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Vorbereitungen für einen Kombi-Kurs

Vorbereitungen für einen Kombi-Kurs – 4. Treffen der Trainer*innen in Berlin

Im Herbst 2019 wird die Fachstelle Teilhabeberatung erstmals für Berater*innen der EUTB®-Angebote einen sogenannten „Kombi-Kurs“ als neues Format im Rahmen der Grundqualifizierung anbieten: „Aufgrund von Beeinträchtigung, Teilzeitbeschäftigung oder Kinderbetreuung von EUTB®-Berater*innen ist es erforderlich, ein alternatives Format zur derzeitigen Präsenzphase zu entwickeln“, so Weiterbildungsleiter H.- Günter Heiden. Zur inhaltlichen Ausgestaltung eines solchen Angebotes trafen sich Ende Februar die Trainer*innen der Fachstelle zu ihrem vierten Treffen in Berlin.

Denkbar, so die ersten Ergebnisse, sei eine Kombination aus zwei Bestandteilen, die inhaltlich etwa den gleichen Umfang und die gleichen Themen haben wie das derzeitige Angebot, das von Montag bis Freitag läuft: Ein Teil Selbst-Studium zu den Theorieanteilen, begleitet durch eine*en Trainer*in, der über eine geschlossene Gruppe auf der Austauschplattform der Seite www.teilhabeberatung.de organisiert wird. Ein weiterer Teil könne in einer zeitlich stark reduzierten Präsenzphase, voraussichtlich an einem Wochenende stattfinden.

„Ich finde es super, dass sich die Fachstelle nicht nur im stillen Kämmerchen Gedanken zu Struktur und Inhalten der Präsenzseminare macht, sondern uns Trainer*innen mit einbindet“, findet Trainerin Micah Leonora Jordan. „Der Wunsch nach einem zweigeteilten Seminar wurde übrigens in mehrfach an uns heran getragen – mit den unterschiedlichsten Wünschen.“

Derzeit werden die detaillierten Ausarbeitungen aus dem Treffen der Trainer*innen von der Fachstelle ausgewertet und zum geplanten „Kombi-Kurs“ verdichtet. Ein konkreter Schulungstermin steht jedoch noch nicht fest.

Im Rahmen des Treffens sprachen die Trainer*innen auch über denkbare Anpassungen des derzeitigen Rahmenplans für die Präsenzphase. So könnten beispielsweise die Punkte Teambildung, Außendarstellung der EUTB®-Angebote oder auch Fragen des Betreuungsrechts oder Antidiskriminierungsrechts mit einbezogen werden.