LSBTIQ* und Behinderung
Den Newsletter soll jeder gut verstehen.
Deshalb schreiben wir nur die männliche Form.
Zum Beispiel:
Der Berater.
Wir meinen aber immer alle Menschen.
Alle Geschlechter.
So ist es aber leichter zu lesen.
Manche Wörter sind blau und unterstrichen.
Das sind Links für das Internet.
Da können Sie raufklicken.
Dann kommen Sie auf die Internet-Seite.
Die Internet-Seiten sind immer in schwerer Sprache.
Menschen mit Behinderungen werden oft benachteiligt.
Aufgrund ihrer Behinderungen.
Andere Menschen werden wegen ihrer Sexualität benachteiligt.
Manche Menschen werden benachteiligt wegen ihrer Behinderungen und ihrer Sexualität.
Die Benachteiligungen nennt man:
Mehrfach-Benachteiligungen.
Was ist LSBTIQ*?
LSBTIQ* meint:
In unserer Gesellschaft leben
viele verschiedene Menschen.
Die Menschen haben alle
eine unterschiedliche Sexualität.
Sie haben verschiedene Geschlechter.
LSBTIQ* ist eine Abkürzung.
Sie besteht aus den ersten Buchstaben dieser Wörter:
- Lesbisch
Das bedeutet: eine Frau liebt eine Frau
- Schwul
Das bedeutet: ein Mann liebt einen Mann
- Bisexuell
Das bedeutet: eine Frau liebt Frauen und Männer
Oder ein Mann liebt Frauen und Männer
- Trans-sexuell
Das bedeutet: eine Frau möchte als Mann leben
Oder ein Mann möchte als Frau leben
- Inter-geschlechtlich
Das bedeutet: Menschen haben weibliche und
männliche Geschlechts-Merkmale
- Queer
Mit Queer sind alle Menschen gemeint,
die zu den oberen Gruppen gehören
- *
Das Sternchen heißt Gender-Sternchen.
Das bedeutet:
Die Wörter sind schwierig zu erklären
und meinen immer viele verschiedene Menschen.
Gesetze gegen Benachteiligungen
Es gibt viele Gesetze gegen Benachteiligungen.
Sie sollen die Menschen schützen.
Diese Gesetze gibt es:
Achtung!
Die Links sind in schwerer Sprache.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein
wichtiges Schrift-Stück.
In der UN-Behinderten-Rechts-Konvention steht zur
Sexualität wenig geschrieben.
Aber:
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention schützt
die Menschen.
Besonders vor Benachteiligungen.
In der UN-Behinderten-Rechts-Konvention steht:
Die Länder müssen die Menschen schützen.
Dabei müssen sie besonders das Geschlecht
und die Behinderungen betrachten.
Teilhabe möglich machen
Es ist wichtig:
Alle Benachteiligungen einer Person müssen zusammen betrachtet werden.
Es gibt die Internet-Seite Regenbogen-Portal.
Die Internet-Seite ist von der Regierung.
Vom Amt für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Hier finden Sie Infos zum Thema:
Selbstbestimmt leben als LSBTIQ* mit Behinderung.
Achtung!
Der Link ist in schwerer Sprache.
Es gibt auch eine Selbsthilfe-Gruppe.
Die Gruppe heißt queer-handy-cap e.V.
Hier gibt es viele Angebote und Infos.
Achtung!
Der Link ist in schwerer Sprache.
In NRW gibt es ein Projekt.
Das Projekt forscht zum Thema.
Es gibt Ergebnisse von der Forschung.
Die Ergebnisse finden Sie auf der Internet-Seite.
Auch in der Pflege von alten Menschen ist das Thema wichtig.
Die AWO hat ein Handbuch dazu geschrieben.
Hier können Sie das Handbuch lesen.
Achtung!
Die Links sind in schwerer Sprache.
Es gibt den Verein Weiber-Netz.
In dem Verein geht es um die Interessen von Frauen
mit Behinderungen.
Weiber-Netz hat eine Liste zu allen Einrichtungen für
das Thema Lesben und LSBTIQ* mit Behinderungen.
Achtung!
Der Link ist in schwerer Sprache.
Beratung von EUTB®-Angeboten
Die Berater von den EUTB®-Angeboten beraten
Menschen mit Behinderungen.
Sie beraten aber auch Menschen mit unterschiedlicher
Sexualität.
Und möchten diese Menschen unterstützen.
Sie vermitteln dann auch an andere Beratungs-
Angebote.
Die EUTB® Stuttgart-Vaihingen berät
LSBTIQ*- Menschen mit Behinderungen.
Infos finden Sie in einem anderem Text des Newsletters.
Klicken Sie hier.
Die Texte in Leichter Sprache hat übersetzt und geprüft:
Büro für Leichte Sprache Iserlohn von
Diakonie Mark-Ruhr Teilhabe und Wohnen gGmbH.
Die Bilder sind von:
- Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, 2013
Pixabay.com - © Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe
12/2023