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Eingliederungshilfe

Eingliederungs-Hilfe ist eine Hilfe für Menschen
mit Behinderungen.
Seit dem 1. Januar 2020 sind diese Hilfen
nicht mehr Teil von der Sozial-Hilfe.
Sie gehören jetzt zum
Rehabilitations- und Teilhabe-Recht.
Das sind die Regeln für Hilfen zur besseren Teilhabe.

Die Regeln für die Eingliederungs-Hilfe
stehen im 9. Sozial-Gesetz-Buch.
Sie stehen im 2. Teil.
Man findet sie unter dieser Überschrift:

Besondere Leistungen zur selbstbestimmten
Lebensführung für Menschen mit Behinderungen.

Das bedeutet:
Hilfen für ein selbst-bestimmtes Leben von
Menschen mit Behinderungen.

DieseRegeln heißen auch:
Fach-Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

Die neue Eingliederungs-Hilfe soll besser
zu den Wünschen von Menschen mit
Behinderungen passen.
Es soll überall in Deutschland auf die
gleiche Artfestgestellt werden:
Diese Hilfen braucht eine Person.

Die Hilfen sind nicht mehr abhängig von der Frage.
Wie wohnt man.

Zum Beispiel:

  • Wohnt man in einer Einrichtung.
  • Wohnt jemand in einer Einrichtung
    für betreutes Wohnen
  • Wohnt jemand zu Hause.

Das ist neu bei der Eingliederungs-Hilfe

1. Es gibt 2 Arten von Hilfen:

  • Fach-Leistungen.
    Das sind Hilfen für die Wieder-Eingliederung
    und Teilhabe.
    Zum Beispiel:
    Hilfen am Arbeits-Platz.
    Diese Hilfen heißen:
    Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe.
    Man beantragt sie bei
    Abteilungen für Eingliederungs-Hilfe.
    Zum Beispiel:
    Beim Sozial-Amt.
    Beim Jugend-Amt.
     
  • Existenz-sichernde Hilfen.
    Das sind Hilfen zum Leben.
    Wenn das eigene Geld nicht reicht.
    Zum Beispiel:
    Geld für Wohnen.
    Geld für Verpflegung.
    Diese Hilfen gehören zur Sozial-Hilfe.
    Man beantragt sie beim Sozial-Amt.

Die Regeln für diese Hilfen stehen im
12. Sozial-Gesetz-Buch.

2. Es gibt 2 neue Arten von Hilfe

  • Teilhabe an Bildung.
    Damit sind Hilfen beim Lernen gemeint.
    Zum Beispiel:
    Geld für eine Schulung.
     
  • Soziale Teilhabe.
    Damit sind Hilfen beim Zusammen-Leben
    gemeint.
    Zum Beispiel:
    Hilfe beim betreuten Wohnen.
    Hilfen von einer persönlichen Assistenz.

3. 
Man darf mehr eigenes Geld haben
und Hilfe bekommen.
Menschen mit Behinderungen müssen
nicht mehr arm sein:
Damit sie Hilfen bekommen.

Das bedeutet:
Man darf mehr eigenes Geld haben.
Zum Beispiel:
Weil man arbeitet.
Oder weil man Geld geerbt hat.
Und man bekommt trotzdem Hilfen.

4. 
Im Bundes-Teilhabe-Gesetz steht:
Es gibt neue Regeln für einen Hilfe-Plan.
Diese Regeln sind überall gleich.
So können die Ämter die Hilfen für
eine Person besser planen.

Der Hilfe-Plan wird überall gleich gemacht.
Die Regeln dafür stehen im Gesamt-Plan-Verfahren.
Beim Schreiben von diesen Regeln
wurde ein internationales Papier beachtet.
Darin steht:

  • So arbeitet ein menschlicher Körper.
  • Das ist eine Behinderung.
  • Das bedeutet gesund.

Dieses internationale Papier heißt:
Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit,
Behinderung und Gesundheit.

Die Abkürzung ist ICF.

Hier geht es zu diesem Text.
Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit,
Behinderung und Gesundheit.

Achtung:
Dieser Text ist in schwerer Sprache.

