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Unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung ist ein Angebot für Menschen mit einer
schweren Behinderung."Unterstützte Beschäftigung"

  • Wenn sie besondere Hilfe brauchen.
  • Wenn sie nicht in einer Werkstatt für Menschen mit
    Behinderungen arbeiten wollen.

Die Abkürzung ist: UB.

Für diese Menschen ist das Angebot:

  • Schul-Abgänger aus Förder-Schulen.
  • Schul-Abgänger aus Sonder-Schulen.
  • Erwachsene mit einer seelischen Erkrankung.
    Wenn sie deshalb nicht gut in einer Werkstatt für Menschen mit
    Behinderungen arbeiten können.
  • Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten
    wollen.
    Das bedeutet:
    Man arbeitet nicht in einer Werkstatt für
    Menschen mit Behinderungen.

Was ist mit Unterstützte Beschäftigung gemeint?

Unterstützte Beschäftigung bedeutet:

  • Einarbeitung von Menschen mit Behinderungen"Unterstützte Beschäftigung 2"
    bei der Arbeit.
  • Begleitung von Menschen mit Behinderungen
    bei der Arbeit.

Das Angebot ist für Menschen mit einer Behinderung.
Wenn sie auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten.
Und wenn sie dort besondere Hilfe brauchen.

Bei der Einstellung gibt es immer diese Reihenfolge:

  1. Es wird ein Arbeits-Platz auf dem allgemeinen Arbeits-Markt
    gefunden.
  2. Es werden die passenden Hilfen für den Mitarbeiter oder die
    Mitarbeiterin mit Behinderung gefunden.

Ablauf von der Unterstützten Beschäftigung

"Kalender"Es gibt 2 Phasen in der Unterstützten Beschäftigung.
Phase ist ein anderes Wort für eine bestimmte Zeit.

1. Phase:

Eine Person mit Behinderung bekommt Geld für die Einarbeitung
und Begleitung von einer Person mit Behinderung bei der Arbeit.

Das Geld kommt meistens von der Bundes-Agentur für Arbeit.
Das ist ein Amt.
Dort wird alles zum Thema Arbeit geregelt.

Die Einarbeitung und Begleitung ist im Betrieb.
Sie ist nicht in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.

Die Einarbeitung und Begleitung machen Experten für
Unterstützte Beschäftigung."Einarbeitung Experten"
Diese Experten bekommen den Auftrag für ihre Arbeit
von der Bundes-Agentur für Arbeit.
Die Experten können vom Integrations-Fachdienst sein.
Sie können auch von einem anderen Büro sein.

Die Einarbeitung und die Begleitung dauern 2 Jahre.
Manchmal dauert sie auch 3 Jahre.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Behinderungen sind in
dieser Zeit sozial-versichert.

2. Phase

Das ist die Zeit nach der Einarbeitung und Begleitung."MitarbeiterIn"
Die Person mit Behinderung ist nun ein Mitarbeiter oder
eine Mitarbeiterin wie alle anderen.

Wenn die Person weiter Hilfe braucht.
Dann kann man einen Antrag an das Integrations-Amt schreiben.
Diese Hilfen kann man beantragen:

  • Berufs-Begleitung.
  • Minder-Leistungs-Ausgleich.
    Das bedeutet:"Geldübergabe"
    Ein Betrieb bekommt Geld.
    Das Geld ist für die Hilfen von Personen mit Behinderungen.
    Wenn diese Personen in dem Betrieb arbeiten.
    So muss der Betrieb das Geld nicht selbst bezahlen.

Die Hilfen aus den 2 Phasen gibt es immer.
So lange die Person mit Behinderung diese Hilfen bei der Arbeit braucht.
Es gibt keine zeitliche Grenze für diese Hilfen.

ABER:
Manche Personen mit Behinderungen bekommen eine Beratung."Beratung Job-Coaching"
In dieser Beratung geht es um die Arbeit.
Diese Beratung nennt man Job-Coaching.
Das spricht man so: Dschob-Kohtsching.
Diese Beratung wird nur 6 Monate bezahlt.

Antrag für Unterstützte Beschäftigung

Den Antrag für Unterstützte Beschäftigung stellen Menschen mit
Behinderung."Antragstellung"
Hilfen für die 1. Phase beantragt man bei der
Bundes-Agentur für Arbeit.
Hilfen für die 2. Phase beantragt man beim Integrations-Amt.

Wer hat diese Texte gemacht?

Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert – Schriftgut

Die Texte wurden geprüft von:
Prüfer und Prüferinnen für Leichte Sprache
von Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.

Dieser Text ist in Schwerer Sprache zuerst erschienen auf der Webseite von REHADAT:
Man kann ihn hier nachlesen.