Rehabilitationsträger
Rehabilitations-Träger
Rehabilitations-Träger sind Büros für Hilfen.
Der kurze Name für diese Büros ist Reha-Träger.
Dort kann man verschiedene Hilfen beantragen:
- Wenn man eine Behinderung hat.
- Wenn man eine Krankheit hat.
- Wenn man einen Unfall hatte.
Rehabilitations-Träger müssen über Hilfen informieren und beraten.
Sie bezahlen die Hilfen.
Vorher wird geprüft:
Diese Hilfen braucht eine Person.
Es gibt verschiedene Hilfen.
Zum Beispiel:
Hilfen für ein besseres Zusammen-Leben.
Medizinische Hilfen.
Hilfen für das Arbeits-Leben.
Diese Hilfen nennt man auch Leistungen zur Teilhabe.
Weil diese Hilfen die Teilhabe in verschiedene Lebens-Bereichen verbessern sollen.
In Deutschland gibt es verschiedene Rehabilitations-Träger.
Jedes Büro für Hilfen ist für bestimmte Hilfen zuständig.
Es gibt mehrere Büros für Hilfen.
Aber:
Es gibt Ansprech-Stellen für Menschen mit Behinderungen.
Dort wird man beraten.
Damit man weiß:
Dort kann man diese Hilfen beantragen.
Die wichtigsten Rehabilitations-Träger
Bundes-Agentur für Arbeit.
Der alte Name ist Arbeits-Amt.
Dort gibt es Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.
Das sind Hilfen für Menschen mit Behinderungen.
Damit sie eine Arbeit gut machen können.
Damit sie keine Nachteile am Arbeits-Platz haben.
Die Regeln für diese Hilfen stehen im:
2. Sozial-Gesetz-Buch.
3. Sozial-Gesetz-Buch.
Gesetzliche Kranken-Versicherung
Dazu gehören verschiedene Kranken-Kassen.
Dort kann man medizinische Hilfen beantragen:
Damit man keine Behinderung bekommt.
Damit man besser mit einer Behinderung leben kann.
Damit die Behinderung weg-geht.
Bei der gesetzlichen Kranken-Versicherung kann
man auch medizinische Hilfen beantragen:
Damit man nicht gepflegt werden muss.
Damit man weniger Pflege braucht.
Damit man keine Pflege mehr braucht.
Die Regeln für diese Hilfen stehen im 5. Sozial-Gesetz-Buch.
Gesetzliche Renten-Versicherung
Dort bekommt man Hilfen:
Damit man eine Arbeit weiter gut machen kann.
Damit man nicht aufhören muss mit einer Arbeit.
Die Regeln für diese Hilfen stehen im 6. Sozial-Gesetz-Buch.
Gesetzliche Unfall-Versicherung
Dort kann man Hilfen beantragen:
Wenn man einen Arbeits-Unfall hatte.
Wenn man wegen der Arbeit eine Krankheit bekommen hat.
Und wenn man deshalb Hilfen braucht.
Die Regeln für diese Hilfen stehen im 7. Sozial-Gesetz-Buch.
Sozial-Hilfe und Jugend-Hilfe
Dort bekommen Menschen mit Behinderungen Hilfen für ein
selbst-bestimmtes Leben.
Die Regeln für diese Hilfen stehen im:
8. Sozial-Gesetz-Buch.
12. Sozial-Gesetz-Buch.
Kriegs-Opfer-Versorgung und Kriegs-Opfer-Fürsorge
Dort kann man Hilfen beantragen:
Wenn man in einem Krieg verletzt wurde.
Und wenn man deshalb eine Behinderung hat.
Und wenn man deshalb Hilfen braucht.
Die Regeln für diese Hilfen stehen in diesem Rechts-Text:
Bundes-Versorgungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist BVG.
Wer hat diese Texte gemacht?
Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert – Schriftgut
Die Texte wurden geprüft von:
Prüfer und Prüferinnen für Leichte Sprache
von Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.
Dieser Text ist in Schwerer Sprache zuerst erschienen auf der Webseite von REHADAT:
Man kann ihn hier nachlesen.