5. 
Damit sind Büros von den Bundes-Ländern gemeint.
Seit 2020 beantragt man dort Eingliederungs-Hilfe.
Sie gehören oft zum Sozial-Amt.
Die Regeln dafür stehen in Paragraph 94,
Absatz 1 vom
9. Sozial-Gesetz-Buch. Träger von der
Eingliederungs-Hilfe

Es gibt eine Liste mit Büros für Eingliederungs-Hilfe
in jedem Bundes-Land.
Diese Liste ist auf dieser Internet-Seite:
Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz/
Umsetzungsstand in den Ländern.

Achtung:
Diese Internet-Seite ist in schwerer Sprache.

Wer kann Eingliederungs-Hilfe bekommen?
Wie lange bekommt man Eingliederungs-Hilfe?

Man bekommt nur Hilfen von der
Eingliederungs- Hilfe:
Wenn man diese Hilfen nicht woanders
beantragen kann.
Zum Beispiel:

  • Bei der Kranken-Versicherung.
  • Bei der Renten-Versicherung.
  • Bei der Agentur für Arbeit.

Diese Menschen mit Behinderungen haben ein
Recht auf Eingliederungs-Hilfe:

  • Wenn die Behinderung bleibt.
    Das bedeutet:
    Eine Behinderung geht nicht wieder weg.
    Man behält die Behinderung sein
    ganzes Leben lang.
    Diese Arten von Behinderung sind gemeint:
    • Körperliche Behinderung.
      Zum Beispiel:
      Menschen im Rollstuhl
    • Geistige Behinderung.
      Hinweis:
      Menschen mit einer geistigen Behinderung
      wollen nicht so genannt werden.
      Sie sagen eher:
      Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
    • Seelische Behinderung.
  • Die Behinderung macht die Teilhabe
    beim Zusammen-Leben schwerer als
    für andere Menschen.

Wenn man eine kleinere Behinderung hat.
Oder wenn die Behinderung wieder weg geht.
Dann entscheidet das Amt:

  • Es gibt Hilfen.
    Oder:
  • Es gibt keine Hilfen.

Man bekommt Eingliederungs-Hilfe:

Wenn man von einer Behinderung bedroht ist.
Das bedeutet:
Man hat noch keine Behinderung.
Aber man kann eine Behinderung bekommen.

Dafür ist die Eingliederungs-Hilfe:

  • Man ist vor einer Behinderung geschützt.
    Das nennt man auch Prävention.
    Das ist ein anderes Wort für Schutz.
  • Die Folgen von einer Behinderung werden
    weniger schlimm. Damit man auch mit einer
    Behinderung gut am
    Zusammen-Leben teilnehmen kann.
    Das nennt man Rehabilitation und Inklusion.

Rehabilitation heißt Wieder-Eingliederung.
Es bedeutet:
Etwas wieder so machen wie vorher.
Zum Beispiel:
Nach einer Krankheit wieder so arbeiten wie
vor der Krankheit.
Nach einem Unfall wieder so gesund sein wie
vor dem Unfall.

Inklusion bedeutet:
Alle können alles mit-machen.

Hilfen von der Eingliederungs-Hilfe gibt es:

  • Bis es mit dieser Hilfe eine Verbesserung gibt.
  • Solange man sicher ist:
    Mit dieser Hilfe kann die Behinderung oder
    die Krankheit besser werden.
    Oder mit dieser Hilfe kann man wieder
    gesund werden.

Es gibt Prüfungen von:

  • Ärzten und Ärztinnen.
  • Einrichtungen.
  • Fach-Leuten.

Bei den Prüfungen geht es darum:

Dafür sind die Hilfen gut.
Das Ergebnis von diesen Prüfungen ist
wichtig für den Hilfe-Plan.

Dieser Plan heißt auch Gesamt-Plan.
Wenn Sie auf das blaue Wort klicken:
Dann kommen Sie zu den Infos zum
Gesamt-Plan:
Gesamtplan.

Antrags-Pflicht

Hilfen von der Eingliederungs-Hilfe muss man
beantragen.
Man schreibt nur einen Antrag.

Das steht in Paragraph 108, Absatz 1 vom 9.
Sozial-Gesetz-Buch.

Der Antrag gilt ab dem 1. Tag von dem Monat,
in dem der Antrag geschrieben wurde.
Davor gibt es keine Hilfen.

