Hilfsmittel
Menschen mit Behinderungen brauchen oft Hilfsmittel.
Damit sind zum Beispiel gemeint:
- Hilfen für den Austausch mit anderen Menschen.
Zum Beispiel Dolmetscher oder Dolmetscherin für Gebärden-Sprache.
- Hilfen beim Laufen.
Zum Beispiel Rollstuhl oder Rollator. - Künstliche Körper-Teile.
- Technische Hilfen.
Zum Beispiel:
Computer-Programme für blinde Menschen.
Mit den Hilfsmitteln sollen Menschen mit Behinderungen
überall die gleichen Möglichkeiten haben wie Menschen ohne Behinderungen.
Zum Beispiel:
- Im täglichen Leben.
- In der Schule.
- Bei der Arbeit.
Hilfsmittel sind wichtig für eine gute Teilhabe.
Hilfsmittel sind wichtig für die Rehabilitation.
Rehabilitation heißt Wieder-Eingliederung.
Es bedeutet:
Etwas wieder so machen wie vorher.
Zum Beispiel:
Nach einer Krankheit wieder so arbeiten wie vor der Krankheit.
Nach einem Unfall wieder so gesund sein wie vor dem Unfall.
Im 9. Sozial-Gesetz-Buch steht:
Mit Hilfsmitteln sollen Menschen mit Behinderung
selbst über ihr Leben bestimmen können.
Medizinische Hilfsmittel
Hilfsmittel sind wichtig bei der medizinischen Wieder-Eingliederung.
Die Regeln dafür stehen im 9. Sozial-Gesetz-Buch in Paragraph 47.
Dort steht:
Eine Person hat das Recht auf Hilfsmittel:
- Wenn die Person von einer Behinderung bedroht ist.
Das bedeutet:
Wenn diese Person eine Behinderung bekommen kann.
Und wenn diese Person mit dem Hilfsmittel
vor einer Behinderung besser geschützt ist.
- Wenn eine Person eine Behandlung bekommen hat:
Und wenn mit dem Hilfsmittel die Behandlung erfolgreich ist.
- Wenn eine Person diese Hilfsmittel braucht:
Weil die Person sonst im täglichen Leben Probleme hat.
Die Hilfsmittel muss man mitnehmen können.
Auch wenn man eine andere Wohnung hat.
Zum Beispiel:
Man bekommt einen Rollstuhl.
Der Rollstuhl muss auch für die neue Wohnung geeignet sein.
Wenn man Hilfsmittel braucht:
Dann hat man das Recht auf:
- Änderungen an den Hilfsmitteln.
- Reparaturen an den Hilfsmitteln.
- Versorgung mit Ersatz-Teilen.
- Hilfe zum Lernen.
Das bedeutet:
Eine Person zeigt:
So benutzt man die Hilfsmittel.
Die Regeln für die Versorgung mit Hilfsmitteln gibt es bei diesen großen Verbänden.
Zum Beispiel:
- Arbeiter-Wohlfahrt.
Die Abkürzung ist AWO.
- Deutscher Caritas-Verband.
Die Abkürzung ist DCV.
- Der Paritätische Gesamt-Verband.
Die Abkürzung ist Der Paritätische.
Die gesetzlichen Kranken-Kassen haben einen Medizinischen Dienst.
Dort bekommt man Beratung zum Thema Hilfsmittel.
Bei dieser Beratung geht es darum:
So passen Hilfsmittel zu den Wünschen von einer Person.
Hilfsmittel kann man auch bei einer Unfall-Versicherung bekommen:
Wenn man nach einem Unfall ein Hilfsmittel braucht.
Die Regeln dafür stehen in diesen Rechts-Texten:
- Verordnung über die orthopädische Versorgung Unfallverletzter.
- Orthopädie-Verordnung.
Orthopädie oder orthopädisch bedeutet:
Behandlung von Krankheiten von Knochen oder Gelenken.
Hilfsmittel für eine bessere Teilhabe am Arbeits-Leben
Hilfsmittel können die Teilhabe am Arbeits-Leben verbessern.
Wenn sie Hilfen für die Arbeit sind heißen sie:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.
Die Abkürzung ist LTA.
Diese Hilfsmittel braucht man bei der Arbeit.
