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Sozial-Leistungs-Drei-Eck

Bei Anträgen machen viele Menschen und Büros mit.
Alle sind an 1 Antrag beteiligt:

  • Leistungs-Berechtigter oder Leistungs-Berechtigte
    Das ist die Person, die etwas bekommen soll.
  • Leistungs-Erbringer
    Das ist die Stelle, die die Sache machen soll.
  • Leistungs-Träger
    Die Stelle, die die Sache bezahlt.

Das sind 3 Beteiligte.

Zum Beispiel:
Jemand braucht eine Geh-Hilfe.
Die Person schreibt einen Antrag.
Damit sie eine Geh-Hilfe bekommt.
Diese Person heißt: Leistungs-Berechtigter oder Leistungs-Berechtigte.
Ein Betrieb macht die Geh-Hilfe.
Das ist der Leistungs-Erbringer.
Eine Stelle bezahlt die Geh-Hilfe.
Das ist der Leistungs-Träger.

Jemand braucht eine Geh-Hilfe. Die Person schreibt einen Antrag. Damit sie eine Geh-Hilfe bekommt. Diese Person heißt: Leistungs-Berechtigter oder Leistungs-Berechtigte. Ein Betrieb macht die Geh-Hilfe. Das ist der Leistungs-Erbringer. Eine Stelle bezahlt die Geh-Hilfe. Das ist der Leistungs-Träger.

Auf diesem Bild kann man sehen:
So arbeiten diese 3 Beteiligten zusammen.
Man nennt das: Sozial-Leistungs-Drei-Eck.

Was bedeuten die Pfeile in dem Bild?

Der Leistungs-Träger muss sich um die Sache kümmern:
Zum Beispiel um die Geh-Hilfe für den Leistungs-Berechtigten oder die Leistungs-Berechtigte.
Deshalb zeigt ein Pfeil vom Leistungs-Träger zu dem oder der Leistungs-Berechtigten.

Dieser Pfeil zeigt auch vom Leistungs-Träger zum Leistungs-Erbringer.
Denn der Leistungs-Träger muss dem Leistungs-Erbringer sagen:
Er muss die Sache machen.
Zum Beispiel die Geh-Hilfe bauen.

Der Leistungs-Erbringer muss die Sache für den Leistungsberechtigten oder die Leistungsberechtigte machen.
Er muss ihm zum Beispiel die Geh-Hilfe geben.
Deshalb zeigt ein Pfeil von ihm zu dem oder zu der Leistungs-Berechtigten.

Die Zusammen-Arbeit wird von allen 3 Beteiligten genau festgelegt.
In der: Teilhabe-Plan-Konferenz.
Dort wird gesagt:

  • Wer was machen muss.
  • Wie etwas gemacht wird.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Ein Leistungs-Berechtigter oder eine Leistungs-Berechtigte braucht einen Rollstuhl.
Er oder sie stellt einen Antrag bei der Kranken-Kasse.
Die Kranken-Kasse ist der Leistungs-Träger.
Das Sanitäts-Haus ist der Leistungs-Erbringer.
Es liefert den Rollstuhl an den Leistungs-Berechtigten oder die Leistungs-Berechtigte.

Warum steht das Sozial-Leistungs-Drei-Eck nicht in einem Gesetz?

In Gesetzen stehen die Regeln in vielen Text-Abschnitten.
Sie heißen Paragraphen.
Das ist das Zeichen für Paragraph: §.

Das Sozial-Leistungs-Drei-Eck setzt sich zusammen aus vielen Regeln für Anträge.
Diese Regeln stehen im Sozial-Gesetz-Buch.
Sie stehen in vielen verschiedenen Paragraphen.
Mit dem Bild kann man diese Regeln besser verstehen.
Aber das Bild steht nicht im Gesetz.
Es steht auch nicht in Erklärungen von schweren Wörtern.
Das Wort Sozial-Leistungs-Drei-Eck gibt es nicht im UN-Vertrag.
Weil es eine Erklärung ist:
Wie man einen Antrag stellt.
Und das regelt jedes Land für sich.
Das regelt nicht der UN-Vertrag.