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Ziele und Aufgaben der Fachstelle Teilhabeberatung

  • Die vorrangige Aufgabe der Fachstelle Teilhabeberatung ist die Beratung und Unterstützung der EUTB®-Angebote in allen fachlichen und weiterführenden Fragen.
  • Die Fachstelle Teilhabeberatung fördert die Vernetzung der EUTB®-Angebote untereinander und mit anderen Beratungsangeboten.
  • Die Fachstelle Teilhabeberatung bietet für alle Beratenden der EUTB®-Angebote eine Grundqualifizierung an.
  • Die Fachstelle Teilhabeberatung fördert das allen Beratungsangeboten zugrunde liegende Prinzip „Eine für alle“. Das bedeutet, dass die Beratung beeinträchtigungs- und ortsübergreifend erfolgt. Dieser Gedanke spiegelt sich auch im Leitbild der EUTB®wider.
  • Die Fachstelle Teilhabeberatung unterstützt den Aufbau der Beratungsmethode des Peer Counselings in den EUTB®-Angeboten.
  • Die Fachstelle Teilhabeberatung unterstützt die regionalen EUTB®-Angebote dabei, die Qualität der Beratung sicherzustellen.
  • Für Auskünfte und weiterführende Fragen zum Zuwendungsbescheid ist die Administration bei der gsub mbH der richtige Ansprechpartner.

Besonderes Augenmerk der Fachstelle Teilhabeberatung liegt auf dem Ausbau der Beratungsmethode des „Peer Counselings“, der Beratung von Betroffenen für Betroffene. Die EUTB®wurde mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt, um die Leistungsberechtigten im sozialrechtlichen Dreieck oder dem Wunsch nach einem Persönlichen Budget zu stärken. Sie wird niedrigschwellig und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern angeboten.

Die Beratungsmethode des Peer Counselings ist besonders geeignet, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Betroffenen zu fördern.