Bedarfsermittlung
Eine Bedarfs-Ermittlung ist eine Prüfung:
Welche Hilfen für eine gute Teilhabe braucht eine Person.
Die Regeln für diese Prüfung machen verschiedene Ämter
und Einrichtungen für Rehabilitation.
Man kann auch sagen Wieder-Eingliederung.
Das bedeutet:
Etwas wieder so machen wie vorher.
Zum Beispiel:
Nach einer Krankheit wieder so arbeiten wie vor der Krankheit.
Oder nach einem Unfall wieder so gesund sein wie vor dem Unfall.
Büros für Wieder-Eingliederung heißen auch:
Rehabilitations-Träger.
Die Regeln für die Bedarfs-Ermittlung machen die Büros für
Wieder-Eingliederung.
Das steht in diesem Gesetz:
9. Sozial-Gesetz-Buch.
Die Regeln für die Bedarfs-Ermittlung sollen überall gleich sein.
Alle müssen sie gut verstehen.
Wie wird die Prüfung gemacht?
Die Büros für Wieder-Eingliederung überlegen noch:
Wie kann man so eine Prüfung gut machen.
Es gibt verschiedene Ideen.
Zum Beispiel:
- Befragungen.
- Untersuchungen.
- Verschiedene Tests wie zum Beispiel:
Seh-Test
Hör-Test
Wissens-test
Nach der Prüfung muss man wissen:
Diese Hilfen braucht eine Person mit Behinderung.
Aus den Ergebnissen von der Prüfung muss man erkennen:
1. Eine Person hat eine Behinderung.
Oder.
Eine Person ist von einer Behinderung bedroht.
Das bedeutet:
Die Person wird vielleicht eine Behinderung bekommen.
2. Diese Folgen hat die Behinderung für diese Person.
3. Das soll mit Hilfen zur Teilhabe erreicht werden.
Zum Beispiel:
Die Person soll wieder gut arbeiten können.
4. Mit welchen Hilfen kann man diese Ziele erreichen.
Grund-Regeln in einer gemeinsamen Empfehlung
Bei der Bedarfs-Ermittlung findet man heraus:
Diese Hilfen braucht eine Person.
ABER:
Die Hilfen sind nie gleich.
Weil alle Menschen anders sind.
Die Hilfen müssen zur Person und zum Leben von der Person passen.
Nach der Bedarfs-Ermittlung kann man einen Plan machen.
In diesem Plan steht:
Diese Hilfen braucht die Person.
Die Regeln für die Bedarfs-Ermittlung sollen überall gleich sein.
Deshalb gibt es seit Anfang 2019 ein Papier.
Es heißt Gemeinsame Empfehlung.
Darin steht:
So soll eine Bedarfs-Ermittlung sein.
Das sind die Regeln für diese Prüfung.
Das Papier haben die Büros für Wieder-Eingliederung geschrieben.
Eine Arbeits-Gruppe hat dabei geholfen.
Sie heißt Bundes-Arbeits-Gemeinschaft für Rehabilitation.
Die Abkürzung ist BAR.
Die BAR kümmert sich um die Beratung von Menschen mit Behinderungen.
Und um die Förderung von Menschen mit Behinderungen.
Diese Regeln stehen nicht in einem Gesetz.
Und sie werden nicht kontrolliert:
ABER:
Diese Regeln sind ein Extra beim Recht auf Wieder-Eingliederung.
Dieses Recht auf Wieder-Eingliederung steht in diesem Gesetz-Buch:
9. Buch vom neuen Sozial-Gesetz-Buch.
Es steht in diesem Abschnitt vom Gesetz-Buch:
Paragraph 118.
Der Abschnitt hat den schweren Namen:
Instrumente der Bedarfs-Ermittlung.
Er ist seit dem 1. Januar 2020 gültig.
Wer hat diese Texte gemacht?
Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert – Schriftgut
Die Texte wurden geprüft von:
Prüfer und Prüferinnen für Leichte Sprache
von Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.
Dieser Text ist in Schwerer Sprache zuerst erschienen auf der Webseite von REHADAT:
Man kann ihn hier nachlesen.