Behindertengleichstellungsgesetz – BGG
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz regelt:
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen.
Die Abkürzung ist BGG.
Das BGG gilt seit dem 1. Mai 2002.
Das Gesetz soll dabei helfen:
- Menschen mit Behinderungen sollen keine Nachteile haben.
- Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Rechte haben.
Sie sollen überall gleich-gut mit-machen können. - Menschen mit Behinderungen sollen selbst über ihr Leben entscheiden können.
Dabei sollen sie Hilfe bekommen.
Wenn sie Hilfe brauchen.
Alle staatlichen Ämter müssen die Regeln aus dem BGG beachten.
Zum Beispiel:
- Arbeits-Amt.
- Deutsche Renten-Versicherung.
Was steht im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz?
Im BGG stehen die Regeln für die Barriere-Freiheit.
Das bedeutet:
Alle Menschen kommen gut überall-hin.
Alle Menschen können Infos gut verstehen.
Im BGG steht:
Menschen mit Behinderungen dürfen keine Nachteile haben.
Das bedeutet für Ämter:
Sie behandeln Menschen mit Behinderungen genauso wie alle anderen
Menschen.
Menschen mit Behinderungen sollen keine Nachteile im
eigenen Leben haben.
Menschen mit Behinderung sollen keine Nachteile im
Zusammen-Leben mit anderen Menschen haben.
Das steht in diesem Abschnitt vom BGG:
Paragraph 7.
Im BGG stehen auch diese Regeln:
- Gebäude und Verkehr sollen barriere-frei sein.
- Ämter und Behörden sollen barriere-frei sein.
- Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf:
Gebärden-Sprache
Hilfen beim Austausch von Infos. - Internet-Seiten sollen barriere-frei sein.
Die Regeln stehen in diesem Text:
Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung.
Die Abkürzung ist BITV. - Menschen mit Behinderungen sollen leichter wählen können.
Zum Beispiel bei der Bundes-Tags-Wahl.
Oder bei der Europa-Wahl.
Dafür sollen diese Sachen barriere-frei sein.
Stimm-Zettel.
Wahl-Lokale.
Wobei hilft das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz?
Im BGG steht:
Man macht eine Ziel-Vereinbarung.
Das ist ein Vertrag.
Darin steht:
Dort wird Barriere-Freiheit gebraucht.
Eine Ziel-Vereinbarung machen Vereine für
Menschen mit Behinderungen zum Beispiel mit:
- Betrieben.
- Vereinen mit Betrieben.
- Ämtern.
- Städten und Gemeinden.
- Anderen Vereinen.
- Gewerkschaften.
- Parteien.
- Kirchen.
Eine Ziel-Vereinbarung ist wichtig:
Wenn es sonst keine genauen Regeln für Barriere-Freiheit gibt.
Vereine für Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Gespräche über Ziel-Vereinbarungen zur Barriere-freiheit
Diese Regeln für Barriere-Freiheit sollen in der Ziel-Vereinbarung stehen.
Dafür kann es Gespräche geben:
Von Vereinen oder Arbeits-Gruppen von Menschen mit Behinderungen und Betrieben.
Beide Seiten sprechen darüber:
So kann man die Regeln für Barriere-Freiheit gut beachten.
Das muss dafür gemacht werden.
Wenn beide Seiten die Ziel-Vereinbarung unterschreiben:
Dann müssen beide Seiten die Regeln von dem Papier beachten.
Gespräche über Ziel-Vereinbarungen werden immer beim
Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales gemeldet.
Diese Infos werden in einer Liste gesammelt.
Diese Liste heißt Ziel-Vereinbarungs-Register.
Änderungen im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
Das BGG wurde geändert.
Damit das Gesetz besser zu den Regeln vom UN-Vertrag passt.
Im UN-Vertrag stehen die Rechte für Menschen mit Behinderung.
Der schwere Name für den UN-Vertrag ist:
UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die Abkürzung ist: UN-BRK.
Seit 27. Juli 2016 gibt es im BGG diese neuen Regelungen.
- Das Wort Behinderung wird neu erklärt.
Es ist jetzt so erklärt wie im UN-Vertrag.
Das Verbot von Nachteilen für Menschen mit Behinderungen wird neu erklärt.
Es wird jetzt so erklärt wie im UN-Vertrag.
Im Verbot steht:
Menschen mit Behinderungen dürfen beim Amt keine Nachteile haben. - Es gibt mehr Regeln für Barriere-Freiheit für:
Gebäude vom Staat.
Das Internet. - Ämter müssen in Leichter Sprache informieren.
- Es gibt eine Bundes-Fach-Stelle für Barriere-Freiheit.
Das ist ein Büro.
Es kümmert sich darum:
So kann man die Regeln für mehr Barriere-Freiheit gut beachten.
Dieses Büro gehört zu diesen Versicherungen:
Deutsche Renten-Versicherung
Knappschaft-Bahn-See - Es gibt eine Schlichtungs-Stelle.
Das ist ein Büro für Menschen mit Behinderungen und für Vereine für Menschen mit Behinderungen.
Man meldet sich bei dem Büro:
Wenn man Nachteile hat.
Weil Regeln aus dem BGG nicht beachtet werden.
Die Schlichtungs-Stelle sucht nach einer Lösung.
Damit es bei einem Streit eine schnelle Einigung gibt.
Und damit man nicht zum Gericht muss.
Die Schlichtungs-Stelle gehört zum
Bundes-Behinderten-Beauftragten.
Landes-Gleichstellungs-Gesetze
Jedes Bundes-Land hat ein Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Darin stehen die Rechte für Menschen mit Behinderungen in einem Bundes-Land.
Zum Beispiel:
- In den Ämtern.
- In den Stätten und Gemeinden
- In der Bau-Ordnung
- In Schulen und Universitäten
- Im Verkehr
Die Regeln in den Bundes-Ländern sind fast die gleichen wie die Regeln im BGG.
Wer hat diese Texte gemacht?
Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert – Schriftgut
Die Texte wurden geprüft von:
Prüfer und Prüferinnen für Leichte Sprache
von Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.
Dieser Text ist in Schwerer Sprache zuerst erschienen auf der Webseite von REHADAT:
Man kann ihn hier nachlesen.