Arbeitsassistenz
Arbeits-Assistenz ist der Name für Hilfe am Arbeits-Platz:
Wenn eine Person mit einer Behinderung
diese Hilfen regelmäßig
braucht.
Wenn eine Person mit einer Behinderung diese Hilfen immer
braucht.
Wenn eine Person mit einer Behinderung eine Arbeit nur mit
persönlicher Hilfe machen kann.
Es gibt Personen, die bei der Arbeit helfen.
Sie heißen Arbeits-Assistenten.
Das machen sie:
- Werkzeuge geben.
Wenn man nicht gut an diese Werkzeuge heran-kommt.
- Dolmetschen in Gebärden-Sprache.
- Texte vorlesen.
Wenn diese Texte mit der Hand geschrieben sind. - Termine machen.
ABER:
Die Arbeits-Assistenten helfen nur.
Die Arbeit macht der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin
mit einer Behinderung selbst.
Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin sagt dem
Arbeits-Assistenten
oder der Arbeits-Assistentin:
Bitte hilf mir.
Bitte mach das.
Nicht umgekehrt.
Ausgleich von Nachteilen wegen einer Behinderung
Die Arbeits-Assistenz soll dabei helfen:
Menschen mit Behinderung sollen genauso
gut arbeiten können wie Menschen ohne Behinderung.
Die Arbeits-Assistenten helfen Menschen mit einer Behinderung:
- Damit sie ihre Arbeit gut machen können.
- Damit sie im Arbeits-Leben dabei sind.
- Damit sie ihr Fach-Wissen gut einbringen können.
Zum Beispiel wenn sie sich mit Computern gut aus-kennen.
Oder bei einem anderen Thema. - Damit sie ihr Wissen und ihr Können verbessern können
Arbeits-Assistenten helfen bei der Sicherung von Arbeits-Plätzen.
Denn sie helfen beim Lösen von Problemen, die Menschen
mit Behinderung bei der Arbeit haben können.
Sie tun etwas gegen mögliche Probleme am Arbeits-Platz.
Recht auf Arbeits-Assistenz
Seit Oktober 2000 haben Menschen mit Behinderungen
ein Recht auf Arbeits-Assistenz.
Die Kosten dafür zahlt das Amt.
Zum Beispiel:
- Integrations-Amt.
- Agentur für Arbeit.
- Kranken-Versicherung.
- Renten-Versicherung
Arbeits-Assistenz ist ein Teil von den
Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.
Das sind Hilfen für Menschen mit Behinderungen.
Damit sie besser arbeiten können.
Beim Integrations-Amt heißen diese Hilfen:
Begleitende Hilfen im Arbeits-Leben.
Die Regeln für Arbeits-Assistenz stehen in
diesen Gesetz-Büchern:
9. Sozial-Gesetz-Buch.
Sie stehen in diesem Abschnitt von dem Gesetz-Buch:
Paragraph 49
Paragraph 185
Den Antrag für Arbeits-Assistenz stellt man beim
Integrations-Amt.
Seit 2019 bezahlt das Integrations-Amt alle Kosten für eine
Arbeits-Assistenz:
Wenn eine Person mit Behinderung nur mit der Hilfe von einer
Arbeits-Assistenz arbeiten kann.
Diese Regeln stehen in diesem Gesetz-Buch:
9. Buch vom neuen Sozial-Gesetz-Buch.
Sie stehen in diesem Abschnitt vom Gesetz-Buch:
Paragraph 185.
Wer ist zuständig für die Arbeits-Assistenz?
Wenn eine Einrichtung einer Person mit Behinderung
einen Arbeits-Platz gibt.
Dann wird die Arbeits-Assistenz von einem Büro
für Hilfen bezahlt.
Zum Beispiel:
- Renten-Versicherung.
- Kranken-Versicherung.
- Unfall-Versicherung.
- Agentur für Arbeit.
Dieses Büros heißen auch:
Reha-Träger.
Die Einrichtung ist bis zu 3 Jahre für die
Arbeits-Assistenz zuständig:
Wenn eine Person mit Behinderung nur mit
Arbeits-Assistenz arbeiten kann.
Nach 3 Jahren kommt das Geld für die Arbeits-Assistenz
vom Integrations-Amt.
Damit der neu aufgebaute Arbeits-Platz lange erhalten bleibt.
Das Integrations-Amt schickt einen Förder-Bescheid.
Das ist ein Brief.
Darin steht:
Diese Hilfen werden bezahlt.
Antrag auf Arbeits-Assistenz
Arbeit-Nehmer und Arbeit-Nehmerinnen mit einer Behinderung
beantragen eine Arbeits-Assistenz beim Integrations-Amt.
Dafür gibt es Papiere.
Diese Papiere heißen Formulare.
Sie sehen immer gleich aus.
Man füllt sie aus.
Zusätzlich braucht man diese Unterlagen:
- Arbeits-Vertrag.
- Schwer-Behinderten-Ausweis
- Beschreibung von der Arbeit von der Arbeits-Assistenz.
Das ist ein Text.
Darin steht:
Bei diesen Arbeiten brauche ich Hilfe.
Das Formular und alle Unterlagen schickt man
zum Integrations-Amt.
Was bekommt man bei einem Antrag auf Arbeits-Assistenz?
Man bekommt Geld vom Integrations-Amt.
Es ist ein Teil vom Persönlichen Budget.
Das ist Geld, mit dem man Hilfen für sich selbst bezahlt.
Mit diesem Geld bezahlt man die Hilfe von
der Arbeits-Assistenz.
Zum Beispiel einen Gebärden-Sprach-Dolmetscher.
Das Amt prüft:
So viel Hilfe braucht eine Person mit Behinderung
jeden Tag bei der Arbeit.
So viel Lohn bekommt eine Person mit Behinderung.
So viel kostet eine Arbeits-Assistenz.
Nach der Prüfung entscheidet das Amt:
So viel Geld bekommt die Person mit
Behinderung für Hilfe bei der Arbeit.
Auch Arbeit-Geber und Arbeit-Geberinnen
bekommen Geld vom Amt.
Weil sie einer Person mit einer Behinderung Arbeit geben.
Und weil sie deshalb viel am Arbeits-Platz ändern müssen.
Zum Beispiel:
- Eine Werkstatt muss barriere-frei sein.
- Eine Maschine muss in Gebärden-Sprache erklärt werden.
Solche Änderungen nennt man
außer-gewöhnliche Belastungen.
Das Geld dafür kommt vom Amt:
Wenn man nicht genau weiß.
Wie lange braucht man eine Hilfe.
Wer hat diese Texte gemacht?
Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert – Schriftgut
Die Texte wurden geprüft von:
Prüfer und Prüferinnen für Leichte Sprache
von Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.
Dieser Text ist in Schwerer Sprache zuerst erschienen auf der Webseite von REHADAT:
Man kann ihn hier nachlesen.