Direkt zum Inhalt

Integrationsamt/Inklusionsamt

In Deutschland gibt es verschiedene Namen für dieses Amt:

  • ­Inklusions-Amt.
    Dieser Name wird in diesen Bundes-Ländern benutzt:
    Bayern.
    Nordrhein-Westfalen.
     
  • ­Integrations-Amt.
    Dieser Name wird in allen anderen Bundes-Ländern benutzt.

Die Aufgaben von dem Amt sind überall gleich.
Der Namen Inklusions-Amt ist neu.
Dieser Name soll zeigen:
Dieses Amt kümmert sich um Inklusion.

Inklusion bedeutet:
Es gibt viele verschiedene Menschen.
Das ist normal.
Das nennt man auch Vielfalt.
Es gibt keine Ausgrenzung.
Weil Unterschiede dazu-gehören.

Integration bedeutet:
Es gibt verschiedene Gruppen von Menschen.
Weil es Unterschiede zwischen den Menschen gibt.

Bei Integration geht es darum:
So können sich verschiedene Gruppen von Menschen treffen.
So lernen sie sich besser kennen.
Zum Beispiel:
Treffen von Menschen mit und ohne Behinderungen.

Der Name Inklusions-Amt passt besser zum UN-Vertrag.
Der Name soll zeigen:
Die Regeln aus dem UN-Vertrag sollen umgesetzt werden.

Aufgaben vom Inklusions-Amt und vom Integrations-Amt

Dieses Amt ist dafür zuständig:
Menschen mit Behinderungen sollen eine Arbeit finden.
Die Arbeit soll zu den Menschen passen.

Das Amt ist zuständig für Menschen mit Behinderungen.
Es ist auch zuständig für Arbeit-Geber und Arbeit-Geberinnen.

Darum kümmert sich das Amt:

  • ­Die Ausgleichs-Abgabe.
    Das ist Geld, das Betriebe zahlen müssen.
    Wenn sie keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen.
  • ­Kündigungs-Schutz für Menschen mit Behinderungen.
  • ­Hilfen im Arbeits-Leben für Menschen mit Behinderungen.
  • ­Schulungen für das Integrations-Team in einem Betrieb.
    Das ist eine Arbeits-Gruppe im Betrieb.
    Diese Gruppe kümmert sich um die Zusammen-Arbeit
    von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in einem Betrieb.

Seit dem 1. Januar 2018 gibt es eine neue Regel:
Die Integrations-Ämter sollen schneller mit Arbeit-Gebern
und Arbeit-Geberinnen zusammen-arbeiten:
Wenn es in einem Betrieb um die Regeln für Inklusion geht.
Wenn es um Regeln für die Wieder-Eingliederung in einem Betrieb geht.

Das Integrations-Amt ist auch Partner für:

  • Büros für Rehabilitation.
    Rehabilitation heißt Wieder-Eingliederung.
    Es bedeutet:
    Etwas wieder so machen wie vorher.
    Zum Beispiel:
    Nach einer Krankheit wieder so arbeiten wie vor der Krankheit.
    Nach einem Unfall wieder so gesund sein wie vor dem Unfall.
  • Arbeit-Geber-Verbände.
    Das sind Gruppen von Vereinen für Arbeit-Geber und Arbeit-Geberinnen.
  • Gewerkschaften.
    Gewerkschaften machen sich für die Rechte von Arbeitern und Arbeiterinnen stark.
  • Behinderten-Verbände.
    Das sind Gruppen von Vereinen für Menschen mit Behinderungen.

Integrations-Ämter in Deutschland

Integrations-Ämter gibt es allen Bundes-Ländern.
Sie gehören zur Stadt-Verwaltung oder zur Verwaltung von Regionen.

Vor einigen Jahren haben sich alle Integrations-Ämter getroffen.
Sie haben zusammen eine Arbeits-Gruppe gegründet:
Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Integrations-Ämter und Haupt-Fürsorge-Stellen.
Die Abkürzung ist BIH.

Diese Arbeits-Gemeinschaft setzt sich dafür ein:

  • Rechte von Menschen mit Behinderungen und Kriegs-Opfern.
  • Austausch über wichtige Regeln.
  • Schreiben von Empfehlungen:
    Damit Menschen mit Behinderungen besser Hilfe bekommen.

Die BIH ist die Vertretung für die Integrations-Ämter
im Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Dieser Beirat gehört zum Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.
Die BIH ist auch im Beirat vom Arbeits-Amt.
Die BIH ist auch in verschiedenen anderen Vereinen.

Es gibt eine Zeitung von der BIH:
ZB Behinderung und Beruf.
Diese Zeitung gibt es 4-mal im Jahr.

Wer hat diese Texte gemacht?

Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert – Schriftgut

Die Texte wurden geprüft von:
Prüfer und Prüferinnen für Leichte Sprache
von Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.

Dieser Text ist in Schwerer Sprache zuerst erschienen auf der Webseite von REHADAT:
Man kann ihn hier nachlesen.