Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus
Am 27. Januar 1945 wurden die Überlebenden des Vernichtungs- und Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau durch sowjetische Truppen befreit. Daher wurde dieses Datum von der Bundesrepublik Deutschland zum Gedenktag für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erklärt. Der Tag soll dem Gedenken der millionenfach verfolgten und ermordeten Menschen dienen. Der „Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus“ wurde am 3. Januar 1996 durch Proklamation des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführt und auf den 27. Januar festgelegt. Zu den unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entrechteten, verfolgten und ermordeten Opfergruppen gehörten Juden, Sinti und Roma, Menschen mit Behinderungen und homosexuelle Menschen. Am 1. November 2005 wurde dieses Datum von den Vereinten Nationen zum „International Day of Commemoration in Memory of the Victims of the Holocaust“ erklärt.
An diesem Datum wird weltweit mit Gedenkveranstaltungen, Ausstellungen, Konferenzen und Gebeten an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erinnert. Zu ihnen gehörten auch Menschen mit Behinderungen sowie Menschen, die in psychiatrischen Heil- und Pflegeanstalten lebten. Zahlreiche Projekte und Ausstellungen erinnern an die Opfer der „Euthanasie“-Verbrechen der NS-Zeit. Das Projekt Informations- und Gedenkportal 'Gedenkort-T4' stellt ein Informations- und Gedenkportal zum Gedenken an die Opfer dieser Verbrechen dar. Ein symbolhaftes Transportmittel zur Erinnerung an die zahlreichen aus psychiatrischen Kliniken abtransportierten und systematisch ermordeten Opfer ist das mobile Denkmal der grauen Busse.