Zum Beispiel:
Man schreibt einen Antrag am 14. Februar.
Man bekommt die Zustimmung für eine Hilfe.
Dann ist diese Zustimmung ab 1. Februar gültig.
Man bekommt keine Hilfen für die Zeit vor
dem 1. Februar.
Der Antrag kann formlos sein.

Das bedeutet:
Es gibt kein Formular.
Man kann den Antrag wie einen Brief schreiben.

In dem Antrag muss stehen:
Man braucht Hilfen von Eingliederungs-Hilfe.

Anrechnung von Geld

Anrechnung bedeutet:
Man braucht für eine Sache oder für
eine Hilfe Geld vom Amt.

Vorher wird geprüft:
So viel Geld hat man selbst.
Dann wird festgelegt:
So viel Geld bezahlt man selbst.
So viel Geld bezahlt das Amt.

Beim Geld gibt es eine Regel:
So viel eignes Geld darf man haben.
Wenn man mehr hat:
Dann muss man Hilfen selbst bezahlen.
Wenn man weniger hat:
Dann bezahlt das Amt die Hilfen.

Wenn Menschen mit Behinderungen mehr
Geld haben als eine bestimmte Menge an Geld:
Dann müssen sie Hilfen von der
Eingliederungs-Hilfe selbst bezahlen.

Für Kinder mit Behinderungen
müssen Eltern
die Hilfen von der Eingliederungs-Hilfe
bezahlen:

ABER:

Partnerin von einer Person mit Behinderungen
muss nie Geld für Hilfen von der
Eingliederungs-Hilfe bezahlen.
Wenn die Eltern mehr haben als eine bestimmte
Menge an Geld.

Wenn man das eigene Geld nicht benutzen kann:
Zum Beispiel weil man es erst später von der
Bank bekommt.
Dann kann man ein Darlehen bekommen.

Das bedeutet:
Man kann sich Geld leihen.
Dieses Geld muss man dann später wieder
zurück-zahlen.
Wenn man genug eigenes Geld hat.

Es gibt auch kostenlose Hilfen von
der Eingliederungs-Hilfe.
Diese Hilfen kosten nichts.
Sie sind zuzahlungs-frei.

Regeln für eigenes Geld

Ab einer bestimmten Menge Geld
ist eine Grenze:
Das Geld unterhalb von dieser Grenze
darf man behalten.
Das Geld oberhalb von dieser Grenze
muss man für Hilfen aus-geben.

Diese Grenzen für eigenes Geld wurden
erhöht.

Das bedeutet:
Man darf jetzt mehr eigenes Geld haben.
Im Monat darf man bis zu
260 Euro für sich haben.
Dieses Geld heißt Einkommens-Frei-Betrag.

Wenn man Geld spart.
Oder wenn man Geld erbt.
Dann darf man 57.330 Euro für sich haben.
Das nennt man Vermögens-Frei-Betrag.
Vermögen ist ein anderes Wort für Geld.

Für manche Hilfen gibt es besondere
Einkommens-Grenzen.
Diese Grenzen darf man nicht überschreiten.

Man darf Hilfen vom Amt bekommen.
Und man darf 5.000 Euro eigenes
Geld haben.
Dieses Geld heißt Schon-Betrag.
Das bedeutet:
Dieses Geld wird geschont.
Es wird nicht vom Amt angefasst.
Man behält es für sich.

Übersicht über Hilfen von der Eingliederungs-Hilfe

Es gibt 4 Gruppen von Hilfen.

  • A: medizinische Hilfen
    Diese Hilfen heißen auch:
    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
    Sie sind soähnlich wie Hilfen von
    einer Kranken-Versicherung. Für Personen mit
    Sucht-Krankheiten.
    Oder für seelischkranke Personen.

    Medizinische Hilfen sind zum Beispiel:
    • Kur.
    • Reha-Sport.
      Das ist so etwas ähnliches wie
      Kranken-Gymnastik.
    • Früh-Erkennung.
      Das bedeutet:
      Bei einer Untersuchung wird geprüft:
      Bekommt man eine Krankheit.
    • Heil-Mittel.
      Das sind Sachen, mit denen der Körper
      gesund wird. Zum Beispiel:
      Medikamente.
      Stützen für Gelenke.
    • Therapie
      Das sind Sitzungen bei einem Experten
      oder einer Expertin für seelische Probleme.
      Man lernt:
      Das mache ich bei seelischen Problemen.