Menschen mit Behinderungen können diese Hilfen bekommen.
Arbeit-Geber und Arbeit-Geberinnen können diese Hilfen
für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bekommen.
Zu den Hilfen für Teilhabe am Arbeits-Leben gehört Geld für:
- Schulungen.
- Prüfungen.
- Lern-Materialien.
- Arbeits-Kleidung.
- Arbeits-Geräte.
Zu den Hilfen für Teilhabe am Arbeits-Leben gehört auch die
Kraft-Fahrzeug-Hilfe.
Das ist Geld für:
- Ein Auto.
- Den Führer-Schein.
- Den Umbau von einem Auto:
Damit Menschen mit Behinderungen damit fahren können.
Die Regeln für diese Hilfe stehen in diesem Rechts-Text:
Kraft-Fahrzeug-Hilfe-Verordnung.
Es gibt Geld für Hilfsmittel:
- Wenn man mit Hilfsmitteln besser arbeiten kann.
- Wenn die Hilfsmittel die Teilhabe am Arbeits-Leben verbessern.
- Wenn die Hilfsmittel die Sicherheit am Arbeits-Platz verbessern.
Es gibt auch Geld für technische Hilfsmittel.
Wenn man bei der Arbeit eine bestimmte Technik braucht.
Zum Beispiel:
Computer mit Sprach-Steuerung.
Hilfsmittel für die Teilhabe am Arbeits-Leben
ist auch Geld für eine Wohnung für eine Person mit Behinderung.
Das Geld ist für:
- Die Suche von einer Wohnung.
- Die Einrichtung von einer Wohnung:
Damit eine Person mit Behinderung gut darin wohnen kann. - Das In-Ordnung-Halten von der Wohnung.
Zum Beispiel:
Putzen und Aufräumen.
Hilfsmittel für die Teilhabe beim Zusammen-Leben
Mit Hilfsmitteln für die Teilhabe im Zusammen-Leben sind gemeint:
- Hilfsmittel, die nicht medizinisch sind.
- Hilfsmittel, die man nicht bei der Arbeit braucht.
- Förderung von kleinen Kindern mit Behinderungen.
- Förderung von Menschen mit Behinderungen:
Damit sie besser mit anderen Menschen zusammen-leben können. - Hilfen für den Austausch mit anderen Menschen.
- Wohnungs-Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Das bedeutet:
Hilfen bei der Suche.
Hilfen beim Um-Bau.
Hilfen bei der Einrichtung. - Hilfen für mehr Selbst-Bestimmung im betreuten Wohnen.
- Hilfen, damit man an Veranstaltungen teilnehmen kann.
Bezahlung von den Hilfsmitteln
Das Geld für Hilfsmittel kann man
bei diesen Büros oder Ämtern beantragen:
- Kranken-Kassen.
- Renten-Versicherung.
- Arbeits-Amt.
- Unfall-Kasse.
- Integrations-Amt.
- Sozial-Amt.
Wenn man das richtige Büro für diese Hilfen nicht kennt:
Dann kann man bei einer Ansprech-Stelle fragen.
Das ist ein Büro.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
sind für ganz Deutschland zuständig.
Sie wissen:
Dort kann man diese Hilfsmittel beantragen.
Listen mit Hilfsmitteln
Es gibt eine Liste mit allen Hilfsmitteln von der
gesetzlichen Kranken-Versicherung.
Diese Liste heißt:
Hilfsmittel-Verzeichnis der GKV.
GKV ist die Abkürzung für:
Gesetzliche Kranken-Versicherung.
Es gibt noch eine andere Liste.
Darin stehen alle Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen.
Diese Liste ist länger.
Weil in dieser Liste auch Hilfsmittel stehen:
Wenn sie nicht von der Kranken-Kasse bezahlt werden.
Diese Liste heißt:
EN ISO 9999 „Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen –
Klassifikation und Terminologie
Wer hat diese Texte gemacht?
Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert – Schriftgut
Die Texte wurden geprüft von:
Prüfer und Prüferinnen für Leichte Sprache
von Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.
Dieser Text ist in Schwerer Sprache zuerst erschienen auf der Webseite von REHADAT:
Man kann ihn hier nachlesen.