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Teilhabeplan

Ein Teilhabe-Plan ist ein Plan für Hilfen zur Teilhabe.
Darin steht:

  • Diese Hilfen braucht eine Person.
  • So kann die Person diese Hilfen bekommen.
  • Das muss dafür gemacht werden.
  • So werden die Infos zu den Hilfen aufgeschrieben.
  • Prüfung und Begleitung:
  • Damit die Hilfen gut gemacht werden.

In diesem Plan steht auch:

  • Datum vom Antrag für Hilfen zur Teilhabe.
  • Ansprech-Personen für die Hilfen.
  • Wer bekommt Geld für Hilfen.
  • So wurde heraus-gefunden:
    Diese Hilfen braucht eine Person.
     
  • So wurde bestimmt:
    Diese Hilfen bekommt eine Person.
     
  • Ergebnisse von der Teilhabe-Konferenz.
    Das ist eine Besprechung von allen
    Beteiligten beim Teilhabe-Plan.
    Es geht um Ergebnisse von Tests und Gesprächen.
    Gemeinsam wird geklärt:
    Diese Hilfen bekommt eine Person.
     
  • Das soll mit den Hilfen zur Teilhabe erreicht werden.

Ein Teilhabe-Plan ist nie fertig.
Er kann immer geändert werden.
Weil sich das Leben von einer Person ändern kann.
Und manchmal braucht die Person später andere Hilfen.

Es gibt genaue Regeln für den Teilhabe-Plan.
Ein Teilhabe-Plan wird schriftlich gemacht.
Er gehört zu einer Bedarfs-Feststellung.
Das ist ein Ablauf von verschiedenen Prüfungen.
Wenn man heraus-finden möchte:

  • Was braucht eine Person.
  • Welche Hilfen sind notwendig.

Ein Teilhabe-Plan wird immer gemacht:
Wenn eine Person eine Hilfe braucht.
Wenn eine Person mehrere Hilfen braucht.

Das ist der Vorteil von diesem Ablauf:
Ein Antrag für Hilfen reicht aus.
Auch wenn man verschiedene Hilfen bekommt.
Und wenn sich verschiedene Ämter darum kümmern.

Zum Beispiel:

  • Sozial-Amt.
  • Integrations-Amt.
  • Renten-Versicherung.
  • Arbeits-Amt.

Andere Pläne können mit dem Teilhabe-Plan
verbunden werden.
Zum Beispiel der Gesamt-Plan.

Es ist immer eine Stelle für die
Hilfen zur Teilhabe zuständig.
Diese Stelle heißt:
Leistender Rehabilitations-Träger.

Zum Beispiel:

  • Arbeits-Amt.
  • Kranken-Versicherung.
  • Unfall-Versicherung.

Darum kümmert sich diese Stelle:

  • Hilfen aus dem Teilhabe-Plan.
  • Durchführung von der Teilhabe-Plan-Konferenz.
  • Prüfung von allen Hilfen zur Teilhabe.

Die Regeln für den
Leistenden Rehabilitations-Träger stehen dort:
Paragraphen 14 und 15 vom 9. Sozial-Gesetz-Buch.

Wer hat diese Texte gemacht?
Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert - Schriftgut

Die Texte wurden geprüft von:
Prüfer und Prüferinnen für
Leichte Sprache von Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.

Dieser Text ist in Schwerer Sprache zuerst erschienen auf der Webseite von REHADAT:
Man kann ihn hier nachlesen.