Für diese medizinischenHilfen gibt es
seit dem 1. Januar 2020 neue Regeln.
Sie stehen in Kapitel 3 vom 2. Teil
vom 9. Sozial-Gesetz-Buch.

  • B: Teilhabe am Arbeits-Leben
    Das sind Hilfen am Arbeits-Platz.
    Sie sind für Menschen mit Behinderungen:
    Wenn sie in einer Werkstatt für
    Menschen mit Behinderungen arbeiten.
    Oder wenn sie in anderen Betrieben arbeiten.
    Diese anderen Betriebe heißen auch:
    Andere Leistungs-Anbieter.

    Diese Hilfen zur Teilhabe am Arbeits-Leben
    heißen auch:
    Leistungen zur Beschäftigung.

    Wenn man bei anderen bei anderen
    Arbeit-Gebern und Arbeit-Geberinnen arbeitet:
    Dann heißen diese Hilfen Budget für Arbeit.
    Dort gibt es Infos darüber: Budget für Arbeit.
     
  • C: Hilfen beim Lernen
    Diese Hilfen heißen auch:
    Leistungen zur Teilhabe an Bildung.
    Dafür gibt es seit dem 1. Januar 2020 neue Regeln.
    Diese Regeln stehen in Kapitel 5
    vom 9. Sozial-Gesetz-Buch.

    Hilfen beim Lernen und Wissen sind für
    Kinder oder Jugendliche mit Behinderungen.

    Damit sie gut mit-machen können:
    • In der Schule.
    • Bei der Berufs-Ausbildung.
    • An der Universität.

      Damit können sie zum Beispiel diese
      Sachen beantragen:
    • Eine Assistenz beim Studium.
    • Einen Computer.
       
  • D: Hilfen beim Zusammen-Leben.
    Diese Hilfen heißen:
    Leistungen zur Sozialen Teilhabe

    Damit sind diese Hilfen gemeint:
    • Hilfe beim Wohnen.
    • Assistenten für verschiedene Sachen.
    • Hilfen im täglichen Leben
      Zum Beispiel:
      Mit Förder-Gruppen.
      Mit Schulungen.
    • Hilfen beim Verstehen
      Zum Beispiel:
      Kosten für Gebärden-Sprach-Dolmetscher
      oder Gebärden-Sprach-Dolmetscherinnen.
    • Hilfen bei der Mobilität.
      Das bedeutet:
      Wenn man von einem Ort zu einem
      anderen Ort möchte.
      Und wenn man dabei Hilfe braucht.
    • Hilfs-Mittel.
    • Besuchs-Beihilfen.
      Damit sind Hilfen für Besuche gemeint:
      Zum Beispiel:
      Wenn man in einem Wohn-Heim lebt.
      Und man möchte seine Familie besuchen.
      Oder man möchte gute Freunde besuchen.
      Dann braucht man dabei Hilfe.
      Weil man das nicht allein schafft.

Welche Arten von Eingliederungs-Hilfen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Hilfen:

  • Beratung.
  • Hilfe mit Sachen.
    Zum Beispiel:
    Computer.
     
  • Geld.
    Das kann man mit diesem Geld bezahlen:
    • Assistenten oder Assistentinnen.
    • Dolmetscher oder Dolmetscherinnen.
    • Hilfen bei der Mobilität.
      Das bedeutet:
      Wenn man von einem Ort zu einem
      anderen Ort möchte.
      Und wenn man dabei Hilfe braucht.
       
  • Persönliches Budget.
    Das bedeutet eigenes Geld.
    Mit dem Geld bezahlt man verschiedene
    Sachen selbst:
    • Miete.
    • Betreuer oder Betreuerinnen.
    • Lebensmittel.

Wer hat diese Texte gemacht?

Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert - Schriftgut

Die Texte wurden geprüft von:
Prüfer und Prüferinnen für Leichte Sprache
von Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.

Dieser Text ist in Schwerer Sprache zuerst erschienen auf der Webseite von REHADAT:
Man kann ihn hier nachlesen.