Budget für Arbeit.
Budget ist ein anderes Wort für Geld.
Man spricht es so: Büdscheh.
Das Budget für Arbeit gibt es seit dem 1. Januar 2018.
Das Geld soll die Teilhabe am Arbeits-Leben verbessern.
Es ist für Menschen mit Behinderungen.
Wenn sie nicht in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
arbeiten möchten.
Das nennt man auch allgemeiner Arbeits-Markt.
Das wird mit dem Geld bezahlt:
- Unbefristeter Lohn-Kosten-Zuschuss.
Das bedeutet:
Arbeit-Geber und Arbeit-Geberinnen bekommen Geld.
Weil sie Menschen mit Behinderungen eine Arbeit geben.
Sie müssen den Lohn für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit
Behinderungen nicht ganz selbst bezahlen.
Unbefristet bedeutet:
Es gibt kein Ende für die Zahlung vom Geld.
- Assistenzen für Menschen mit Behinderungen.
Das ist Geld für Hilfen am Arbeits-Platz.
Zum Beispiel:
Arbeits-Assistenz.
Das bedeutet:
Eine Person erklärt und zeigt eine Arbeit.
Gebärden-Sprach-Dolmetscher.
Mit dem Budget für Arbeit können Arbeit-Geber und
Arbeit-Geberinnen diese Hilfen am Arbeits-Platz bezahlen.
Für wen ist das Budget für Arbeit?
Es ist für Menschen mit Behinderungen:
- Wenn sie in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
arbeiten.
- Wenn sie in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen das
Recht auf Hilfen bei der Arbeit haben. - Wenn sie bei einem anderen Leistungs-Anbieter arbeiten.
Das sind Betriebe, wo Menschen mit Behinderungen arbeiten.
Dort gibt es Betreuer und Betreuerinnen.
Dort gibt es die gleichen Regeln wie in
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
- Wenn sie auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten möchten.
- Wenn sie noch nicht in einer Werkstatt für Menschen mit
Behinderungen gearbeitet haben. - Wenn sie noch nicht bei einem anderen Leistungs-Anbieter
gearbeitet haben.
Der Arbeit-Geber oder die Arbeit-Geberin muss beweisen:
In dem Betrieb gibt es Arbeit für Menschen mit Behinderungen.
Menschen mit Behinderungen können diese Arbeit gut machen.
Menschen mit Behinderungen müssen beweisen:
Ich interessiere mich wirklich für eine Arbeit außerhalb von einer
Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.
Wofür ist das Budget für Arbeit?
Das Geld soll die Teilhabe am Arbeits-Leben verbessern.
Menschen mit Behinderungen sollen leichter eine Arbeit finden.
Nicht nur in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Deshalb gibt es Geld für Betriebe:
Damit sie Menschen mit Behinderungen eine Arbeit geben können.
Die geförderte Arbeit ist sozial-versicherungs-pflichtig.
Das bedeutet:
Ein Teil vom Lohn ist für eine Versicherung.
Mit dieser Versicherung bekommt man Hilfe vom Staat.
Wenn man nicht arbeiten kann.
Zum Beispiel weil man Eltern pflegt.
Oder wenn man krank ist.
Hinweis:
Wenn man das Budget für Arbeit bekommt.
Dann zahlt man nicht in die Arbeitslosen-Versicherung ein.
Für das Budget für Arbeit ist das Sozial-Amt zuständig.
Dort gibt es eine Abteilung:
Eingliederungs-Hilfe.
Dort kann man das Budget für Arbeit beantragen.
Manchmal gibt es das Budget für Arbeit auch dort:
- Unfall-Versicherung.
- Jugend-Hilfe.
- Kriegs-Opfer-Fürsorge.
Diese Ämter oder Büros machen ein Gesamt-Plan-Verfahren.
Das machen sie zusammen mit der Person mit Behinderungen.
Es wird geprüft:
Diese Hilfen braucht die Person mit Behinderungen.
Damit kann die Person eine Arbeit gut machen.
Alles wird aufgeschrieben.
Es wird auch aufgeschrieben:
Für die Arbeit gibt es Geld vom Budget für Arbeit.
Diese Ämter können sich am Budget für Arbeit beteiligen:
- Integrations-Amt
- Inklusions-Amt.
Das ist ein anderer Name für Integrations-Amt.
Das bedeutet:
Diese Ämter können Geld dazu-geben.
ABER:
Das machen sie nur:
Wenn die anderen Ämter und Büros kein Geld bezahlen.
Probe und Einführung vom Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit wurde erst aus-probiert.
Man wollte sehen:
- Was ist gut.
- Was ist nicht gut.
- Was muss besser werden.
Dort wurde das Budget für Arbeit aus-probiert:
- Rheinland-Pfalz.
- Niedersachsen.
- Andere Bundes-Länder.
Seit dem 1. Januar 2018 gibt es das Budget für Arbeit in allen
Bundes-Ländern.
So steht es im Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Die Regeln für das Budget für Arbeit stehen dort:
9. Buch vom Sozial-Gesetz-Buch
Recht auf Rückkehr in eine Werkstatt
Eine Person mit Behinderungen hat einen Beruf außerhalb von einer
Werkstatt für Menschen mit Behinderungen gefunden.
Aber dann merkt die Person:
Diese Arbeit ist doch nichts für mich.
Dann darf diese Person wieder in einer Werkstatt für
Menschen mit Behinderungen arbeiten.
Das nennt man:
Rückkehr-Recht.
Es bedeutet:
Menschen mit Behinderungen werden nicht arbeitslos:
Wenn sie doch nicht auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten
können.
Wer hat diese Texte gemacht?
Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert – Schriftgut
Die Texte wurden geprüft von:
Prüfer und Prüferinnen für Leichte Sprache
von Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.
Dieser Text ist in Schwerer Sprache zuerst erschienen auf der Webseite von REHADAT:
Man kann ihn hier nachlesen.