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Werkstatt für behinderte Menschen – WfbM

Die Abkürzung für Werkstatt für behinderte Menschen ist WfbM.
Das ist eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen:
Wenn sie wegen ihrer Behinderungen nicht woanders arbeiten können.
Oder wenn sie noch nicht woanders arbeiten können.
Damit sind Arbeits-Plätze außerhalb von einer Werkstatt gemeint.

In einer Werkstatt können Menschen mit Behinderungen gut arbeiten:
Weil sie dort eine passende Ausbildung bekommen können.
Weil sie dort eine Arbeit bekommen, die zu ihnen passt.
In einer Werkstatt sind sie geschützt.
Sie können herausfinden:
So viel kann ich arbeiten.
So kann ich meine Arbeit verbessern.

Die Arbeit in einer Werkstatt wird bezahlt.
Der Lohn für die Arbeit heißt auch Arbeits-Entgelt.

In Deutschland gibt es etwa 680 Werkstätten für
Menschen mit Behinderungen.
Dort arbeiten über 300.000 Menschen.

Aufgaben von den Werkstätten

Die Werkstätten haben diese Aufgaben:

  • Ausbildungs-Möglichkeiten anbieten.
  • Gerechte Bezahlung.
  • Förderung und Hilfe im Arbeits-Leben.
  • Persönliche Hilfe.
    Das bedeutet:
    Man lernt:
    Mut zur Selbst-Bestimmung.
  • Förderung für Menschen mit Behinderungen:
    Wenn sie woanders arbeiten wollen.
    Wenn sie nicht mehr in der Werkstatt arbeiten wollen.
    Diese anderen Möglichkeiten nennt man auch:
    Allgemeiner Arbeits-Markt.

Damit die Werkstätten diese Aufgaben schaffen:

  • Brauchen sie viele verschiedene Arbeits-Angebote.
  • Brauchen sie viele verschiedene Ausbildungs-Angebote.
  • Brauchen sie gute Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
  • Brauchen sie einen begleitenden Dienst.

Das ist die Betreuung für Menschen mit Behinderungen in den Bereichen:

  • Medizin.
  • Seelische Gesundheit.
  • Bei persönlichen Fragen und Problemen.
  • Bei Fragen und Problemen im Zusammen-Leben.

Diese Betreuung übernehmen Fach-Leute.
Die medizinische Betreuung macht ein Arzt oder eine Ärztin.
Die Regeln für den begleitenden Dienst stehen in der
Werkstätten-Verordnung.

In den Werkstätten gibt es 4 Bereiche:

1. Eingangs-Verfahren

Hier wird geprüft:
Kann eine Person gut in einer Werkstatt arbeiten.
Welcher Werkstatt-Bereich passt zu einer Person.
Braucht eine Person Hilfen bei der Arbeit.

Das Prüfen dauert meistens 4 Wochen.
Nach der Prüfung wird ein Eingliederungs-Plan gemacht.
Darin steht:

  • Diese Behinderung hat die Person.
  • Diese Arbeit kann die Person gut machen.
  • Diese Hilfen sind wichtig.
  • Das sind die Wünsche von der Person.
  • Das sind die nächsten Schritte.

2. Berufs-Bildungs-Bereich

In diesem Bereich werden Schulungen gemacht:
Für eine bessere Teilhabe am Arbeits-Leben.

Es gibt auch Hilfen für einzelne Personen:
Damit sie besser am Arbeits-Leben teilhaben können.

Es gibt viele verschiedene Schulungen:

  • Damit die Arbeit zu den eigenen Wünschen passt.
  • Damit eine Arbeit gut zu einer Person passt:
  • Weil die Person eine Sache gut kann .
  • Damit man die Arbeit mit der Behinderung gut machen kann.

Diese Schulungen haben 2 Teile:

  • Grund-Kurs.
  • Aufbau-Kurs.

Nach diesen Schulungen sollen
Menschen mit Behinderungen gut in einer Werkstatt arbeiten können.

3. Arbeits-Bereich

Hier werden Kunden-Aufträge erledigt.
Zum Beispiel:

  • Es werden Möbel gebaut.
  • Es wird Obst und Gemüse angebaut.
  • Es werden Zeitungen gedruckt.

Es werden auch verschiedene Dienste angeboten.
Zum Beispiel:

  • Umzugs-Hilfe.
  • Wäsche waschen.
  • Essen kochen für Veranstaltungen.

Die Arbeits-Plätze sehen so aus wie überall.
Aber es gibt Hilfen für Menschen mit Behinderungen:
Damit sie gut arbeiten können.
Damit sie besser werden können.
Damit sie bei der Arbeit mehr über sich selbst lernen.

Die Werkstätten bereiten Menschen mit Behinderungen darauf vor:
So wechselt man in den Allgemeinen Arbeits-Markt.
Das sind Arbeits-Plätze außerhalb von einer Werkstatt.
Für diesen Wechsel gibt es:

  • Übergangs-Gruppen.
    Das sind Gruppen im Übergang.
    Übergang bedeutet:
    Die Menschen aus dieser Gruppe wollen wechseln:
    Von einer Werkstatt in eine Arbeit außerhalb von der Werkstatt.
    Diese Wechsel nennt man auch Übergang.
  • Förder-Pläne.
  • Schulungen.
  • Praktikum.
    Das ist Arbeiten auf Probe:
    Man arbeitet eine bestimmte Zeit in einem anderen Betrieb.
    Damit man merkt:
    Diese Arbeit passt.
    Oder:
    Diese Arbeit passt nicht.
  • Arbeiten bei ausgelagerten Arbeits-Plätzen.
    Das sind besondere Arbeits-Plätze.
    Sie sind nicht in der Werkstatt.

4. Förder-Bereich

Hier arbeitet man:
Wenn man wegen einer Behinderung
nicht in einer Werkstatt arbeiten kann.

Bezahlung in der Werkstatt

Die Arbeit in der Werkstatt wird bezahlt.
Dieser Lohn für die Arbeit heißt auch Arbeits-Entgelt.

Der Lohn besteht aus 3 Teilen:

  • Arbeits-Förderungs-Geld.
    Dieses Geld bekommt jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin von einer Werkstatt.
  • Grund-Betrag.
    Dieses Geld bekommen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Arbeits-Bereich.
    Das Arbeits-Amt bestimmt:
    Man bekommt mindestens so viel Geld.
    Mit den Einnahmen von der Werkstatt-Arbeit wird der Grund-Betrag bezahlt.
  • Steigerungs-Betrag.
    Dieses Geld bekommt man für gute Arbeit.
    Das bedeutet:
    Wenn man bei der Arbeit mehr schafft:
    Dann bekommt man auch mehr Geld. 
    Dieses Geld muss die Werkstatt bezahlen.

Der Lohn für die Arbeit in einer Werkstatt ist nicht immer gleich.
Jede Werkstatt zahlt einen anderen Lohn.
Weil jede Werkstatt verschieden viele Aufträge hat.
Weil jede Werkstatt verschieden viel Geld verdient.

In der Werkstätten-Verordnung steht:
Jede Werkstatt soll so gut wie möglich arbeiten:
Damit die Werkstatt viel Geld verdient.
Und dann die Arbeit von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gut bezahlen kann.

Wer hat diese Texte gemacht?

Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert – Schriftgut

Die Texte wurden geprüft von:
Prüfer und Prüferinnen für Leichte Sprache
von Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.

Dieser Text ist in Schwerer Sprache zuerst erschienen auf der Webseite von REHADAT:
Man kann ihn hier nachlesen.