Ein kleines Jubiläum: Das 50. Schulungsseminar hat stattgefunden
Am Montag, den 21. Januar 2019, war es soweit: Der Grundqualifizierungs-Kurs mit der laufenden Nummer 50 ging an den Start: In den Räumen des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen e.V. (BVN) in Hannover konnte das Trainer*innen-Duo Thomas Künneke und Hanna Kindlein insgesamt 20 Kursteilnehmer*innen aus den Bundesländern Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Thüringen und Schleswig-Holstein begrüßen. Gebärdensprachdolmetscher*innen und Schriftdolmetscher*innen waren ebenfalls vor Ort. „Der Raum beim Blindenverband war erst einmal ganz klasse“, fasst Thomas Künneke seinen Eindruck von der Schulung zusammen, „und unser roter Faden war die Beratungshaltung, egal bei welchem Thema.“
Steven Brentrop, Teilnehmer des EUTB®-Angebots Teilhabeberatung Osnabrück, kann das nur bestätigen: „Durch die gelungene Mischung aus theoretischer Wissensvermittlung und praxisbezogener Fallarbeit hat das Grundqualifizierungsseminar einen wesentlichen Beitrag in der Weiterentwicklung meiner individuellen Beratungskompetenz geleistet. Ich konnte bereits vorhandenes Fachwissen auffrischen und neue methodische Stilelemente ausprobieren. Darüber hinaus bot das Seminar eine ideale Plattform des überregionalen Austausches und der Vernetzung!“
Mit der Grundqualifizierung begonnen hatte die Fachstelle Teilhabeberatung im März 2018 mit dem ersten Kurs in Preußisch Oldendorf, einer kleinen Stadt im Nordosten Nordrhein-Westfalens – und dann ging es Schlag auf Schlag mit im Schnitt einem Kurs pro Woche an 16 unterschiedlichen Veranstaltungsorten. So konnten in den vergangenen 11 Monaten bereits 877 EUTB®-Berater*innen die Präsenzveranstaltungen besuchen. Parallel, beziehungsweise nur eine Woche später zum Jubiläumskurs fanden die Kurse Nr. 51 – 53 in Marburg, Hannover und Witten statt. Die Anzahl der geschulten Teilnehmer*innen nähert sich somit an die 1000 an. Vor allem durch den engagierten Einsatz der Duos der Trainer*innen war es möglich, diese Herausforderung zu meistern.
„Wir erhalten sehr differenzierte und auch kritische Rückmeldungen zu den Kursen“, so Schulungsleiter H.- Günter Heiden von der Fachstelle Teilhabeberatung. „Die Grundqualifizierung konzentriert sich einerseits darauf, ein Beratungsverständnis zu vermitteln, das auf dem menschenrechtlichen Verständnis von Behinderung und dem Peer-Gedanken basiert und somit auch dem Auftrag der EUTB®-Angebote aus § 32 SGB IX nachkommt. Andererseits sollen die Berater*innen befähigt werden, sich autonom durch die Studienbriefe der Fachstelle Teilhabeberatung und selbständig organisierte Weiterbildungen, Detailkenntnisse im Sozialrecht und weiteren relevanten Gebieten aneignen und vertiefen zu können. Dem oft geäußerten Wunsch nach einer Sozialrechtsschulung können wir daher nicht nachkommen.“
Derzeit plant die Fachstelle Teilhabeberatung weitere Kurse für das Jahr 2019. Näheres wird in Kürze auf der Webseite www.teilhabeberatung.de bekannt gegeben.