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Frauen mit Behinderungen

Im 3. und 9. Sozial-Gesetz-Buch steht:
Frauen mit Behinderungen sollen gefördert werden.
Fördern oder Förderung bedeutet:
Eine Gruppe von Menschen hat Nachteile.
Deshalb gibt es diese Gruppe besondere Regeln.
Damit die Nachteile weniger werden.

Frauen mit Behinderungen haben mehrere Nachteile:
Sie haben eine Behinderung.
Sie sind Frauen.
Es gibt weniger Frauen mit Behinderungen
mit Arbeit als Männer mit Behinderungen mit Arbeit.
Aber:
Frauen mit Behinderungen haben das
gleiche Recht auf Arbeit wie Männer mit Behinderungen.
Das steht in Paragraph 49 Absatz 2 vom 9. Sozial-Gesetz-Buch.

Dort steht auch:
Die Betriebe sollen dafür sorgen:
Frauen mit Behinderungen können
in dem Betrieb genauso gut arbeiten wie Männer mit Behinderungen.
Wenn es bei einer Arbeit Probleme für Frauen mit Behinderungen gibt:
Dann sollen diese Probleme gelöst werden:
Damit Frauen mit Behinderungen gut in dem Betrieb arbeiten können.
Zum Beispiel:
Eine Arbeit soll in der Nähe vom Wohn-Ort sein.

Damit Frauen mit Behinderungen keinen langen Arbeits-Weg haben.
Oder:
Es soll die Möglichkeit zum Arbeiten in Teil-Zeit geben.

Teil-Zeit bedeutet:
Man arbeitet nicht den ganzen Tag.
Oder nicht jeden Tag in der Woche.
Man arbeitet nur einen bestimmten Teil vom Tag.
Oder man arbeitet nur an bestimmten Wochen-Tagen.
Das ist zum Beispiel wichtig:
Wenn man eigene Kinder hat.
Oder wenn man Angehörige pflegt.

Wo ist die Förderung von Frauen geregelt?

Im 9. Sozial-Gesetz-Buch steht in Paragraph 26:
Wenn an Regeln für die Teilhabe und Förderung von
Menschen mit Behinderungen gearbeitet wird:
Dann sollen Interessen-Vertretungen
von Frauen mit Behinderungen dabei mit-machen.

Es sollen auch Selbst-Hilfe-Organisationen von
Frauen mit Behinderungen mit-machen.
Das sind Arbeits-Gruppen von und für Frauen mit Behinderungen.
Sie machen sich für Hilfen für Frauen mit Behinderungen stark.
Sie arbeiten daran:
So können sich Frauen mit Behinderungen selbst helfen.

Im 9. Sozial-Gesetz-Buch steht in Paragraph 37:
Interessen-Vertretungen und Selbst-Hilfe-Organisationen
von Frauen mit Behinderungen sollen auch mit-arbeiten:
Wenn es um Regeln für gute Arbeit geht.

Im Schwerbehinderten-Recht stehen Regeln
für die Förderung von Frauen.
Diese Regeln findet man im 9. Sozial-Gesetz-Buch inTeil 3.
Dort steht zum Beispiel:

  • Arbeit-Geber und Arbeit-Geberinnen sollen
    besonders auf Frauen mit Schwerbehinderung achten.

Das steht in Paragraph 154 Absatz 1.

  • Bei der Planung von Arbeits-Plätzen gibt es
    besondere Regeln für Frauen mit Schwerbehinderung.

Es muss eine bestimmte Zahl von Arbeits-Plätzen
für Frauen mit einer Schwerbehinderung geben.
Das steht in Paragraph 166 Absatz 2.

  • In Paragraph 8 steht:
    Wünsche von Menschen mit Behinderungen
    sollen beachtet werden.
    Und das Geschlecht von Menschen mit
    Behinderungen soll beachtet werden.
    Man muss daran denken:
    Frauen können andere Wünsche haben als Männer.
  • Wenn es um Hilfen für Menschen mit Behinderungen geht:
    Dann sind immer diese Sachen wichtig:

    • So lebt diese Person.
    • Das Geschlecht von der Person.
    • Die Familie von der Person.
    • Wünsche und Pflichten von Eltern mit Behinderungen.
    • Wünsche von Kindern mit Behinderungen.
  • In Paragraph 195 Absatz 2 steht:
    Frauen mit einer Schwerbehinderung sollen
    Beratung und Betreuung von Fach-Leuten
    für seelische Krankheiten bekommen.
    Das sollen die Integrations-Fach-Dienste machen.
  • In Paragraph 195 Absatz 3 steht:
    In den Integrations-Fach-Diensten sollen
    Frauen mit Schwerbehinderung arbeiten.

Frauen-Förderung und Arbeits-Förderung

Im 3. Sozial-Gesetz-Buch stehen die Regeln für die Arbeits-Förderung.
In Paragraph 8 steht:
Frauen sollen gefördert werden.
Frauen sollen die gleichen Rechte am Arbeits-Platz haben wie Männer.

Frauen sollen bei der Arbeit keine Nachteile haben.
Frauen sollen auch bei der Ausbildung keine Nachteile haben.
Arbeitslose Frauen sollen gefördert werden.

Es gibt Hilfen für die Arbeits-Förderung.
Diese Hilfen sollen zum Leben von Männern und Frauen passen.
Dabei soll auf diese Sachen geachtet werden:

  • Arbeits-Zeit.
  • Arbeits-Aufgaben.
  • Arbeits- Planung.

Bei den Hilfen zur Arbeits-Förderung soll beachtet werden:

  • Eine Person kümmert sich um Kinder.
  • Eine Person pflegt Angehörige.
  • Eine Person will wieder zurück ins Arbeits-Leben:
    Weil die Kinder nicht mehr zu Hause wohnen.
    Weil die Pflege von den Angehörigen vorbei ist.

Bei diesen Aufgaben helfen die Frauen-Beauftragten vom Arbeits-Amt.

Die Frauen-Beauftragen machen diese Arbeit haupt-beruflich.
Das bedeutet:
Sie bekommen Geld für diese Arbeit.
Sie machen nur diese Beratungs-Arbeit.

Wer hat diese Texte gemacht?

Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert – Schriftgut

Die Texte wurden geprüft von:
Prüfer und Prüferinnen für Leichte Sprache
von Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.


Dieser Text ist in Schwerer Sprache zuerst erschienen auf der Webseite von REHADAT:
Man kann ihn hier nachlesen.