Wahl-Recht bedeutet auch:
Wenn eine Einrichtung eine Hilfe nicht anbieten kann.
Und eine Person mit Behinderung braucht diese Hilfe.
Dann kann diese Person Geld bekommen.
Das Geld und die Kosten für die Hilfe müssen gleich viel sein.
Dieses Geld ist dann das Persönliche Budget.
Die Person mit Behinderung kann sich selbst eine
Assistenz suchen.
Die Person bezahlt die Assistenz mit dem Geld vom
Persönlichen Budget.
Solche Hilfen können zum Beispiel sein:
- Assistenz beim Verstehen.
- Assistenz. Bei Schreiben
- Assistenz bei der Pflege.
Menschen mit Behinderungen haben verschiedene Wünsche.
Diese Wünsche hängen von diesen Sachen ab:
- Alter.
- Geschlecht.
- Familie.
- Religion und Glaube.
- Geht es um Eltern mit Behinderungen.
- Geht es um Kinder mit Behinderungen.
Ein Amt kann einer Person mit Behinderungen mitteilen:
Wir können einen Wunsch nicht erfüllen.
Das muss in einem Brief an die Person mit Behinderungen stehen.
Diesen Brief nennt man auch Bescheid.
So heißen die meisten Briefe vom Amt.
Gegen einen Bescheid kann man sich wehren.
Man kann Rechts-Mittel einlegen.
Das bedeutet:
Man ist gegen die Entscheidung vom Amt.
Man wünscht sich eine Prüfung von der Entscheidung.
Nach der Prüfung kann es eines von diesen Ergebnissen geben:
- Es wird neu überlegt.
Und ein Wunsch wird vielleicht doch genehmigt. - Es bleibt bei der Entscheidung vom Amt.
Ein Wunsch wird nicht erfüllt.
Wer hat diese Texte gemacht?
Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert – Schriftgut
Die Texte wurden geprüft von:
Prüfer und Prüferinnen für Leichte Sprache
von Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.
Dieser Text ist in Schwerer Sprache zuerst erschienen auf der Webseite von REHADAT:
Man kann ihn hier nachlesen.